Zählt das als Vergewaltigung, wenn der Sex einvernehmlich angefangen hat, aber die Frau kurz vor dem Höhepunkt des Mannes aufhören möchte und...?

TheObserver2024  26.05.2024, 03:07

Was stimmt mit derart Frau nicht?

Strifeforce07 
Fragesteller
 26.05.2024, 03:09

Habe mir diese vermeintliche Frau ausgedacht.

9 Antworten

Rechtsgrundlagen und Bezugsnormen
Die juristische Grundlage zur Definition und Strafbarkeit der Vergewaltigung ist im Strafgesetzbuch (StGB) verankert. Im Fokus steht dabei der § 177 StGB (Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung). Der Absatz 2 des Paragraphen bezieht sich konkret auf die Vergewaltigung und stellt diese unter Strafe.

Absatz 2:

(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn
1.der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,

-> Nicht der Fall.

2.der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,

-> Nicht der Fall.

3.der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,

-> Nicht der Fall.

4.der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht, oder

-> Nicht der Fall

5.der Täter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat.

-> Nicht der Fall.

Ergo: Eher keine Vergewaltigung. Sexueller Übergriff ist es vermutlich schon aber eine sehr milde Variante die nach Paragraph (9) vermindert bestraft wird. In Realität vermutlich sogar gar nicht, weil du einfach nicht beweisen kannst, dass er das in der Situation auch so versteht, wie du es meinst.


oAliya  26.05.2024, 03:31

Was ist der Unterschied zwischen sexuellem Übergriff und Vergewaltigung ? Wieso greift da nicht einfach Absatz 1 ?

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Rassler38  26.05.2024, 03:39
@oAliya

Ich bin mir sicher, dass Absatz 1 greift, nur scheint der oben beschriebene Fall nicht die juristische Definition einer Vergewaltigung zu folgen.

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oAliya  26.05.2024, 03:45
@Rassler38

Ich dachte der Paragraph beschreibt alles als Vergewaltigung eben in verschieden Formen und Schweregraden. Also verstehe den Unterschied nicht wann es „nur“ sexueller Übergriff ist und ab wann dann Vergewaltigung .

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Rassler38  26.05.2024, 03:59
@oAliya

Nein, unter dem werden sexuelle Straftaten gesammelt. Vermutlich weil die ja teilweise hand in hand gehen.

Absatz 2) behandelt die Vergewaltigung, wie ich es auch zitiert habe. Die Definition von Vergewaltigung ist dabei:

Die Vergewaltigung ist ein schwerwiegender sexualbezogener Straftatbestand - sie ist im § 177 Abs. 1 und 2 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt. Beim Tatbestand der Vergewaltigung kommt es darauf an, dass der Täter eine andere Person unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage oder mittels körperlicher Gewalt, Drohung oder Nötigung zum Geschlechtsverkehr oder einer anderen gleichartig sexuellen Handlung zwingt.

In dem "Fall" ist aber weder davon auszugehen, dass keine Gewalt verwendet wurde, noch Drohung oder eine schutzlose Lage ausgenutzt wurde(wobei man bei dem Punkt vermutlich argumentieren kann). Vergewaltigung ist also ein schwerwiegender Fall eines sexuellen Übergriffs.

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oAliya  26.05.2024, 04:03
@Rassler38

Ah ok verstehe . Ja dann ist es in dem Fall wohl keine. Es wäre dann eine wenn sie Nein sagt und aus der Situation raus will , er sie aber fest halten würde und damit zwingen würde liegen zu bleiben, weil dann körperliche Gewalt hinzukäme ?

Danke für deine Antwort

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DameDePique  26.05.2024, 06:40

Lies doch den Paragraphen mal vollständig.

(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Ist gegeben. Die Zustimmung wird verbal entzogen, alles weitere findet gegen den erkennbaren Willen statt.

(6) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1.
der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung)[...]

Ist gegeben, denn der Beischlaf wird vollzogen.

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Also fünf bis zehn Sekunden in diesem fortgeschrittenen Stadium würde ich notwendige Toleranzzeit erachten.

Sofort geht sowieso nicht, denn dazu wäre eine unendlich hohe Bremsbeschleunigung notwendig, was wiederum eine unendlich hohe Kraft nach sich zieht 😊

Ich habe den ganzen Thread gelesen, und stelle fest dass der Mann immer der "böse Vergewaltiger" ist, wenn die Frau plötzlich beim bisher einvernehmlichen Sex kurz vor dem Höhepunkt des Mannes keine Lust mehr hat.

Da stellt sich bei mir die Frage,

zählt das als Vergewaltigung, wenn der Sex einvernehmlich angefangen hat, aber der Mann kurz vor dem Höhepunkt der Frau aufhören möchte und die Frau weiter macht bis zur ihrem Orgasmus?

Folgendes (ausgedachtes) Szenario: Die Frau ist durch Vorspiel dem Mann in der Erregung deutlich voraus, der Mann liegt auf dem Rücken und die Frau in Reiterstellung auf ihm. Kurz vor ihrem Höhepunkt sagt der Mann "Ich will aufhören!", aber die Frau macht voller Ektase weiter bis zu ihrem Orgasmus (Sagen wir so 5-10 Sekunden).

Wäre die Frau hier auch "die Vergewaltigerin" und der Mann "das Opfer"?
Leider hört man nie was zu diesem Fall...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Die eigene Erfahrung ist ein guter Lehrmeister.

princesskenny  26.05.2024, 13:52

Ja das wäre das selbe. Sowas geht in beide Richtungen.

