Ich wurde beim öffentlichen onanieren erwischt, droht mir Gefängnis?
Leider wurde ich neulich am Abend von zwei Zivilbeamten in einem öffentlichen Park in dem fast nichts los war dabei erwischt wie ich onaniert habe. Bisher hatte mich nie jemand gesehen, wenn ich das getan habe. Sie haben mich nicht festgenommen, aber meine Personalien aufgeschrieben. Kommt da noch etwas auf mich zu oder nicht, wenn ich damit aufhöre.
11 Antworten
https://dejure.org/gesetze/StGB/183a.html
Wenn du das erste mal damit aufgefallen bist, bekommst du eine Geldstrafe und dann ist gut.
Ansonsten kann es auch schon dann passieren, das du die KLuft gesiebt atmen musst.
Möglicherweise ist es eine Straftat nach § 183a StGB. Aber vielleicht auch nur eine Aufheiterung der Beamten.
Das Schlimmste wird eine Geldstrafe sein ( bei einem harten Richter): Vermutlich wird die Anzahl der Tagessätze dann so hoch ausfallen , das Du noch nicht als vorbestraft geführt wirst.Dein Alter spielt evtl. beim Urteil auch noch eine Rolle und ob du konkret eine Person belästigst hast.In den Knast wirst Du nicht kommen wenn es das erste mal war.......was auch gut ist , denn bei so einem Gesetzesverstoss würdest Du evtl. Probleme mit den " Flurschwestern " im Knast bekommen , das möchtest Du nicht wirklich erleben.
Knast droht Dir nur bei wiederholter Verurteilung wegen so eines Deliktes.
Kannst auch Glück haben und das Verfahren wird eingestellt.
Vielleicht musst du Bußgeld bezahlen aber ins Gefängnis kommst du bestimmt nicht.
Da keine strafbare Handlung vorliegt kommt da nichts. Weil aber Sexualstraftäter sowas auch häufig machen wollen sie natürlich wissen wer sich da rum treibt.
Weil sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit nicht strafbar sind solange man niemand vorsätzlich belästigt oder nötigt.
In dem Fall wäre ich mir da nicht so 100%ig sicher. Denn Vorsatz ist bei § 183a StGB nicht notwendig. Im Gesetzestext steht "absichtlich oder wissentlich". Das heißt, dass man damit rechnen kann/muss, dass jemand belästigt werden kann.
Und in einem Park könnte das durchaus der Fall sein. Muss aber natürlich nicht. Aber das entscheidet nötigenfalls ein Richter oder eben bereits der Staatsanwalt im Vorfeld.
Da keine strafbare Handlung vorliegt kommt da nichts.
Und woher hast du diese geniale (Er-)Kenntnis?
Nein hier wurde laut Schilderung kein einziger Straftatbestand erfüllt.