Welche Strafe gibt es in DE fürs Nacktbaden?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kommt darauf an.

Es gibt kein Gesetz, dass in Deutschland Nacktheit in der Öffentlichkeit grundsätzlich verbietet. Auch nackt baden ist nicht grundsätzlich verboten.

Es sei denn das was man vorhat hat einen sexuellen Kontext (§ 183 StGB Exhibitionismus). Was einige vermuten (Erregung öffentlichen Ärgernisses) ist es ganz klar nicht, dass setzt nämlich zum einen eine sexuelle Handlung voraus (da reicht nackt sein nicht) und zusätzlich den Vorsatz zu provozieren (§ 183a StGB). Man kann hier zwar unter Umständen die Provokation unterstellen, nicht jedoch den sexuellen Kontext, wenn ich jetzt unterstelle, dass du einfach nur einen nudistischen Lebenswandel hast und nackt sein möchtest.

Es käme potentiell noch §118 Ordnungswidrigkeitengesetz in Frage (Belästigung der Allgemeinheit, früher als "grober Unfug" bekannt).

Das ist jedoch sehr unbestimmt, verbietet Nacktheit nicht grundsätzlich und lässt eine Einordnung in den Gesamtkontext offen. Zwar wurden schon Menschen nach diesem Paragraphen tatsächlich für Nacktheit mit Geldbußen bestraft. Aber das ist ein alles und nichts Paragraph. Danach wurde auch schon das Stören öffentlicher Gelöbnisse der Bundeswehr oder das Vollspritzen von Fußgängern durch rücksichtsloses Autofahren bestraft.

Der Paragraph soll alles abdecken, dass gesetzlich eigentlich nicht geregelt ist, aber wo es um Verhaltensweisen geht, die grob gegen anerkannte Regeln von Sitte, Anstand und Ordnung verstoßen und zwar in einem Ausmaß dass die Allgemeinheit unmittelbar gefährdet oder belästigt und zugleich die öffentliche Ordnung dadurch beeinträchtigt wird. Mit anderen Worten: da bleibt sehr viel Interpretationsspielraum.

Die Frage ist hier einfach wie gesellschaftlich akzeptabel eine nudistische Lebenseinstellung ist (und gesellschaftlich akzeptabel meint etwas anderes als die Frage ob sich einzelne daran stören). Unter Umständen könnte es eine Stadtordnung oder an Seebädern eine Badeordnung geben, die Nacktbaden an bestimmten Stellen untersagt. Dann hättest Du mit einer Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit zu rechnen, oder eben wie oben schon beschrieben mit einer Anzeige nach §118 OWiG.

Aber unabhängig davon gilt tatsächlich: es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, dass man bekleidet sein muss. Es machen ja auch relativ viele an irgendwelchen kleinen Seen oder Kiesgruben. Alle die sich vor Ort auskennen wissen, wo "heimliche FKK-Strände" sind und es wird eigentlich auch allgemein akzeptiert. Auch von Polizei oder Ordnungsamt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da ich das auch öfter mache, kann ich Dir versichern, dass in unserem Land nichts so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird! Und so bin ich bisher immer straffrei ausgegangen!

Schlimmsten Falls musst Du mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen! Aber das wird auch nicht die Welt kosten!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn das nicht an dieser Stelle z.B. durch Beschilderung explizit verboten ist, dann ist es auch im Allgemeinen nicht verboten, und kann dementsprechend auch nicht als OWi geahndet werden.

Solange die Vorraussetzungen gem § 183 StGB nicht gegeben sind, bestenfalls eine Verwarnung oder ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit wegen Belästigung der Allgemeinheit gem. § 118 OWiG. Dazu ist aber eine Anzeige erforderlich und eine einzige Person, die sich belästigt fühlt, ist nicht die Allgemeinheit. Manche Städte und Gemeinden haben Verordnungen über Badekleidung erlassen, z.B. München die BadekleidungsV 361. Darin steht: "......kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich.....".

Ich hab' noch nicht erlebt, dass jemand dafür tatsächlich bestraft wurde. Wenn überhaupt jemand etwas sagt, dann ist es eine Ermahnung, sich etwas anzuziehen. Habe selbst sowas aber noch nie bekommen.