Muss ich schon in den Jugendarrest?


19.07.2020, 19:27

Bei Erwachsenen gibt es das ja auch nicht, nur Geldstrafen oder langjährige Haftstrafen .. Kenne keinen Erwachsenen, der nur für kurze Zeit im Gefängnis war.

14 Antworten

Ein Urteil hängt sehr vom Bundesland ab. Z.B. in Bayern hat man da strengere Urteile als im Norden, weil in Bayern die katholische Kirche immer noch mitregiert. Wenn Du kein Einkommen hast, solltest Du mit einem Schein auf Prozesskostenhilfe einen Rechtsanwalt aufsuchen. Den Antrag bekommst Du im Gericht. Du musst den Anwalt dann fragen, ob er solche Dinge auch bearbeitet. Oft ist es so, dass Anwälte alle Arbeiten annehmen, obwohl sie gar nicht dieses oder jenes Feld gut kennen, nur um Geld zu kassieren.

In anderen Ländern werden solche Sachen gar nicht behandelt, weil in Deinem Alter solche Dinge öfter vorkommen und fast normal sind für das Alter.

Man muss wissen, dass die Richter in Deutschland nach einem Punkte System arbeiten. Je mehr Prozesse bzw. Urteile sie machen, desto eher werden sie befördert und bekommen mehr Gehalt. Richter verschicken deswegen gern einen Strafbefehl gleich mit den Kosten. War das bei Dir der Fall? Wenn man darauf keinen Einspruch erhebt, dann wird der Strafbefehl ohne Prozess wie ein Urteil bewertet. Der Richter hätte also schnell und bequem in einem solchen Fall einen Punkt gemacht und Du bist eventuell vorbestraft. Also immer sofort Einspruch stellen bei jeder Anklage.

Woher ich das weiß:Recherche

Da du bereits einschlägig aufgefallen bist, könne ich mir einen Arrest gut vorstellen. Evtl. wird auch eine Therapie angeordnet.

Du irrst dich, wenn du glaubst, das es für Erwachsene nur langjährige Haftstrafen gibt.

Polandas 
Fragesteller
 19.07.2020, 19:33

,, einschlägig ''

wieso das denn ? das sind doch verschiedene Szenarien.

Freiheitsstrafen bis 1 Jahr und meistens bis 2 Jahre wird bei Erwachsenen doch zur Bewährung ausgesetzt

Gibt es denn wirklich Fälle, wo Erwachsene zum Beispiel 3 Monate Gefängnis bekommen ? Ich meine nicht, wenn es nur deswegen ist, weil sie die Tagessätze nicht bezahlt haben.

0
munga02  19.07.2020, 19:35
@Polandas

Auch das was du in der Schule gemacht hast, ist eine Belästigung!

0
Polandas 
Fragesteller
 19.07.2020, 19:36
@munga02

die Tatbestände sind aber doch komplett andere

0
munga02  19.07.2020, 19:36
@Polandas

Das ändert nichts an der Tatsache, das du bereits auffällig geworden bist.

0
Polandas 
Fragesteller
 19.07.2020, 20:21
@munga02

Arrest sind also nur mal eben 2 Wochenenden

Therapie bin ich eh schon, unabhängig von den Anzeigen

0
munga02  19.07.2020, 20:22
@Polandas

Arrest bedeutet nicht automatisch 2 Wochenenden. Das können auch 4 Wochen am Stück sein.

0
Demacia439  19.07.2020, 20:27
@munga02

Die sind dann zwingend in den Urlaub zu setzen ? Oder wie soll die ein Auszubildender absitzen ? Oder wird darauf keine Rücksicht genommen und man bekommt keinen Dauerarrest so schnell , wenn man Arbeit oder Ausbildung hat ?

0
RobertLiebling  19.07.2020, 21:32
@Demacia439

Hallo? Es geht um eine Strafe! Dann musst du eben Urlaub nehmen oder um unbezahlte Freistellung bitten.

Später im Berufsleben kannst du dann auch nicht sagen "Tut mir Leid, Herr Richter, aber ich kann nicht 18 Monate ins Gefängnis. Ich hab nur 24 Werktage Urlaub im Jahr!"

0
Demacia439  19.07.2020, 21:33
@RobertLiebling

ich bin nicht der Fragesteller. Bin aufgrund des Alters jetzt von Ausbildung ausgegangen, kann natürlich sein dass er noch Schüler ist oder so.

Dann wird man einfach mal arbeitslos, oder wie ? Das ist dann eine höhere Belastung für den Staat, als eine Bewährungsstrafe auszusprechen.

