Zwangseinweisung?

Aquila3811  20.08.2021, 12:21

Das wird ja nicht alles sein, was da steht. So Berichte sind in der Regel länger.

Benny1777 
Fragesteller
 20.08.2021, 12:24

Nein. Nur das steht im Attest.

3 Antworten

Wenn das alles ist, reicht das für eine gerichtliche Zwangsunterbringung meines Erachtens nicht. Es muss schon eine konkrete und schwerwiegende Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegen, also ernsthafte Suizidabsichten, Gewalttätigkeit oder Drohungen gegenüber anderen Menschen oder dergleichen.

Ausnahme wäre, wenn es sich um einen minderjährigen Patienten handelt und die Eltern der Unterbringung zustimmen.

nach zwangsweisung hört sich das erst mal nicht an, kann man aber schlecht einschätzen da 2 sätze nicht viel aussagen darüber wie akut und wie gefährlich (oder eben auch nicht) die situation und der zustand ist.

ich denke mal für eine Zwangseinweisung reicht es nicht.

Benny1777 
Fragesteller
 20.08.2021, 12:20

ok gut. danke

0
LouPing  20.08.2021, 13:03
@Benny1777

Nur ein Richter kann bei Fremd- und Selbstgefährdung eine Zwangseinweisung veranlassen, anhand der angegebenen Situation passiert das sicher nicht.

1