Kann man Prostituierte die Mann enagiert um ein Geschäft abzuschliessen als Bewirtungskosten bei der Steuer ansetzen?
4 Antworten
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Finanzamt, Gewerbe, Steuerrecht
Eine steuerlich absetzbare Bewirtung als Betriebsausgaben im Sinne des Einkommenssteuergesetzes liegt nur dann vor, wenn die Darreichung von Speisen oder Getränken eindeutig im Vordergrund steht. (BFH Urteil vom 16.02.1990)
Und das ist bei Prostituierten regelmäßig nicht der Fall!
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"
Wenn du sie zum Essen oder auf einen Drink eingeladen hattest, klar! Wenn nicht, dann nicht.
Nein, natürlich nicht.
Ich geb das immer als körpernahe Aufwendungen an.
Gibt es irgendwas was man als CRM maßnahme Steuerlich ansetzen kann ?