Unterhaltzahlungen?
Hallo zusammen,
Mein Freund und ich erwarten im Oktober unser erstes gemeinsames Kind. Wir sind nicht verheiratet, leben aber zusammen in einer Wohnung. Er war bereits einmal verheiratet und hat aus erster Ehe zwei Kinder für die er natürlich regelmäßig Unterhalt zahlt. Seine Ex-Frau ist bereits neu verheiratet und hat mit ihrem Mann zwei Kinder.
Jetzt zu meiner Frage. Muss mein Freund jetzt weniger an seine anderen beiden Kinder zahlen (13 u. 15 jahre) oder muss er mir Unterhalt für unser Kind zahlen? 🤔 weil wir ja nicht verheiratet sind.
4 Antworten
Unterhalt kann durch Geldleistungen oder durch Sachleistungen/Erziehung geleistet werden.
- Geldleistungen: Es wird tatsächlich Geld für den Unterhalt des Kindes gezahlt. Wenn Eltern getrennt sind, dann wird der Unterhalt i.d.R. so von dem Elternteil erbracht, bei dem das Kind nicht lebt.
- Sachleistungen/Erziehung: Dem Kind kann in einer warmen Wohnung leben, bekommt Nahrung, bekommt das Schulzeug bezahlt, kann Hobbys nachgehen, ein Elternteil kümmert sich, …
Seine großen Kinder bekommen ihren Unterhalt also tatsächlich durch Geldleistungen. Eurem Neugeborenen "zahlt" er strenggenommen den Unterhalt nicht durch Geldleistungen - er zahlt aber vermutlich Miete, Nebenkosten, Lebensmittel etc.(Sachleistungen/Erziehung). Das gilt, solange ihr zusammen lebt. Ob ihr verheiratet seid oder nicht spielt für den KINDESunterhalt keine Rolle.
Er muss den großen Kindern den Unterhalt ganz normal weiterzahlen - es sei denn, dass er finanziell nicht in der Lage ist, den Unterhalt für 3 Kinder zu stemmen. Seine Kinder muss er nämlich gleich behandeln. Dann gibt es Sonderregelungen und er muss einen verminderten Betrag zahlen. Aber hierbei sollte man sich beraten lassen.
Wenn ihr zusammenlebt, muss er keinen Unterhalt an Dich zahlen.
Ob er weniger an seine bisherigen Kinder zahlen muss, hängt vor allem von seinem Einkommen ab.
Ich würde zur Zahlstelle des Jugendamts gehen, die rechnen das kostenlos neu für euch aus.
Das kommt auf sein Einkommen an und die Düsseldorfer Tabelle. Klar muß er Euer gemeinsames Kind miternähren. Wenn Ihr getrennte Kassen habt, muß er Dir Unterhalt für Euer Kind bezahlen. Wenn Ihr gemeinsam wirtschaftet und Euer Geld Euer gemeinsames Geld ist, gleicht sich das ja aus.
Er muss alle drei Kinder und dich unterhalten.