Ist es sexuelle Belästigung, wenn mein bester Freund mich im Schlaf begrapscht hat?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Guten Abend!

Nach dem was Sie hier geschildert haben kommt eine sexuelle Belästigung im Sinne des § 184i Abs. 1 StGB in Betracht. Danach wird bestraft, wer eine andere Person in sexueller bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt.

Hier müsste es erstmals eine körperliche Berührung in sexuell bestimmter Weise vorliegen. Danach gehören alle Berührungen, die geeignet sind, eine Person in sexuell bestimmte Weise zu nicht unerheblich belästigen. Wichtig ist, dass die Berührung sexuell orientiert ist. Flüchtigkeitsberührungen, Reflexe oder sonstige Berührungen, die keinen sexuellen Bezug haben (=leicht umarmen etwa) fallen nicht darunter. Dies ist im Einzelfall meistens nicht einfach zuzuordnen, weshalb man vor allem auf die Art und Weise der Berührung abstellt.

Ihr bester Freund hat seine Hand bei Ihnen im Boxer gleiten lassen. Hier haben Sie zum Zeitpunkt der Berührung geschlafen und dies erst im Nachhinein wahrgenommen, nachdem Sie wach geworden sind. Eine Belästigung liegt dann vor, wenn nach äußeren Umständen aus der Perspektive des Opfers eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung der sexuellen Selbstbestimmung gegeben ist. In der Praxis bereitet dies erhebliche Probleme. Weil er direkt davon abgelassen hat, nachdem Sie wach geworden sind und das ein Indiz dafür ist, dass er wusste, dass Sie das nicht unbedingt mögen, wäre das annehmbar.

Im Schlaf kann jedoch keine Wille, also ein subjektives Empfinden entstehen, sondern nur im Zustand des Bewusstseins (im Schlaf ist man einwilligungsunfähig). So müsste man diese Handlung beziehungsweise diese Berührung (gleiten in den Boxer) als sexuelle körperliche Berührung ablehnen, es sei denn man hat bereits vorher darauf hingewiesen oder es sind Umstände ersichtlich, die eine fehlende Einwilligung Ihrerseits begründen. Besonders dann, wenn ein sexuelles Interesse oder Vergnügen empfunden wird, lehnt man in der Regel eine sexuelle Belästigung ab. Es ist schwierig eine solche Berührung hiernach im Halbschlaf unter § 184i StGB nach den von Ihnen genannten Umständen einzuordnen. Die sexuelle Belästigung wäre was die erste Berührung betrifft, abzulehnen.

ABER: Die Berührung Ihres POs, das Sie tatsächlich wahrgenommen und sogar unerwünscht darauf reagiert haben, würde unstreitig unter § 184i Abs. 1 StGB fallen, sodass zumindest in diesem Zeitpunkt eine sexuelle Belästigung zu bejahen ist.

Hiernach hätte er sich also strafbar gemacht!

Die Tat wird aber nur dann bestraft, wenn die Tat nicht mit schwerer Strafe bedroht ist. Das wäre dann die sexuelle Nötigung nach § 177 StGB. Da aber hier eine besondere ,,Erheblichkeitsschwelle" erreicht werden muss, die geeignet ist, das Opfer sexuell zu nötigen, würde die Berührung des POs für § 177 StGB nicht ausreichen.

Damit greift nur die sexuelle Belästigung nach § 184i Abs. 1 StGB ein. Je nach Alter würde er, sofern es sich noch nicht um einen Heranwachsenden handelt (was hier der Fall ist), nach Jugendstrafrecht bestraft.

Ich bedauere sehr was passiert ist. Einen Strafantrag (der für die sexuelle Belästigung auch notwendig ist) kann man stellen. Allerdings besteht die Problematik, dass es sich schwer nachweisen lässt. Ich würde mich daher aufgrund seiner nachträglichen Äußerung und dem Vorwurf, dass er alles abgestritten hat und Sie als das Opfer hinstellt, von ihm distanzieren.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Ja ist es!

Dein Freund hat deinen Schlaf ausgenutzt in dem du weder zustimmen noch dich wehren kannst.

Das ist kein Freund. So jemanden brauchst du nicht und auch keine Freunde, die dir nicht glauben, dass das passiert ist.

Ja, das ist definitiv sexuelle Belästigung.

Ja, das ist es da du ja mal wovon ich ausgehe nicht einverstanden bist/warst

JA das ist sexuelle Belästigung und ich würd das auch zur Anzeige bringen einfach aus Prinzip und weil ich der Meinung bin wenn jemand so etwas einmal tut wird er es wieder tun.

Jonas2733 
Fragesteller
 17.01.2022, 23:10

ich bin mir nicht sicher ob eine Anzeige angemessen wäre, einige unserer gemeinsamen Freunde glauben mir nicht, da er "nicht so ein Typ" ist und ich keine Beweise habe

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Simonster04  17.01.2022, 23:12
@Jonas2733

Das ist leider so Ein Riesen Problem. Ich mein du hast keine Beweise, er weiß das und wird das somit sicher wieder machen. Schlimm!! Du tust mir sehr leid. *virtuelle Umarmung 😂😂*

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ahafragen  17.01.2022, 23:19
@Jonas2733

die freunde die dir nicht glauben würd ich mal ganz schnell entsorgen🤢 tut mir leid das die situation grad so ist

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Meeew  17.01.2022, 23:19
@Jonas2733

Sowas hat nicht mit "sein Typ sein" zutun. Ist die selbe Argumentationsart wie "hässliche Frauen werden nicht vergewaltigt"

Mit den Beweisen ist es leider so, die wirst du auch nicht bekommen (außer er gibt es zu), das ändert aber nichts an der Sache.

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