darf ich überall Nacktbaden?

14 Antworten

fahr hin und mache es und genieße es in vollen Zügen

  • Wenn Nacktheit nicht durch Anordnung (Schilder) ausdrücklich verboten ist, ist sie zunächst erst einmal prinzipiell erlaubt. Bloße Nacktheit ohne sexuellen Kontext ist nicht strafbar.
  • Häufig wird eine Behörde dann einschreiten, wenn sich jemand beschwert. Dann und nur dann kann Nacktheit als Belästigung als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Solange sich niemand beschwert, ist Nacktbaden erlaubt.
  • Es ist durchaus möglich, zum nächsten Fluss zu fahren und nackt zu baden, wenn dort gerade niemand ist und man niemanden belästigt. Man legt sich ein Handtuch parat und falls doch jemand auftaucht, kann man sich ohne Belästigung abtrocknen und fertig. Kurze Nacktanblicke müssen Passanten dabei hinnehmen, solange man sich danach in angemesser Zeit zügig bedeckt und nicht provoziert.
  • An deutschen Stränden gibt es meistens klare Kennzeichnungen, ob Nacktbaden oder Textilbaden angesagt ist. An die sollte man sich selbstverständlich halten. Kurze Nacktphasen beim umziehen sind aber in Deutschland rechtlich gesehen unkritisch.
Bevarian  03.09.2014, 18:09
durch Anordnung (Schilder) ausdrücklich verboten

Hast Du vor einem Fußballplatz schon mal solch ein Schild gesehen? Und trotzdem gibt es immer einen fürchterbaren Aufruhr, wenn ein Nackischer über das Feld flitzt... ;)))

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Kajjo  04.09.2014, 09:14
@Bevarian

...weil er das Spiel stört! Würde er mitten im Publikum brav stehen, wäre die Aufregung kaum vorhanden.

Es gibt im übrigen die gleiche Aufregung, wenn irgendein angezogener Spinner das Spiel stört.

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floss779  29.03.2020, 23:26
@Bevarian

Hast du auf einem Fußballfeld schon mal einen Fluss gesehen? 🤔

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Bevarian  29.03.2020, 23:57
@floss779

Du kannst Dir gar net vorstellen, wo wir schon überall gekickt haben... ;)))

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Nein, in Deutschland ist das leider nicht möglich.Es darf nur dort nackt gebadet werden, wo es ausdrücklich erlaubt ist (oder zumindest aus Gewohnheit toleriert wird). In Dänemark ist es umgekehrt, dort ist es überall erlaubt, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Aber wenn du FKK-baden möchtest, findest du auch in Deutschland dazu Möglichkeiten. Allerdings müsstest du, je nachdem wo du wohnst, einen längeren Anfahrtsweg in Kauf nehmen.

Freibeuterin95  30.04.2015, 21:03

Keinen Plan vom Thema haben, aber trotzdem antworten. Tolle Sache.

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Ich kann nur von meiner eigenen Erfahrung ausgehen und ich habe überall wo es nicht ausdrücklich schriftlich durch schild oder Eintritt verboten ist nackt gebadet und hatte noch nie Probleme damit. Im Gegenteil ich war auch an belebteren Stellen oft am Anfang der einzige Nackte und fast immer haben sich danach auch andere nackt ausgezogen!  Der Mensch ist nun mal ein  Herdentier und nicht jeder hat von sich aus den Mut anders zu sein als andere ringsum. Aber sowie sie sehen das andere was anders machen machen sie mit !

Ich verstehe nicht, wieso so viele Leute damit immer wieder ein Problem mit Gesetzen haben.

An alle, die diese Frage mit "Nein, das ist Erregung öffentlichen Ärgernisses." beantwortet haben, oder beantworten wollten
Ihr redet Unsinn!!

Der Strafbestand "Erregung öffentlichen Ärgernisses" ist nur gegeben, wenn man sexuelle Handlungen vornimmt. Also wenn du in der Gegenwart von Passanten Sex hast, dann sollte dir klar sein, dass das ganz klar eine Straftat ist. Bloßes Nacktsein hat keinerlei sexuelle Gründe oder Motivation.

Der einzige, dessen Antwort ich einigermaßen beipflichten kann ist Kajjo. Er hat vollkommen Recht, wenn er sagt, das Nacktheit in Deutschland grundsätzlich erlaubt ist. Niemand kann dir verbieten nackt zu sein, wenn du es nicht aus exhibitionistischen Gründen tust oder um zu provozieren. Wenn sich jemand davon gestört fühlt, dass du an einem Strand nackt badest, dann kann man sicher versuchen mit der Person noch zu sprechen. Leider, das ist in meinen Augen das einzige Problem in diesem Zusammenhang, gibt es dann unter Umständen Menschen, die auf Konfrontation gehen und nicht mit sich reden lassen wollen. Allerdings ist das einzige, was dir vorgeworfen werden könnte. "Belästigung der Allgemeinheit" laut §118 OWiG. Wobei ich selbst das für äußerst vage halte, denn nackt an einem Fluss zu baden für mich keineswegs eine "grob ungehörige Handlung" ist. Eventuell im Gegensatz zu nackt einkaufen oder so. Wobei das dann eh laut Hausordnung des Marktes untersagt sein dürfte.

lG Karlchen