Das Kind erhält den Nachnamen welchen die Eltern aussuchen. Mein Enkelkind ist auch unehelich geboren und hat den Namen seines Papas erhalten.
Großeltern haben auch ein Umgangsrecht wenn es im Interesse des Kindes ist. Dieses ist auch einklagbar.
Ihr habt Beide das Sorgerecht und könnt damit unabhängig voneinander bestimmen wer sich wo mit eurem Kind aufhält. Du würdest dir doch von deinem Mann auch nicht vorschreiben lassen wo du mit eurem Sohn hingehst. Oder? Deine Mann soll seinen eltern gegenüber endlich Grenzen aufzeigen und den Großeltern klar machen wer die Eltern sind.
Er kann eine einstweilige Verfügung erwirken (Gericht), die eine Kontaktsperre enthält.
Du hast Anspruch auf EINEN Kindergartenplatz, welcher Kiga das wird entscheidet dann die Stadt. Du hast die Möglichkeit mit den Verantwortlichen zu reden ob ein Tausch möglich ist, mehr leider nicht. Aus Erfahrung weiß ich allerdings , ich bin Tagesmutter, das die Kids völlig anders reagieren wenn die Mütter nicht dabei sind. Entweder sie beachten sich nicht oder spielen friedlich miteinander.
Ich würde mpfehlen wieder ins Frauenhaus zu gehen Die helfen dir weiter, auch rechtlich und das du dein Leben in den Griff bekommst. Außerdem bist du dort geschützt. Bei einem Freund bist du nicht in Sicherheit und wegen der Entziehung des Kindes kann es Probleme geben.
Unterhalt läuft weiter wie bisher, da alle Fixkosten fürs Kind auch weiterlaufen. Das du eurem Kind Taschengeld gibst und nicht der Vater sollte eigentlich selbstverständlich sein.
Lass dir von deiner Krankenkasse die Auslandskrankenscheine schicken und schließe noch eine private Auslandskranenversicherung ab.Mehr brauchst du nicht.
Ich habe meine Söhne normal entbunden, kenne es also nicht aus eigenem erleben. Eine Bekannte von mir hat wegen einer med. Indikation vor 3 Wochen mit Kaiserschnitt entbunden. Die ersten 2 Tage sind extrem schmerzhaft, dann geht es mit Schmerzmitteln. Heben ist über mehrere Wochen verboten, auch die größere Tochter nicht. Die Kinder haben oft Anpassungsprobleme ( Lungen) und sind gehäuft Schreikinder, Stillen klappt auch nicht immer.Wahrscheinlich weil sie ins Leben "gerissen" werden. Ich würde nie, wenn es med. nicht notwendig ist, mit Kaiserschnitt entbinden.
Dein Hund darf aus hygienischen Gründen in kein Lebensmittelgeschäft. Das ist dem Geschaftsinhaber verboten. Ich möchte auch keine Lebensmittel einkaufen welche angeschnüffelt oder schlimmeres werden.
Wenn ihr euch einig seit könnt ihr einen früheren Trennungstermin angeben. Da ihr trotz Trennung auch weiter in eurer Ehewohnung bleiben könnt, kann nieman was gegenteiliges beweisen.
Die Regel bleibt aus. Brust tut weh und spannt, Bauchweh, Übelkeit.
Du mußt dich an das Jugendamt wenden. Sage ihnen auch gleich das du Angst hast noch mehr Schläge zu bekommen. Wenn dein Vater einwilligt würde ich zu ihm gehen. Wenn deine Mutter mit Selbsttötung droht, will sie dich erpressen. Gehe nicht darauf ein und denke nur an dich. So wie du sollte kein Kind aufwachsen.
Befindet sich dein Sohn in einer Schulausbildung oder Studium ist es egal was er für Einkünfte hat, Kindergeld wird dann bis 25 gezahlt. Neue Regelung ab Jan diesen Jahres. Ist das nicht der Fall muß er sein einkommen bei der Kindergeldstelle offen legen.
Gibt es bei euch ev. einen Waldkindergarten? Dort könnte er sich auspowern. Ansonsten muß er sich an Regeln halten. Im Kiga und später in der Schule gibt es nicht nur ihn, der anstrengend ist und aus der Rolle fällt, sondern noch andere. Erzeher und Lehrer sind zwar auch da um den Kindern Sozialverhalten zu lehren, aber zuerst um Wissen zu vermitteln und nicht um Erziehungsdefizite der Eltern auszugleichen.
Der Vermieter kann das. Er braucht deine Mieteinnahmen auch. Da ist es egal ob du Alleinerziehende oder Millionärin bist. Solltet ihr schriftlich eine Ratenzahlung vereinbart haben, dann hat er sich daran zu halten.
Die Kinder können den Namen des neuen Mannes erhalten,.wenn der Ex einverstanden ist und dir ein entsprechendes Schriftstück unterschreibt. Vordrucke gibt es dazu. Weigert er sich, muß das JA die Interessen des Kinder vertreten, notfalls sogar das Familiengericht. Ob die ihre Zustimmung geben ist nicht sicher, oft wird argumentiert das der Name die sichtbare Verbindung zum Vater ist. Bei der hohen Scheidungsquote würde ich mir das auch gut überlegen. wenn deine nächste Ehe in die Brüche geht, dann kommt der nächste Partner und wieder ein neuer Name. Sei mir nicht böse, es ist leider Realität.
Ich würde dir zu einem Beratungsgespräch beim JA raten. Außerdem wäre es gut wenn du einen Anwalt hast, sonst bist du dieser Frau nicht gewachsen. Macht sie dich sclecht und erzählt Unwahrheiten, dann erstatte eine Anzeige wegen übler Nachrede. Du mußt dich wehren, das aber sachlich und juristisch fundiert.
Ich würde bei Vorfällen dieser Art, werfen mit Gegenständen usw. kann Kinder treffen, die Polizei holen. Außerdem darf sich dein Vermieter nicht einfach aus der Affäre ziehen. Du kannst eine Frist setzen in der dein Vermieter für Ruhe zu sorgen hat. Macht er es nicht, kannst du die Kaltmiete kürzen. Außerdem lass die Kinder nie ohne Aufsicht spielen, falls was passiert.
Sind dir vielleicht Hobbys bekannt, was du nutzen könntest? Ansonsten eine Collage mit Fotos aus den 3 Jahren.