Wenn jemand Zwangseingewiesen wird.?
Wenn jemand Zwangseingewiesen wird hat dann der jeniege wenn er ein Familienmitglied ist auch das Recht zu erfahren was gesagt wurde bzw welche Diagnose Rauskam?
3 Antworten
Hi,
wird hat dann der jeniege wenn er ein Familienmitglied ist auch das Recht zu erfahren was gesagt wurde bzw welche Diagnose Rauskam?
Grundsätzlich hat erst einmal nur der Patient selbst das Recht und den Anspruch darauf, Diagnosen zu erfahren. Alles andere fällt grundsätzlich unter die Verschwiegenheitspflicht (§ 203 StGB).
Ausnahmen: der Patient ist minderjährig oder es existiert ein Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigter für den Bereich der Gesundheitsfürsorge.
LG
Ehr weniger. Nur der engste Kreis bekommt Bescheid. Sprich die Eltern und ggf Geschwister.
Glaube weniger. Oftmals haben Patienten ja selbst bestimmungsrecht wer benachrichtigt werden darf
Kommt drauf an..bei einem minderjährigen ja
Solange es ein mündiger Erwachsener ist, haben die Ärzte Schweigepflicht solange der Patient sie nicht davon entbindet
Ja aber nicht bei volljährigen oder?