1
Demacia439  20.07.2020, 00:05
@TheJudgement

https://www.wochenblatt.de/news-stream/schwandorf/artikel/62278/zwei-frauen-mit-obszoenen-bewegungen-belaestigt

,Wird eine sexualbezogenen Beleidigung durch eine beleidigende Handlung begangen (beispielsweise beim Demonstrieren sexueller Körperbewegungen gegenüber dem Betroffenen) ist häufig zugleich auch der Tatbestand der sexuellen Belästigung verwirklicht.‘ Quelle: https://ra-odebralski.de/strafrecht-rechtsanwalt/strafrecht-einzelne-delikte/beleidigung-auf-sexueller-grundlage/

0
TheJudgement  20.07.2020, 00:07
@Demacia439

Beleidigung "auf sexueller Grundlage" ist halt immer noch eine Beleidigung iSv. § 185 StGB und keine sexuelle Belästigung i.S.v. § 184i StGB.

0
Demacia439  20.07.2020, 00:09
@TheJudgement

183a StGB steht auch noch im Raum.

Wer behauptet denn dass es sexuelle Belästigung ist ? Von dem Zitat, ist es möglicherweise nicht 100% juristisch genau ausgedrückt, aber dann ist es eben Beleidigung auf sexueller Grundlage, zumal der Fragesteller ,, sexuelle Anspielungen '' gemacht hat, was auch immer es im genauen Wortlaut war.

Er bekam doch 50 Sozialstunden, und es geht jetzt darum, ob er jetzt aufgrund der neuen Anzeige in den Jugendarrest muss ?

0
TheJudgement  20.07.2020, 00:25
@Demacia439

Naja, du hattest geschrieben:

Auch das was du in der Schule gemacht hast, ist eine Belästigung!

Da es "Belästigung" als Straftatbestand nicht gibt, liegt es nahe, dass du eine "sexuelle Belästigung" gemeint hattest. ;-)

§ 183a StGB kommt beim FS wohl mangels Öffentlichkeit der Handlung eher nicht in Betracht.

Beleidigung ist Beleidigung - und kein Sexualdelikt. Beleidigung "auf sexueller Grundlage" ist sowieso und zu Recht umstritten.

0
Demacia439  20.07.2020, 00:28
@TheJudgement

Ich habe es nicht geschrieben.

ist ein Klassenraum nicht öffentlich ?

Dann kann ich also im geschlossenen Raum vor anderen masturbieren wie ich will, ist ja nicht öffentlich ?

Wie soll es sonst zu den 50 Sozialstunden gekommen sein ?

Und warum hat die Polizei den Mann im verlinkten Artikel mit zur Wache genommen ?

Zudem hat er ja auch ,, sexistische Anspielungen '' gemacht

0
WalterE  20.07.2020, 18:30
@Polandas

zur Bewehrung der Rechtsordnung kommt sowas manchmal vor

0

Wir wissen nicht, was genau du getan hast. Folglich können wir auch keine sinnvolle Prognose über dein Strafmaß stellen. Frag das doch deinen Anwalt...

Olasdldas  20.07.2020, 14:25

aber was ist denn möglich ? Kann denn Jugendarrest schon verhängt werden für so etwas ?

0
Atzeg  20.07.2020, 14:30
@Olasdldas

Für was? Wir wissen doch nicht, was genau du getan hast und man dir vorhält.

Du hast dem Mädchen vielfach!!! nachgestellt und sie vielfach!!! beleidigt. Das kann natürlich in der Summe locker auch für Jugendgefängnis reichen oder auch wieder nur für Sozialstunden. Wie hast du ihr nachgestellt, womit hast du sie beleidigt?

0
Olasdldas  20.07.2020, 14:31
@Atzeg

Fake profile mit ihren Fotos erstellt und sie damit in Verruf gebracht, durch ständiges Anschreiben dazu gedrängt die Anzeige zurückzuziehen, und auch einmal vor ihrer Wohnungstür aufgelauert ( sie hat nicht auf meine Nachrichten reagiert ) da hat mich die Polizei abgeführt und Nachstellung wird im bes. öffentlichen Interesse verfolgt.

0

Ich denke Dein Verhalten ist offenkundig reifeverzögert. Ich denke da würde es auch mal Zeit einen Gutachter einzuschalten, weshalb Du solchen Unsinn machst. Wie soll denn das weitergehen? Du kannst nicht einfach Leute stalken. Wär vielleicht sinnvoll wenn Du mal zum Anwalt gehen würdest, der kennt die "Tarife". Meines Erachtens brauchst Du aber eher therapeutische Maßnahmen denn Strafe...

Das wird der Richter entscheiden was mit dir passiert. Unmöglich ist es aber nicht dass du den Knast mal von innen siehst. Ob, wenn, nun als Freizeit- oder Dauerarrest oder noch mehr kann dir vorher keiner sagen. Nicht mal der Richter der deine Akte geleswen hat