Hat man das recht sich zu wehren?

Das Ergebnis basiert auf 31 Abstimmungen

Ja hat man 74%
Nein weil.... 26%

21 Antworten

Das kommt natürlich völlig drauf an, was die Frau macht. Wegen einem Kommentar direkt handgreiflich zu werden, ist keine gute Idee. Wenn sie einen aber berührt und man das nicht will und das auch deutlich zeigt und sie es trotzdem tut, wäre das hingegen wohl legitim.

Ich denke das kommt vermutlich darauf an. Allein verbale Belästigung rechtfertigt meiner Ansicht nach nicht den Einsatz körperlicher Gewalt.

Stellt aber hingegen jemand ungewollten Körperkontakt her, hält einen fest o.ä., sieht das meinem Ermessen nach aber wieder anders aus. Dort sähe ich ein Wegstoßen durchaus als gerechtfertigt an. Einfach zuzuschlagen wäre hier aber ebenfalls fehl am Platz.

Allerdings ist das eben nur meine allein auf Moral basierende Einschätzung. Ob der gesetzliche Rahmen dem entspricht, kann ich nicht beurteilen.

Klar ist aber, dass für Männer, wie für Frauen, das Gleiche gilt (Art. 3 GG). Wer wen belästigt ist grundsätzlich erstmal zweitrangig.

Das ist schwierig zu beantworten.

Du darfst dich wehren, wenn deine Ehre beispielsweise herabgesetzt wird.

Dh wenn dich jemand schwer beleidigt, ausschließlich verbal und er hört nicht auf und die einzige Möglichkeit es zu beenden wäre zB körperliche Gewalt, dann dürftest du zuschlagen. Allerdings spielt hier die Verhältnismäßigkeit eine Rolle. Mit einer Pistole ins Bein zu schießen oder den verbalen Angreifer niederstechen ist nicht verhältnismäßig, eine Ohrfeige schon.

In so einem Fall machst du eine Notwehrhandlung, auch wenn du nicht körperlich angegriffen wurdest.

Wie es bei sexueller Belästigung aussieht weiß ich nicht.

Ist deine einzige Möglichkeit sexuelle Belästigung zu unterbinden durch einen Körperlichen Angriff, ist die Verhältnismäßigkeit wieder eine Frage aber es könnte durchaus als Notwehr gelten.

Aber, hat dir eine Frau etwas getan und die Handlung ist abgeschlossen, du haust ihr aber eine rein aus Wut, dann ist das keine Notwehr.

Nein weil....

Auch beim "wehren" wird man das gelindeste Mittel wählen. Das wäre ein: "Ich will das nicht." statt körperlicher Gewalt. Oder den Typ einfach wegschieben und angewidert den Kopf schütteln.

DukeCaboom 
Fragesteller
 15.10.2021, 10:37

Es geht um eine Frau

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Nein weil....

Sexuelle Belästigung rechtfertigt keine Notwehr in Form von körperlicher Gewalt.

HarryXXX  15.10.2021, 10:42

Das kommt ganz darauf an, in welcher Form diese Belästigung erfolgt.

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Rolajamo  15.10.2021, 10:52
@HarryXXX

Sexuelle Belästigung in nicht körperlicher Form natürlich. Alles andere könnte man bei einem entsprechenden Richter auch als Notwehr durchgehen lassen.

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HarryXXX  15.10.2021, 10:58
@Tannibi

Natürlich, aber es gibt auch gewalttätige Frauen. Und das nicht immer so wenige. Ich glaube diesbezüglich hat auch ein Umdenken eingesetzt.

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