„sex“ mit einer 13 jährigen erlaubt?

10 Antworten

Wo kein Kläger, da kein Richter. Da deine Freundin vor dem Gesetz noch ein Kind ist, sind mehr oder weniger die Eltern deiner Freundin dafür zuständig, zu entscheiden, ob sie reif genug ist, eine Beziehung zu führen.

Und natürlich beginnt die Sexualität der meisten Menschen nicht schlagartig im Alter von 14 Jahren, sondern bei vielen Kindern/Jugendlichen schon vorher. Das fängt meist mit Selbstbefriedigung an, aber kann natürlich auch ein Experimentieren mit Gleichaltrigen sein.

Wenn du mich fragst, so finde ich einen Altersunterschied von 1,5 Jahren bei Beziehungen junger Leute ganz normal und sehe es auch nicht als problematisch, wenn einvernehmlich beispielsweise Petting gemacht wird.

Vor dem Gesetz ist das Ganze halt so geregelt, wie es geregelt ist, weil es einfach eine offizielle Altersgrenze geben muss, ab der man kein Kind mehr ist, sondern Jugendlicher. Und als solchem wird einem sozusagen eine höhere Verantwortungsfähigkeit und Einschätzungsfähigkeit, was für einen selbst gut ist und was nicht, zugetraut.

Für dich als Freund, der etwas älter ist als deine Freundin, gilt einfach, dass du besonders sensibel mit dem Thema Sexualität umgehen solltest. Das bezieht sich ja nicht nur auf Sex oder Petting. Es kann ja auch schon ein Kuss als sexuelle Belästigung oder sexuell übergriffig gelten.

Sollte es wirklich zu einer Gerichtsverhandlung kommen, also nehmen wir an, die Eltern deiner Freundin zeigen dich an, dann wird das Ganze natürlich sehr genau beleuchtet, in der Regel mit Hilfe von Psychologen, die sich ein Bild der ganzen Situation machen.

Wenn sich rausstellt, dass es keinerlei Grund zur Annahme gibt, dass du deine Freundin zu irgendetwas gedrängt hast, wirst du sicherlich nicht gleich verurteilt.

Verurteilt (sodass du nachher als vorbestraft giltst) wirst du dann, wenn die Experten und der Richter der Ansicht sind, dass du deine Freundin manipuliert hast bzw. Zwang auf sie ausgeübt hast.

Wenn das nicht der Fall ist, kann der Richter selbstverständlich "ein Auge zudrücken", wie du es formuliert hast. Jugendrichter wissen schon, dass junge Leute sich ausprobieren wollen und so lang ihr keinen richtigen Geschlechtsverkehr habt, sondern euch nur gegenseitig etwas streichelt, wird euch da in der Regel keiner einen Strick draus drehen.

Aber wie gesagt: Sei einfach so sensibel wie nur irgend möglich bei allem, was Sex mit nahekommt. Dazu zählt wie gesagt auch küssen, kuscheln, massieren ect.

Und sollten die Eltern deiner Freundin wissen, dass ihr eine Beziehung habt und damit auch einverstanden sein (das solltest du auf jeden Fall abklären!), ist denen absolut klar, dass ihr nicht nebeneinander her lebt wie Nonnen.

In Deutschland ist das verboten. Das Strafgesetzbuch sagt dazu:

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer ... sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt.

Auch Fummeln und Blasen sind sexuelle Handlungen.

Nein, das ist nicht erlaubt und man kann dich wegen Missbrauchs an Minderjährigen drankriegen.

Das sexuelle Selbstbestimmungsrecht greift erst ab 14.

IIPeavqII 
Fragesteller
 08.12.2022, 18:15

okay danke dann werde ich’s ablehnen falls es jemals dazu kommen sollte.

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Absolut jede sexuelle Handlung ist bei euch Strafbar. Sogar Zungenküsse. Generell gilt, wenn sie und ihre Eltern dich nicht anzeigen, juckt es niemanden was ihr treibt. Aber wenn du angezeigt wirst, zb weil die Trennung scheiße verläuft, dann hast du ein Problem.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bi yourself 🏳️‍🌈

Nein, das ist nicht erlaubt. Wenn sie etwas bei dir macht und du lässt es zu, dann kannst du dafür strafbar gemacht werden, auch wenn du sie nicht darum gebeten hast.

IIPeavqII 
Fragesteller
 08.12.2022, 18:17

und das ist dem richter dann auch egal? wie sieht es aus wenn ich nein sage, sie’s trotzdem macht und mich danach anzeigen würde und sagen würde ich hätte sie drum gebeten oder so etwas

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Sini13  08.12.2022, 18:18
@IIPeavqII

Das zählt nicht. Du bist der strafmündige, nicht sie. Wenn die etwas macht, obwohl du nein gesagt hast, dann ist es deine Pflicht dich ihr zu entziehen.

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IIPeavqII 
Fragesteller
 08.12.2022, 18:23
@Sini13

was würde dann vor gericht passieren? ist es dann keine aussage gegen aussage? wenn einer sagt es war nicht so aber der andere sagt es war so

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IIPeavqII 
Fragesteller
 08.12.2022, 18:31
@Leestiger

klar aber haben noch nix gemacht mache mir nur sorgen sie mit einem nein zu enttäuschen

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Leestiger  08.12.2022, 20:14
@IIPeavqII

Ist dein Knastaufenthalt und dein weiteres Laben mit einer Akte als Kinder fxxxer..

Du bist der Ältere der das nicht zulassen darf, sie ist fein raus, sie ist noch ein Kind..

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