Zwangseinweisung?
"Der o.g. Patient leidet unter einer pyschogenen Belastungsstörung mit schwerem Erschöpfungssyndrom. Der Gesundheitszustand des Patient ist dadurch erheblich gefährdet."
Reicht das für eine gerichtliche Zwangseinweisung des Patienten oder erst wenn der Patient akut Suizidgefahr gefährdet ist?
Das wird ja nicht alles sein, was da steht. So Berichte sind in der Regel länger.
Nein. Nur das steht im Attest.
3 Antworten
Wenn das alles ist, reicht das für eine gerichtliche Zwangsunterbringung meines Erachtens nicht. Es muss schon eine konkrete und schwerwiegende Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegen, also ernsthafte Suizidabsichten, Gewalttätigkeit oder Drohungen gegenüber anderen Menschen oder dergleichen.
Ausnahme wäre, wenn es sich um einen minderjährigen Patienten handelt und die Eltern der Unterbringung zustimmen.
nach zwangsweisung hört sich das erst mal nicht an, kann man aber schlecht einschätzen da 2 sätze nicht viel aussagen darüber wie akut und wie gefährlich (oder eben auch nicht) die situation und der zustand ist.
ich denke mal für eine Zwangseinweisung reicht es nicht.
Nur ein Richter kann bei Fremd- und Selbstgefährdung eine Zwangseinweisung veranlassen, anhand der angegebenen Situation passiert das sicher nicht.
ok gut. danke