als ich mit 13 entjungfert wurde, war mein freund 18 , also das war strafbar? oder; aber da haben ha fast schon alle Sex mit 13, kenne manche sogar mit 12?

15 Antworten

Rein rechtlich ja - nur wo kein Kläger, da kein Richter. Also wenn es niemanden stört und es niemand der Polizei berichtet, bleibt so was (meist) folgenlos .

(Meist) deshalb weil bei solchen Aktivitäten heutzutage die meisten ungewollten Schwangerschaften entstehen und das fällt halt dann schon auf mit - 13 !

als ich mit 13 entjungfert wurde, war mein freund 18 , also das war strafbar?

Ja. § 176 Strafgesetzbuch:

Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

https://dejure.org/gesetze/StGB/176.html

aber da haben ha fast schon alle Sex mit 13, kenne manche sogar mit 12?

Erstens stimmt das meines Wissens so nicht, zweitens liegt dir Grenze für die Schuldfähigkeit ebenso wie das Schutzalter bei 14. D.h. wenn zwei 13-Jährige Sex haben, kann keiner strafrechtlich belangt werden.

Libertinaer  13.02.2018, 19:50
Erstens stimmt das meines Wissens so nicht

Rund 80% haben vor 14 Sex in verschiedensten Formen und Intensitäten, rund 10% haben auch GV.

zweitens liegt dir Grenze für die Schuldfähigkeit ebenso wie das Schutzalter bei 14. D.h. wenn zwei 13-Jährige Sex haben, kann keiner strafrechtlich belangt werden.

Ab 7 ist man deliktfähig und kann rechtlich belangt werden, wenn man etwas illegales macht. Nur ist Sex vor 14 absolut legal.

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PatrickLassan  13.02.2018, 19:54
@Libertinaer
Ab 7 ist man deliktfähig und kann rechtlich belangt werden, wenn man etwas illegales macht.

Deliktfähigkeit und Schuldfähigkeit sind zwei Paar Schuhe. Das eine ist Zivil-, das andere ist Strafrecht.

Nur ist Sex vor 14 absolut legal.

Sofern beide unter 14 sind.

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Libertinaer  13.02.2018, 20:36
@PatrickLassan
Deliktfähigkeit und Schuldfähigkeit sind zwei Paar Schuhe. Das eine ist Zivil-, das andere ist Strafrecht.

Genau. Und beim einvernehmlichen Sex zweier U14 wird man nicht wg. mangelnder Schuldfähigkeit rechtlich nicht belangt, sondern weil es gar kein Delikt ist. Ist ganz egal, ob man strafrechtlich oder zivilrechtlich nicht belangt wird, weil man nichts illegales gemacht hat ^^

Sofern beide unter 14 sind.

Ja, das sind, Zitat, "zwei 13-Jährige" gewöhnlich. ;-)

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Rechtlich: ja strafbar.

Jemand über 14 darf nicht mit/an/vor jemandem unter 14 sexuelle Handlungen vollziehen oder durch jemanden unter 14 an sich vollziehen lassen.

Wenn das jemand zur Anzeige bringt, wird das auch verfolgt und dabei ist es irrelevant, ob du das selbst wolltest. Und zur Anzeige bringen kann das jeder, der davon Wind bekommt.

Du hast Recht: Sexuelle Handlungen mit einer Person unter 14 gelten in Deutschland als "Sexueller Missbrauch von Kindern", was streng genommen schon beim Zungenkuss losgeht. Daher hat sich Dein Freund bei dieser Gelegenheit durchaus strafbar gemacht.

Dabei spielt es auch keine Rolle, dass Du einverstanden warst und auch die Eltern dürfen es nicht genehmigen. Dass es immer wieder Paare gibt, die sich nicht darum scheren, steht auf einem anderen Blatt... .

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Life-Coach und Fachbuch-Autor

Mit 18 macht man sich strafbar, wenn der Sexualpartner so jung ist. Erst ab 14 ist man strafmündig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit 2006 in der gleichen Beziehung.
PatrickLassan  12.02.2018, 09:28

'Strafmündigkeit' ist eine andere Sache.

Hier geht es um das sogenannte Schutzalter für die sexuelle Selbstbestimmung, und das wurde in Deutschland auf 14 festgelegt,

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Libertinaer  13.02.2018, 19:57
@PatrickLassan
Hier geht es um das sogenannte Schutzalter für die sexuelle Selbstbestimmung

Ja, ab dem Alter kann man Sex mit anderen Sexualmündigen rechtsverbindlich zustimmen.

Ansonsten reicht bei zwei U14 die sogenannte faktische Zustimmung.

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Kugelflitz  12.02.2018, 09:30

Ja, aber wenn zwei Dreizehnjährige meinen pimpern zu müssen, sind sie strafrechtlich nicht zu belangen.

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Libertinaer  13.02.2018, 19:59
@Kugelflitz
wenn zwei Dreizehnjährige meinen pimpern zu müssen, sind sie strafrechtlich nicht zu belangen.

Zivilrechtlich auch nicht, weil es vollkommen legal ist (darf von den Eltern sogar ausdrücklich gefördert werden (s, § 180 StGB).

Z.B. Vergewaltigung hingegen kann (und wird) zivilrechtliche Folgen haben.

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Kugelflitz  12.02.2018, 09:31

Also in diesem Fall: Freund macht sich strafbar, Kind nicht.

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Unhappything  12.02.2018, 09:31

Das stimmt, aber er war 18 also könnte man ihn bestrafen

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