Muss ich für meine Exfreundin mit unserem Kind Unterhalt zahlen
Guten Abend,
Bin von meiner Lebenspartnerin,mit der ich ein gerade ein Jahr altes Kind habe seit einer Woche getrennt.Verdiene etwa 1500 Euro netto im Monat. In wiefern bin ich meiner EX-Freundin gegenüber zum Unterhalt verpflichtet?Das ich für mein Kind den Unterhalt zahlen muss ist mir klar aber wieviel kann mir die ex noch nehmen? Können sie mir weiterhelfen bitte? Wir waren und sind nicht verheiratet.
Mit freundlichem Gruß
Andi
5 Antworten
unterhalt ist zum wohle des kindes sollte maNN nicht vergessen, da ist es egal, ob du verheiratet warst, bist oder nicht - 1500 euro ist doch ne menge holz, da kannst du doch locker 600 euro abdrücken
Wenn ihr nicht verheiratet wart kann dir deine Ex gar nichts nehmen ausser den Unterhalt fürs Kind, aber den Unterhalt zahlst du ja auch fürs Kind und nicht für die Ex. Und da gibts auch Grenzen.
Danke,wieviel wäre das bei einem Einkommen von 1500€ in etwa was ich an Unterhalt fürs Kind bezahlen muss und auch möchte !? Miete etc. beträgt ca 680 Euro
wenn man nicht genau weiß, wo ein komma hin soll einfach weg lassen, merkt keiner, dass was du schreibst tut weh
danke für deine hilfreichen kommentare :-( habe bisher und werde auch weiter für mien Kind zahlen!
Also meine Freundin war auch schwanger von ihrem Freund, und sie hätte nur Unterhalt für das Kind gekriegt, der Rest wäre vom Amt gekommen.
gibts nicht.... unterhalt kann auch bis unter das existenzminimum vollstreckt werden, geht schließlich um ein unschuldiges kind
Doch da gibts Grenzen, ich arbeite im sozialen Bereich und weiß das. Ein bestimmter Prozentsatz von deinem Gehalt muß dir bleiben.
Ab 950€ netto mußt du Einkommen fürs Kind zahlen und ab 1050€ für die Mutter. Ist das Kind ein Jahr alt, muß die Mutter arbeiten und sich selbst versorgen sofern ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht.
Ich stehe gerade vor einer ähnlichen Situation. Die Antwort ist abhängig, ob deine ehemalige Partnerin in Lohn und Brot steht, sprich sie selber zu Ihrem Lebensunterhalt beiträgt oder staatliche Hilfe in Anspruch nimmt.
Bei mir ist es so, dass meine EX sich noch in Elternzeit befindet und zusätzlich einer Geringfügigen Tätigkeit nachgeht. Das reicht natürlich nicht um eine eigene Wohnung unterhalten zu können. Deshalb hat sie Lebensunterstützung oder so beantragt und bewilligt bekommen, nicht zu verwechseln mit Hartz IV. D.h. der Staat steuert nur einen Teil der Miete dazu. Daher hat mich jetzt das Jobcenter angeschrieben, dem ich meine Einkünfte offenlegen muss. Ggfs holt sich der Staat dann einen Teil, der an meine Ex bezahlten Gelder, von mir zurück.
Da der Vorgang noch nicht abgeschlossen ist, kann ich zur Höhe keine Auskünfte geben.
VG
Laut Deutschem gesetz kan man eine Unterhalts Fertrag abschließen ZB
Ich Karoliin Herman Verzichte ich auf
denn Unterhalts Geldern von meinem Freund wen mir nachgewiesen Wird das ich Ehebruch oder Betrug (in der Beziehung )begangen habe
Unterschrift Unterschrift
Siegel der Örtlichen Kanslei
Ich verdiene 7000€ Netto und muss den Höchstbetrag von 508€ bezahlen. Bei 1500€ netto sonders ca. 180€
danke für die schnelle Antwort! wir wohnen noch zusammen ,hatten den Mietvertrag zusammen,sie hat ihn gekündigt und ich habe ihn auf mich alleine übernommen. Sie hat keine Einkünfte ,will nun eine Wohnung suchen,somit wäre sie auf hartz4 angewiesen ,momit ich doch für sie zahlen muss oder? zumindest die nächsten 3 jahre ,so hab ich es verstanden aus dem was ich so gegoogelt hab^^
danke schon mal für die antwort!