Kann man Prostituierte die Mann enagiert um ein Geschäft abzuschliessen als Bewirtungskosten bei der Steuer ansetzen?

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Eine steuerlich absetzbare Bewirtung als Betrie­bs­ausgaben im Sinne des Einkom­mens­steu­er­ge­setzes liegt nur dann vor, wenn die Darreichung von Speisen oder Getränken eindeutig im Vordergrund steht. (BFH Urteil vom 16.02.1990)

Und das ist bei Prostituierten regelmäßig nicht der Fall!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Path1974 
Beitragsersteller
 20.05.2025, 07:42

Gibt es irgendwas was man als CRM maßnahme Steuerlich ansetzen kann ?

Wenn du sie zum Essen oder auf einen Drink eingeladen hattest, klar! Wenn nicht, dann nicht.

Ich geb das immer als körpernahe Aufwendungen an.