Der Grund warum man so gut wie nie davon hört ist, das Männer sich weniger dazu entscheiden sowas zur Anzeige zu bringen. Denn Vergewaltigung an Männern wird leider weniger ernst genommen.

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Gibt es so eine Toleranzzeit, wann der Mann aufhören sollte und mit seinem Glied in ihr verweilen darf, bevor es strafrechtlich Konsequenzen dafür geben kann?

Nein, so eine Zeit gibt es selbstverständlich nicht. Stop heißt Stop und zwar sofort. Hört der Mann dennoch nicht auf, ist es natürlich eine Vergewaltigung.


SirFragesteller  26.05.2024, 03:07

Ja klar. Welcher Mann zieht denn direkt raus

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DieStudierte  26.05.2024, 03:33
@TheObserver2024

Diese zehn Pferde ziehen ihn dann aber wegen Vergewaltigung vor Gericht :) Und beim nächsten Mal wird er es sich dann lieber nochmal überlegen, ob er eine Frau vergewaltigt.

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TheObserver2024  26.05.2024, 03:35
@DieStudierte

...weil die 5 Sekunden bevor er kommt sich überlegt, "ne ne mein Lieber, jetzt mache ich aus dir nen Vergewaltiger!" ;) ...die Alte würde ich anschließend verbuddeln lassen, käme die mir auf derart blöde.

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DieStudierte  26.05.2024, 03:36
@TheObserver2024

Was du über diese Frau denkst, ist ganz alleine dein Problem und wird keinen Richter interessieren.

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DieStudierte  26.05.2024, 03:38
@TheObserver2024

Oh doch und wenn dir das nicht passt, ist das auch dein Problem und wirst mit sämtlichen Konsequenzen leben.

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TheObserver2024  26.05.2024, 03:41
@DieStudierte

...guck mal "Medical Detectives" oder "Autopsie" , dann weißt du wie man mit derart Störenfriede umspringen kann. ;)

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DieStudierte  26.05.2024, 03:42
@TheObserver2024

Dann bist du eben wegen Vergewaltigung und Mord dran. Auch dein Problem, schließlich musst du ja mit den Konsequenzen leben :)

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TheObserver2024  26.05.2024, 03:46
@DieStudierte

...nur wenn man es mir auch nachweisen kann, wird aber ohne Leiche ziemlich schlecht, dann ist es nämlich ein Vermisstenfall. ;)

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DieStudierte  26.05.2024, 03:47
@TheObserver2024

Die Freunde/Freundinnen der Frau wissen, mit wem sie sich trifft und Sex hat. Da bist du ganz schnell im Knast. Und da deine Fantasien mir definitiv zu geisteskrank sind, beende ich die Unterhaltun hiermit :)

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AngelAlix1980  26.05.2024, 03:18

Danke für deine Antwort...

Die Autoren der Kommentare darauf nähren meine Blockliste.

Naja, wären nicht die ersten Männer, die das "Nein" einer Frau auch noch anregend und "geil" fänden...

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Nein, das ist eine Vergewaltigung.

Stopp heißt Stopp, und zwar sofort.


TheObserver2024  26.05.2024, 03:12

...na das soll die dann mal dem Gericht begreiflich machen. ;)

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DameDePique  26.05.2024, 03:16
@TheObserver2024

Das ist ein sehr gängiges Problem bei Vergewaltigungen. Das legitimiert sie nicht und macht sie nicht weniger zu Vergewaltigung.

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slahta  26.05.2024, 03:18
@TheObserver2024

Von Hundert Frauen, die vergewaltigt werden, erlebt nur etwa eine einzige eine Verurteilung des Vergewaltigers... das macht die Straftat nicht weniger schlimm

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AngelAlix1980  26.05.2024, 03:23
@slahta

Ganz im Gegenteil. Wenn man überlegt, was sich Frau mit einer Anzeige allem aussetzt. Von hämischen Polizisten, die ihr nicht glauben oder ihr eine Mitschuld geben wollen bis hin zum Prozess, wenn es überhaupt soweit kommt, dass sie bis dahin keine psychologische Hilfe in Anspruch nehmen sollte (darf) und zusätzlich von den Verteidigern des Täters auseinandergenommen und diskreditiert wird. Wenn ein "PromI", dann auch noch von der Presse zusätzlich. Sieht man ja gerade an Christian Brückner und der Anklage wegen Vergewaltigung an Hazel B.

Täterkultur...

Ist in meiner Heimat aber noch schlimmer. Da gibt es bspw. ein Gerichtsurteil von zwei Richterinnen (!), die ein Opfer zu "hässlich" (und zu männlich) empfinden, als dass es vergewaltigt werden könnte.
Oder 10 Sekunden an die Brust gefasst, sei ja nur ein "Scherz".

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TheObserver2024  26.05.2024, 03:23
@slahta

Ein bundesdeutscher Strafrichter bemerkte zu seinem Urteil in einem Vergewaltigungsprozess folgendes: "Die von mir abgeurteilte Straftat, konnte nur mit derart milden Urteil bedacht werden, denn die Erlebende (heutzutage juristisch für Vergewaltigungsopfer) hat die Tat gut weggesteckt, ein Freispruch war daher zwar nicht geboten, ein Strafmaß ausgesetzt zur Bewährung hingegen schon!" Na, noch Fragen? Übrigens, die Erlebende war zum Zeitpunkt ihrer Vergewaltigung 12 Jahre alt.

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