Muss ein Mann dem Kind Unterhalt zahlen, wenn seine Partnerin das Kondom abgezogen hat, sich dann noch einmal drauf gesetzt hat, weil sie unbedingt ein Kind?

12 Antworten

Das Gesetz differenziert nicht zwischen ungewollter, gewollter und nur durch einen Elternteil gewollter Schwangerschaft. Die Figur einer „missbräuchlichen Schwangerschaft" existiert nach deutschem Recht nicht.

Dabei ist zu bedenken, dass auch bei Einsatz von Empfängnisverhütungsmitteln ein vollständiger Schutz vor einer Schwangerschaft niemals besteht.

Da der Kindesunterhalt und der für die Mutter anfallende Betreuungsunterhalt dem Kindeswohl dienen, macht die Art und Weise der Empfängnis auch keinen Unterschied für die Unterhaltsverpflichtung. Aus Sicht des Kindeswohls ist es irrelevant, ob ein oder beide Elternteile die Schwangerschaft wollten.

Rechtliche Möglichkeiten gibt das Gesetz dem Vater zu Lasten des Kindeswohles daher nicht.

Insbesondere wäre eine Vereinbarung über den Verzicht auf den künftigen Kindesunterhalt oder den Unterhalt der Mutter unwirksam (§ 1614 BGB bzw. § 1615l Abs. 3 i.V.m. § 1614 BGB).

Der Unterhaltsbedarf eines minderjährigen Kindes setzt sich aus dem Betreuungs- und dem Barunterhalt zusammen.

Der Betreuungsunterhalt wird durch die Pflege und Erziehung des Kindes erfüllt.

Natürlich kann auch der Vater den Betreuungsunterhalt leisten und die Mutter zahlt dann den Barunterhalt.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Dem Kind muss er immer Unterhalt zahlen.

Der reformierte 177 StGB erfasst den Tatbestand des heimlichen Abziehens eines Kondoms." Das Problem sei wie so oft die Beweisbarkeit.

https://www.stern.de/plus/gesellschaft/vater-wider-willen---so-wurde-alex-m--das-opfer-einer-sexuellen-intrige-9363360.html

Hier die Geschichte eines Mannes, der auch unwillentlich zum Vater gemacht wurde.

Das Ganze hat sogar einen Namen: Stealthing.

https://de.wikipedia.org/wiki/Stealthing

Ja, das muss er.

Die Zeugung eines Kindes ist kein Vertrag, die ganze Sache hat also keineswegs irgendwas mit 'Willenserklärungen' zu schaffen. Wenn der Mann das Kind gezeugt hat und die Vaterschaft anerkannt oder nachgewiesen wird, dann muss er für sein Kind auch richtigerweise Unterhalt zahlen.

ist das bei dir passiert? Pech, hättest NEIN sagen müssen.

du darfst Unterhalt ab Geburt zahlen. so für die nächsten 25 Jahre ...

mal eine neue Version, da ist nicht der Präser geplatzt.

Ja muss er, denn der Unterhalt wird dem Kind geschuldet und dieses hat nichts falsch gemacht.