Jobcenter überfordert - ALG2 bei Geschäftsführer aufstockung?


03.10.2020, 22:43

Prinzipiell hätte ich auch kein Problem Angaben zur UG zu machen, ich will aber den Verwaltungsaufwand klein haben. Kontoauszüge etc. gingen eh nicht, allein schon aus Datenschutzgründen (z.B. Gehälter Mitarbeiter).... befürchte aber dass das Jobcenter da stress machen wird.

3 Antworten

Ich rate dir dringend, dich mit deinem (hoffentlich vorhandenen) Steuerberater in Verbindung zu setzen und das mit diesem zu klären!

Wenn du als sozialversicherungspflichtiger Geschäftsführer angestellt bist, dann kannst du nämlich auch für dich Kurzarbeitergeld beantragen - und umgehst somit den ganzen ALG2-Krams. Zudem kann dein Steuerberater dir sicher auch noch weitere wertvolle Tipps geben, welche Hilfen aktuell für dich bzw. das Unternehmen infrage kommen könnten und wie du die erfolgsversprechend beantragst.

passtnichtrein 
Fragesteller
 05.10.2020, 09:37

nein, halte 100% der firma und bin damit nicht sozialversicherungspflichtig angestellt.

Andere Hilfen gibt es nicht, die Überbrückungshilfe (egal ob hilfe/kredit) bekommen wir aufgrund der hirnrissigen Regularien erstmal überhaupt nicht, und bei der Hilfe wäre es (wenn wir sie überhaupt bekommen würden... personalzuwachs wird bei der Berechnung des Umsatzrückgangs nicht berücksichtigt) fast nichts weil der überwiegende Kostenanteil bei den Personalkosten liegt).

Das einzige was da die Kosten senkt ist die Kurzarbeit, hilft aber nicht bei den 450€ Kräften (Fachangestellte mit festen Zeiten) und auch nicht beim eigenen Gehalt.... und private Rücklagen wurden eben in den letzten Monaten schon als Darlehen in die Firma gesteckt um alles abfangen zu können).

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Wenn Du vom Jobcenter ( ergänzendes ) ALG II haben möchtest , dann wirst Du leider nicht umhin kommen , denen bei Antragstellung auch Einsicht in alle Konten ( Kontoauszüge ) zu gewähren , für die Du persönlichen Zugriff hast . Wenn Du momentan Inhaber zweier Firmen / Unternehmen bist , dann mußt Du die entsprechenden Nachweise auch für die derzeitige Situation dieser beiden Unternehmen erbringen .

Bei privaten und den Unternehmens-Kontoauszügen darfst Du unter Berufung auf die DSGVO aber in soweit Anteile schwärzen , die sensible Daten dritter Personen betreffen . Das Jobcenter muß dann nur noch erkennen können , welchem Zweck die Kontenbewegungen dienten und welche Beträge diesbezüglich wann zu- / oder abgingen .

Wenn das Jobcenter neben dem Antrag mit seinen Zusatzbögen und entsprechenden Kontoauszügen sonst noch Unterlagen von Dir haben will , dann werden die sich entsprechend auch bei Dir zurück melden .

Wenn Du Dir um Umgang mit dieser Behörde unsicher hinsichtlich derer Befugnisse bist , dann darfst Du Dir zum persönlichen Vorsprachetermin auch eine kompetente Begleitperson zur Rechtsberatung mitbringen .

passtnichtrein 
Fragesteller
 05.10.2020, 10:32

Sensible Daten sind quasi alle Daten von nicht juristischen Kunden da Empfängername = echter Name und damit unterfällt das ganze der DSVGO. Ein ADV Vertrag fällt auch flach, weil ich privat keinen ADV Vertrag mit dem Jobcenter schliesen kann, und die UG kein Vertragsverhältniss mit dem Jobcenter hat. Sprich da müssten so einiges geschwärzt werden.... erkennbar ist anhand des überweisungstextes nichts, weil es schlichtweg Rechnungsnummern sind. Kurzum... eine Datenschutzkonforme Datenweitergabe wäre wertlos für das Jobcenter.

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verreisterNutzer  05.10.2020, 10:59
@passtnichtrein

Du mußt doch nur die jeweiligen Kundennamen und Teile der Kontonummern dahinter schwärzen , damit das Jobcenter damit im Sinne der DSGVO schon nichts mehr anfangen kann .

Und bei Deiner UG bist Du doch auch Gesellschafter mit Kontenzugriff . Ergo müßtest Du m.W. auch dafür nachweisen können , daß Du Dir von dort aktuell kein Geld mehr für Deinen eigenen Bedarf rausziehen kannst , und die letzten 3 Monate da auch nichts reingekommen ist . ( Abgesehen von den Privatkrediten mit dem alleinigen Zweck der Entlohnung Deiner Mitarbeiter in Deinem anderen Unternehmen )

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Ich verstehe nicht ganz, worin Dein Problem liegt. Du bist GF einer UG und willst aufstockendes ALG 2 beantragen?

Dann mach' das doch einfach. Private Kontoauszüge, etc. mußt Du sowieso einreichen. Geschäftliche Unterlagen, sofern vom JC gewünscht, eventuell auch.

ich will aber den Verwaltungsaufwand klein haben

Das Leben ist nicht immer ein Wunschkonzert. Danach, was Du willst oder nicht willst, geht es nicht unbedingt.

Falls das Jobcenter Dokumente zu Deiner UG verlangt, die Du nicht eineichen willst, dann solltest Du das anwaltlich prüfen lassen. Ggf. muß ein Richter entscheiden.

passtnichtrein 
Fragesteller
 04.10.2020, 09:42

Geht ja gerade darum das nicht über Gerichte gehen zu müssen, wenn das wochenlang läuft. Ich weiß wie das mit der EKS lief, da wären die Kosten diese zu erstellen höher wie die Leistung überhaupt wäre.

Ich vermute mal sowiso dass ich alles zurückzahlen muss (bzw. meine UG), weil privat habe ich ja die Forderung über das Gehalt an die UG wenn ich das richtig sehe... sprich überlebt die UG ist es als Kredit zu sehen.

Eigentlich halte ich das Jobcenter für die falsche stelle, aber Überbrückungshilfe / Kredite sind so bescheuert gemacht dass sie einfach nicht anwendbar sind (kein wunder dass da Mrd. Beträge nicht abgerufen werden).

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