Darf eine Zwangseinweisung in die Psychiatrie nur mit richterlichen Beschluss erfolgen?

3 Antworten

Wenn die Psychiater und das Gericht sagen, dass du eine Gefahr für dich oder für andere bist, dann haben diese durch das Gericht das Recht, dich Zwangseinzuweisen. Dann darfst du,da du dich oder andere gefährdest, nicht einfach gehen!

Das mit der Freiheitsberaubung hat eben einige Ausnahmen ;) Oder was meinst du’s Ohl warum in Deutschland Freiheitsstrafen verhängt werden?!

Woher ich das weiß:Recherche

In der Schweiz trug das lange den Titel „Fürsorglicher Freiheitsentzug“.

Also nein, einfach nach Hause gehen ist nicht drin.

Die Zwangseinweisung selber erfolgt meistens wenn "Gefahr in Verzug" vorliegt. Das heißt, dass die Einweisung schneller vollzogen werden muss, als ein Richter eingeschaltet werden kann.

Hier können und dürfen die Ordnungsbehörden, die Polizei vorübergehend selbstständig tätig werden. Das ist vergleichbar mit der vorläufigen Verhaftung eines Beschuldigten einer Straftat.

Wenn ein Beschuldigter von der Polizei festgenommen wird, muss bis spätestens dem Ablauf von dem folgendem Tag ein Haftbefehl vom Haftrichter/Untersuchungsrichter ergehen. Wenn das nicht geschieht, darf der Beschuldigte um 24h gehen.

Fiktives Beispiel: Heute Abend (wir haben den 18.08.19 ca 23h) stellt der Polizist A. Verdacht fest, dass ihm ein gefährlicher Triebtäter gegenüber steht. Weil die Arbeitsorganisation lückenhaft ist, wird versäumt den Haftbefehl zu beantragen. Daher liegt am 19.08. 2019 um 24h kein Haftbefehl vor.
Der Triebtäter darf nun gehen!!!

Bei einer Zwangseinweisung ist das im Grunde genauso.