Ein Schwuler belästigt mich?

15 Antworten

Es hat kein sexueller Übergriff stattgefunden, es gab nicht mal einen Ansatz zu einem sexuellen Übergriff seitens des anderen, somit ist es auch keine Notwehr. Von Amts wegen wird eine Anzeige auf Körperverletzung zukommen und sicherlich noch eine Zivilklage auf Schmerzensgeld. Bei einer Verurteilung bist Du dann somit automatisch vorbestraft.

Da hast Du wohl etwas zu vorschnell gehandelt. Da Du ihn zudem die ganze Zeit beobachtet hast, könnte er das auch als Interesse deinerseits an ihm gewertet haben. Du hättest ihn vllt. mal was sagen lassen sollten. Ein klares NEIN deinerseits hätte sicherlich auch gereicht. Meinst Du etwa, er hätte Dich an der Bushaltestelle in aller Öffentlichkeit sexuell belästigt und sich an Dir sexuell vergangen? Man muss und sollte nicht immer gleich das Schlimmste annehmen.

Ich glaube ich muss dir nicht mehr begründen warum das keine Notwehr darstellt... das haben die Anderen hier schon ausführlich gut beschrieben!

Wäre ich der jemand, dem du Pfefferspray einfach so (aus meiner Sicht ohne Grund) ins ins Gesicht gesprüht hättest, hätte ich dir danach einen richtigen Grund zur Notwehr gegeben!👊🏼

Hoffentlich zieht es eine richtig „fette“ Anzeige für dich nach sich!

Stell dir nur mal vor, wenn der Busfahrer gegen dich aussagt!

Hi wie bist du denn drauf? Ich hoffe du hast einen Waffenschein für dein Pfefferspry denn das ist verboten. Auch wenn dich jemand anspricht dann kann du nicht gleich die Keule auspacken. Also wenn du Glück hast passiert garnichts, und wenn doch dann eine Anzeige wegen Körperverletzung und unerlaubter Waffenbesitz. Denn für Pfefferspray benötigt man einen kleinen Waffenschein um dieses legal besitzen und tragen zu dürfen. LG Florian

Ich hoffe du hast einen Waffenschein für dein Pfefferspry denn das ist verboten.

Es gibt keinen Waffenschein für Pfefferspray, und Pfefferspray ist aich nicht generell verboten-

Denn für Pfefferspray benötigt man einen kleinen Waffenschein um dieses legal besitzen und tragen zu dürfen.

Nö.

Der kleine Waffenschein ist ein Waffenschein, der in Deutschland zum Führen von sogenannten Schreckschusswaffen mit dem Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) berechtigt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kleiner_Waffenschein

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@PatrickLassan

Ein Freund von mir ist Polizist, der sagte auch Pfefferspray fällt darunter. Aber ich will mich da nicht streiten. Die Aktion war trotzdem falsch!!!

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Eine Notwehr ist dies nicht, da keine Bedrohungslage objektiv vorlag, wie andere hier beschrieben haben. Was hier vorliegen könnte, ist ein sogenannter Erlaubnistatbestandsirrtum, das bedeutet, du glaubtest, du musstest dich verteidigen, auch wenn es objektiv nicht so war.

Ein ETBI kann zur Entschuldigung und somit zur Straffreiheit führen, wenn er unvermeidbar war. Sehe ich hier jetzt nicht, da es nicht einmal den Hauch eines Anzeichens für einen Übergriff gegeben hat. Doch auch wenn er nicht vermeidbar war, findet eine Strafmilderung statt.

Du wirst also eine Anzeige wegen (gefährlicher) Körperverletzung erhalten und dann eine vermutlich milde Geldstrafe kriegen, solange du nicht vorbestraft bist.

Für eine gefährliche KV ist - auch in minderschweren Fällen - keine Geldstrafe vorgesehen.

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@kevin1905

Das ist korrekt, aber wie ich bereits ausgeführt habe, findet durch den ETBI eine zusätzliche, tatunabhängige Strafmilderung statt, die noch über den minderschweren Fall hinausgeht. Ein minderschwerer Fall dürfte alleine schon dann vorliegen, wenn das Spray keine dauerhaften Schäden verursacht, dann kommt die zusätzliche Milderung hinzu.

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@TechnologKing72

Bei einer dauerhaften Schädigung wären wir aber wohl nicht mehr im Bereich einer gefährlichen KV.

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@kevin1905

Doch klar, eine gefährliche Körperverletzung zeichnet sich dadurch aus, dass sie mit einem gefährlichen Gegenstand begangen wird, heisst aber nicht, dass dies automatisch eine schwere KV sein muss.

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Notwehr sieht für mich anders aus.

Der Kerl hat dir (noch) nichts getan. Noch nicht einmal Anstalten gemacht.

Was soll er denn denken, wenn du ihn permanent anstarrst? Viele Männer fassen das als Einladung und Interesse auf.

Davon abgesehen ist Pfefferspray gegen Tiere erlaubt. Man darf es nicht gegen Menschen benutzen.

Man darf es nicht gegen Menschen benutzen.

In einer echten Notwehsituation darf man freilich alles benutzen was erforderlich wäre einen rechtswidrigen Angriff zu unterbinden.

Ich zweifle jedoch daran, dass hier tatsächlich die Handlung durch Notwehr gedeckt war.

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@kevin1905

So ist es! In der Notwehr ist erstmal pauschal alles erlaubt. Erst im Nachhinein wird ein Gericht über die Verhältnismäßigkeit entscheiden.

Aber in dem Fall kann man ganz gewiss nicht von Notwehr ausgehen.

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