Muss ich schon in den Jugendarrest?
mit 16 wurde ich angezeigt, weil ich in der Schule sexuelle Anspielungen gemacht hat, mir in der Klasse den Schritt massiert habe über die Hose. Habe selbstverständlich auch zeitgleich mit der Anzeige gleich die Schule wechseln dürfen, ich bekam einen dauerhaften Schulverweis. Ich musste 50 Sozialstunden ableisten.
Jetzt habe ich mit 17 erneut eine Anzeige, weil ich ein Mädchen auf viele Weisen nachgestellt und beleidigt habe , erst im Internet, später auch indem ich sie persönlich aufgesucht habe. Dieses mal geht es aber vor Gericht.
Bei Erwachsenen gibt es das ja auch nicht, nur Geldstrafen oder langjährige Haftstrafen .. Kenne keinen Erwachsenen, der nur für kurze Zeit im Gefängnis war.
14 Antworten
Ein Urteil hängt sehr vom Bundesland ab. Z.B. in Bayern hat man da strengere Urteile als im Norden, weil in Bayern die katholische Kirche immer noch mitregiert. Wenn Du kein Einkommen hast, solltest Du mit einem Schein auf Prozesskostenhilfe einen Rechtsanwalt aufsuchen. Den Antrag bekommst Du im Gericht. Du musst den Anwalt dann fragen, ob er solche Dinge auch bearbeitet. Oft ist es so, dass Anwälte alle Arbeiten annehmen, obwohl sie gar nicht dieses oder jenes Feld gut kennen, nur um Geld zu kassieren.
In anderen Ländern werden solche Sachen gar nicht behandelt, weil in Deinem Alter solche Dinge öfter vorkommen und fast normal sind für das Alter.
Man muss wissen, dass die Richter in Deutschland nach einem Punkte System arbeiten. Je mehr Prozesse bzw. Urteile sie machen, desto eher werden sie befördert und bekommen mehr Gehalt. Richter verschicken deswegen gern einen Strafbefehl gleich mit den Kosten. War das bei Dir der Fall? Wenn man darauf keinen Einspruch erhebt, dann wird der Strafbefehl ohne Prozess wie ein Urteil bewertet. Der Richter hätte also schnell und bequem in einem solchen Fall einen Punkt gemacht und Du bist eventuell vorbestraft. Also immer sofort Einspruch stellen bei jeder Anklage.
Da du bereits einschlägig aufgefallen bist, könne ich mir einen Arrest gut vorstellen. Evtl. wird auch eine Therapie angeordnet.
Du irrst dich, wenn du glaubst, das es für Erwachsene nur langjährige Haftstrafen gibt.
Die sind dann zwingend in den Urlaub zu setzen ? Oder wie soll die ein Auszubildender absitzen ? Oder wird darauf keine Rücksicht genommen und man bekommt keinen Dauerarrest so schnell , wenn man Arbeit oder Ausbildung hat ?
Hallo? Es geht um eine Strafe! Dann musst du eben Urlaub nehmen oder um unbezahlte Freistellung bitten.
Später im Berufsleben kannst du dann auch nicht sagen "Tut mir Leid, Herr Richter, aber ich kann nicht 18 Monate ins Gefängnis. Ich hab nur 24 Werktage Urlaub im Jahr!"
ich bin nicht der Fragesteller. Bin aufgrund des Alters jetzt von Ausbildung ausgegangen, kann natürlich sein dass er noch Schüler ist oder so.
Dann wird man einfach mal arbeitslos, oder wie ? Das ist dann eine höhere Belastung für den Staat, als eine Bewährungsstrafe auszusprechen.
Wenn man sich selbst "im Schritt massiert" erfüllt das nicht den Straftatbestand der sexuellen Belästigung, § 184i StGB
,Wird eine sexualbezogenen Beleidigung durch eine beleidigende Handlung begangen (beispielsweise beim Demonstrieren sexueller Körperbewegungen gegenüber dem Betroffenen) ist häufig zugleich auch der Tatbestand der sexuellen Belästigung verwirklicht.‘ Quelle: https://ra-odebralski.de/strafrecht-rechtsanwalt/strafrecht-einzelne-delikte/beleidigung-auf-sexueller-grundlage/
Beleidigung "auf sexueller Grundlage" ist halt immer noch eine Beleidigung iSv. § 185 StGB und keine sexuelle Belästigung i.S.v. § 184i StGB.
