Macht es Sinn eine gewaltfreie Vergewaltigung anzuzeigen?
**Triggerwarnung**
Zur Situation: Sie hatten Sex, von beiden Seiten gewollt. Doch irgendwann möchte sie nicht mehr / möchte eine bestimmte Praktik nicht. Sie sagt mehrfach Nein, schiebt ihn weg, doch er drängt sich in sie. Sie versucht erst ihn weiter wegzuschieben, sagt wiederholt, dass er es lassen soll, doch er ignoriert es, ist in seine Lust vertieft. Sie friert ein, sozusagen, lässt es über sich ergehen, macht passiv mit um schlimmeres zu vermeiden.
Zur Frage: Kann man das überhaupt anzeigen? Bzw macht das Sinn, hat es eine realistische Chance auf Erfolg von der Polizei und vor Gericht ernstgenommen zu werden? Immerhin wollte sie anfangs sehr gerne Sex und es gibt keine Verletzungen ...
10 Antworten
Guten Tag, @Loka95!
Kann man das überhaupt anzeigen?
Eine solche Tat (namentlich nach § 177 Abs. 1 StGB - Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 StGB scheitert daran, dass das Opfer ihren Willen während des GV geändert hat) können Sie selbstverständlich anzeigen beziehungsweise einen Strafantrag bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle stellen. Die Strafverfolgungsbehörden werden anschließend zu diesem Sachverhalt ermitteln.
Bzw macht das Sinn, hat es eine realistische Chance auf Erfolg von der Polizei und vor Gericht ernstgenommen zu werden?
Die Erfolgsaussichten, dass der Betroffene in der Hauptverhandlung verurteilt wird, sind fraglich. Hierbei kommt es auf die konkrete Sach- und Rechtslage an. Es muss nämlich nachgewiesen werden, dass sich ein solcher Sachverhalt tatsächlich ereignet hat. Liegen keine Tatsachen vor, die rechtfertigen, dass eine solche Straftat begangen wurde, wird das Verfahren nach § 170 Abs. 2 S. 1 StPO seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Wie ein Sexualdelikt nachgewiesen wird, habe ich bereits in einem Beitrag erläutert: https://www.gutefrage.net/frage/wie-bitte-beweist-man-eine-vergewaltigung
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
Das Verhalten des Mannes in deiner Schilderung ist nicht gewaltfrei!
Kann man das überhaupt anzeigen?
Natürlich kann man das! Ist eine Vergewaltigung!
hat es eine realistische Chance auf Erfolg
Ob der Täter verurteilt wird und wie hoch die Strafe sein wird, steht im Ermessen des Richters, kommt immer auf den Einzelfall an, kann erst nach umfangreichen Ermittlungen entschieden werden und kann NIEMAND hier auf gutefrage einschätzen.
vor Gericht ernstgenommen zu werden
Jede kleine Ordnungswidrigkeit, die vor Gericht geht, wird ernst genommen. Ein Verbrechen erst Recht.
Immerhin wollte sie anfangs sehr gerne Sex und es gibt keine Verletzungen
Eine Vergewaltigung ist weder erst dann erfüllt, wenn der Täter das Opfer verletzt, noch ist es erforderlich, dass das Opfer von Anfang an keinen Sex wollte.
Gruß, B.
Anzeigen kann man alles und jeden - wie erfolgversprechend das ist haben andere Instanzen zu entscheiden. Für mich klingts nach Vergewaltigung, aber was weiß ein Laie schon.
Ob man das erfolgreich zur Anzeige bringen kann weiß ich nicht, eine Trennung von ihm ist aber definitiv angebracht. Wenn ihn in seiner Lust nicht mehr interessiert wie es ihr dabei geht spricht das schon dafür dass es ihn ansonsten auch nicht besonders interessiert wie es ihr geht, was offensichtlich keine gute Eigenschaft für eine erfolgreiche, glückliche & liebevolle Beziehung ist.
Man kann es anzeigen, da es de facto eine Vergewaltigung ist.
Die Chance auf Erfolg sehe ich aber leider als sehr gering an.
Aber ist es nicht im Grunde nur Aussage gegen Aussage? Er erinnert sich nicht mal daran, dass Nein gesagt wurde.