Ist das eine Straftat?
Frau und Mann haben einvernehmlichen Sex. Währenddessen verspürt die Frau Schmerzen und will aufhören. Sie versucht ihn mit der Hand etwas wegzuschieben, um ihm zu signalisieren, dass er aufhören soll. Er nimmt allerdings ihre Hand und drückt sie so fest in das Bett, dass sie sich nicht mehr bewegen kann. Da die Frau öfters Probleme beim Sex hat, ist das Wegschieben mit der Hand eigentlich eine bekannte Kommunikation zwischen den beiden.
Die Beziehung allgemein ist toxisch, die Frau ist emotional komplett abhängig, was er bereits oft ausgenutzt hat. Aus Angst, dass er wütend wird und sie verlässt (wie oft angedroht), schweigt sie und lässt den Sex über sich ergehen.
Ist das eine Straftat? Oder ist die Frau Schuld, weil sie einfach was hätte sagen sollen? Wird in so einem Fall das Abhängigkeitsverhältnis berücksichtigt?
36 Stimmen
7 Antworten
Wenn eine der Beteiligten klar signalisiert, dass man den Sex nicht möchte und die andere Person nicht stoppt, dann ist es eine Vergewaltigung. Das Ablehnen muss nicht immer Verbal sein, sondern kann auch anders signalisiert werden wie in deinem Beispiel etwa physische durch das wegdrücken des Partners. Und auch das der Sex ursprünglich einvernehmlich war, ändert das nichts daran. Ob das vor Gericht allerdings standhält weiß ich nicht, da es Aussage gegen Aussage steht und man argumentierten könnte, dass dieses wegdrücken nicht eindeutig genug war. Aber jemanden zu Sex zu erpressen durch Drohungen und psychischer Manipulation ist auf jeden Fall moralisch verwerflich. Auch mit dem Sex weiter zu machen, wenn man sich unsicher ist ob der Partner das möchte ist auf jeden Fall verwerflich. Es sollte auf jeden Fall zu einer Trennung kommen, auch wenn keine rechtlichen Schritte eingeleitet werden.
Falls du dich in dieser Situation befindest oder jemand den du kennst mein Beileid, ich hoffe die betroffene Person kommt schnell aus dieser Beziehung raus
Weder ist es eine Staftat, noch ist die Frau schuld.
Die Frage ist halt ob der Mann das Wegschieben eindeutig als "Nein" verstanden hat. -Das dürfte schwer zu beweisen sein.
Wenn die Frau den Sex "über sich ergehen lässt", um nicht verlassen zu werden, dann ist das eben so. -Tatsächlich wäre sie besser dran, wenn sie den Mann verlassen würde...
da es sich hier um die Situation Aussage gegen Aussage handelt, hängt es letztlich davon ab, welcher Aussage der Richter mehr Glauben schenkt. Aus Sicht des Richters sind die "toxische Beziehung", das zunächst erteilte Einverständnis und dessen spätere Rücknahme ja erstmal Behauptungen, die zu beweisen wären.
Es kann ja auch Bestandteil des sexuellen Spiels sein, dass die Frau dabei so festgehalten wird, dass sie sich nicht bewegen kann, so dass der Mann nicht bemerkt hat, dass sie nicht mehr wollte (zumindest kann er das so darstellen).
Also wie gesagt, absolut kann man das nicht sagen, und letztlich muss ein Richter darüber urteilen, der nicht dabei war, sondern sich nur auf Aussagen und ggf. psychologische Gutachten stützen kann.
Grundsätzlich sollte sie so deutlich kommunizieren, dass er es auch versteht.
Das gilt insbesondere dann, wenn einvernehmlich angefangen wurde und sich daran etwas ändert.
Zusätzlich zum Wegschieben, könnte sie auch verbal aktiv werden.
Das ist keine Straftat. Wobei es schwer ist, hier von Schuld zu sprechen.