Zuzahlung Rettungswageneinsatz - unter Drohung berechtigt?

Mein Cousin war auf der Suche nach einer ambulanten Psychotherapie. Er ging zu einer Institutsambulanz, und nachdem die Befragung vorbei war haben sie gesagt, sie müssen den Krankenwagen rufen, damit er in eine geschlossene Station eingewiesen wird. Zu diesem Zeitpunkt war er bereits mehrfach bei einem Sozialpsychatrischen Dienst bei einem Facharzt für Psychologie (als Übergang, bis ein Psychotherapeut gefunden wird).

Er lehnte eine Zwangseinweisung ab und betonte, dass er bereits bei dem Sozialpsychatrischen Dienst einen Facharzt und eine Psychologin hat, die ihm übergangsweise unterstützen. Daraufhin wurde angedroht, dass die Polizei gerufen wird, sollte er das Gebäude verlassen und sich weigern. Ihm machte diese Drohung natürlich Angst und so ist er unfreiwillig mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht worden. Er wurde dort nach einem kurzen Gespräch wieder entlassen.

Der psychologische Facharzt vom Sozialpsychatrischen Dienst hat gemeint, die Institutsambulanz sei dazu nicht berechtigt gewesen, schon gar nicht mit der Androhung die Polizei einzuschalten. Mein Cousin erhielt eine Rechnung von seiner Krankenkasse für den Rettungswageneinsatz (Zuzahlung).

Ist die Zuzahlung rechtens, wenn er unter Erpressung gezwungen wurde mitzugehen?

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