183a StGB steht auch noch im Raum.
Wer behauptet denn dass es sexuelle Belästigung ist ? Von dem Zitat, ist es möglicherweise nicht 100% juristisch genau ausgedrückt, aber dann ist es eben Beleidigung auf sexueller Grundlage, zumal der Fragesteller ,, sexuelle Anspielungen '' gemacht hat, was auch immer es im genauen Wortlaut war.
Er bekam doch 50 Sozialstunden, und es geht jetzt darum, ob er jetzt aufgrund der neuen Anzeige in den Jugendarrest muss ?
Naja, du hattest geschrieben:
Auch das was du in der Schule gemacht hast, ist eine Belästigung!
Da es "Belästigung" als Straftatbestand nicht gibt, liegt es nahe, dass du eine "sexuelle Belästigung" gemeint hattest. ;-)
§ 183a StGB kommt beim FS wohl mangels Öffentlichkeit der Handlung eher nicht in Betracht.
Beleidigung ist Beleidigung - und kein Sexualdelikt. Beleidigung "auf sexueller Grundlage" ist sowieso und zu Recht umstritten.
Ich habe es nicht geschrieben.
ist ein Klassenraum nicht öffentlich ?
Dann kann ich also im geschlossenen Raum vor anderen masturbieren wie ich will, ist ja nicht öffentlich ?
Wie soll es sonst zu den 50 Sozialstunden gekommen sein ?
Und warum hat die Polizei den Mann im verlinkten Artikel mit zur Wache genommen ?
Zudem hat er ja auch ,, sexistische Anspielungen '' gemacht
,, Diese kann u.a. in Betracht kommen bei sexuell anzüglichen Äußerungen '' https://www.strafverteidiger-lindberg.de/Rechtsanwalt-Beleidigung-auf-sexueller-Basis-Schadensersatz-Schmerzensgeld-Mannheim
Wir wissen nicht, was genau du getan hast. Folglich können wir auch keine sinnvolle Prognose über dein Strafmaß stellen. Frag das doch deinen Anwalt...
aber was ist denn möglich ? Kann denn Jugendarrest schon verhängt werden für so etwas ?
Für was? Wir wissen doch nicht, was genau du getan hast und man dir vorhält.
Du hast dem Mädchen vielfach!!! nachgestellt und sie vielfach!!! beleidigt. Das kann natürlich in der Summe locker auch für Jugendgefängnis reichen oder auch wieder nur für Sozialstunden. Wie hast du ihr nachgestellt, womit hast du sie beleidigt?
Fake profile mit ihren Fotos erstellt und sie damit in Verruf gebracht, durch ständiges Anschreiben dazu gedrängt die Anzeige zurückzuziehen, und auch einmal vor ihrer Wohnungstür aufgelauert ( sie hat nicht auf meine Nachrichten reagiert ) da hat mich die Polizei abgeführt und Nachstellung wird im bes. öffentlichen Interesse verfolgt.
Ich denke Dein Verhalten ist offenkundig reifeverzögert. Ich denke da würde es auch mal Zeit einen Gutachter einzuschalten, weshalb Du solchen Unsinn machst. Wie soll denn das weitergehen? Du kannst nicht einfach Leute stalken. Wär vielleicht sinnvoll wenn Du mal zum Anwalt gehen würdest, der kennt die "Tarife". Meines Erachtens brauchst Du aber eher therapeutische Maßnahmen denn Strafe...
Das wird der Richter entscheiden was mit dir passiert. Unmöglich ist es aber nicht dass du den Knast mal von innen siehst. Ob, wenn, nun als Freizeit- oder Dauerarrest oder noch mehr kann dir vorher keiner sagen. Nicht mal der Richter der deine Akte geleswen hat
,, einschlägig ''
wieso das denn ? das sind doch verschiedene Szenarien.
Freiheitsstrafen bis 1 Jahr und meistens bis 2 Jahre wird bei Erwachsenen doch zur Bewährung ausgesetzt
Gibt es denn wirklich Fälle, wo Erwachsene zum Beispiel 3 Monate Gefängnis bekommen ? Ich meine nicht, wenn es nur deswegen ist, weil sie die Tagessätze nicht bezahlt haben.