Nackt sonnen am Strand - ist das rechtlich erlaubt?
183 StGB gilt beispielsweise nur für Männer.
Habe am Strand häufiger Frauen gesehen, die oben ohne und nur mit sehr kurzem Slip ( Camel toe sichtbar ) sich gesonnt haben, sie wollen ja an der Brust auch braun werden.
Wird eine Frau also nicht bestraft dafür, ein Mann wenn er sich nackt sonnt hingegen schon - wenn es sich nicht um einen FKK Strand handelt ?
6 Antworten
Das stimmt so nicht ganz.
Wenn ein Mann sich nackt sonnt, dann begeht er keine Handlung die strafbar wäre.
Gleiches gilt für die Frau.
Erst wenn jemand sexuelle Handlungen an sich vornimmt, dann wird das strafbar.
Stört sich jemand daran, wenn eine Person sich nackt zeigt und das zur Anzeige bringt, dann wäre das eher eine Ordnungswidrigkeit,
Altes Sprichwort unter Juristen:
Ein Blick ins Gesetz erspart unnötiges Geschwätz!
Im konkreten Fall reicht schon der erste Halbsatz von §183 (1) StGB:
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, [...]
Wie man erkennt, bezieht sich
a) das Gesetz nur auf Männer
b) muss eine exhibitionistische Handlung vorliegen und
c) muss sich jemand belästigt fühlen
Auf Frauen ist das Gesetz also nicht anwendbar, selbst wenn Frau splitterfasernackt entblößt ist und... (das ich überlasse jetzt deinem Kopfkino, wie eine nackte Frau jemanden belästigt)
Es ist ein Unterschied, ob lediglich sekundäre oder auch primäre Geschlechtsmerkmale gezeigt werden.
Eine Frau, die sich komplett nackt sonnt, wird im Zweifelsfalle sicherlich genauso bestraft, wie ein mann,d er sich komplett nackt sonnt.(Abgesehen von Ungleichheiten, die aus dem von dir genannten §183 StGB entstehen)
Ich habe mir den Paragraphen nicht durchgelesen. In dem Falle, dass der tatbestand nicht erfüllt ist, käme es selbstverständlich zu keiner Strafe.
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt
Nackt sein ist keine sexuelle Handlung!
Prinzipiel steht das in der Bade- oder Strandordnung, die findest du irgendwo an öffentlichen Stränden oder bei der jeweiligen Gemeine / Stadt.
Wenn es ein privater oder nicht geregelter Strand ist, dann gilt erstmal "nichts". Der 183 gilt nur wenn sich dadurch jemand belästigt fühlt und eine Anzeige erstattet. Jemand der sich irgendwo nackt sonnt fällt da wohl erstmal nicht drunter.
Die Frau ist eben nicht nackt. Oben ohne ist der Mann ja auch ohne bestraft zu werden.
Und wenn du dich unbedingt nackig machen willst, dann geh eben zu einem FKK Strand.
ist aber ein Unterschied
wenn du einem Mann an die Brust fasst wirst du ja auch nicht bestraft, bei einer Frau hingegen schon.
Bitte werd doch einfach erwachsen. Man darf einen Mann auch nicht ungefragt angrabbeln wenn der das nicht will.
es ist aber nicht strafbar bei einer Frau schon, weil bei einer Frau sind die Brüste Geschlechtsmerkmal bei einem Mann nicht.
Tut man es aber bei einer Frau, dann ist das wie ein Verbrechen und wird sofort zum Themenschwerpunkt in Talksendungen gemacht. Tut man es bei einem Mann, dann interessiert es Niemanden.
Bitte schreib deine nächste Frage ans Salzamt und nicht an GF. Du willst eh nix hören.
Auf Grund welcher Rechtsgrundlage soll eine nackte Frau bestraft werden?
Grundsatz: "nulla poena sine lege"