Hoch Narzisstischer Vater- Zwangseinweisung?
Hallo zusammen,
ich möchte mich gerne kurz halten. Denn reden kann man jahrelang über dieses Thema.
Ich habe einen hochnarzisstischen Vater, der wirklich ganz ganz dringend Hilfe braucht. Er hat mich seitdem ich ein Kind bin körperlich und Seelisch missbraucht, sodass ich nun an schweren Depressionen leide und eine Intensivtherapie besuche. Mir geht es gut, ich bin schon längst ausgezogen.
Eigentlich geht es mir gerade hier um meine Familie, um meine jüngeren Geschwister (im Alter von 16-22) und ich habe große Sorge um meine Mama, da ich über meinen Vater wirklich echt krasse Dinge erfahre und ich nicht nur angst habe, dass er meiner Familie was antut, da er von Tag zu Tag verrückter wird. Ich denke, dass das Ganze nicht gut gehen wird und es früher oder später einen knall geben wird, näher möchte ich nicht drauf eingehen.
Ich habe gelesen, dass wenn Personen eine Gefahr für andere darstellen, dass man diese zwangseinweisen kann. Könnt ihr mir was dazu sagen? Ich werde aufjedenfall mit meinem Therapeuten darüber reden. Aber vll könnt ihr mir was dazu sagen.
Vielen Dank.
6 Antworten
Sowas muss ein Psychotherapeut feststellen. Es könnte ja jeder kommen und sagen, der ist verrückt/psychisch krank usw.
Soweit er sich nicht von sich aus behandeln möchte und er keine Straftaten, etc. besondere Gefährdung darstellt, dann wird es kaum gehen. Falls ja, dann führt der Weg zur Polizei.
Das Problem ist, dass deine Mutter sich von ihm trennen muss und das alleinige Sorgerecht beantragen müsste.
Teile deiner Geschwister sind volljährig und können selbst entscheiden auszuziehen
Das geht nur per richterlicher Anordnung und muss beim Amtsgericht beantragt werden. Wie hier schon geschrieben, muss Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegen.
Es geht dabei um eine akute Gefahr. Zwangseinweisung geht nur, wenn anzunehmen ist, dass die Person in den nächsten Stunden bzw. wenigen Tagen sich oder anderen etwas antut.
In solchen Situationen finde ich, dass nur dein Therapeut der richtige Ansprechpartner für deine Frage ist. Natürlich kann man gerne und viel darüber sprechen, aber ich halte das Thema für zu gefährlich, um es an dieser Stelle zu diskutieren. Und hoffe, dass sich dazu nicht allzu viele Personen äußern.
In dem Moment wo eine Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt (muss aber nachweisbar sein), kann eine Zwangseinweisung erfolgen (entweder über den Notarzt oder Polizei). Sonst nicht.
Also die Zwangseinweisung kann nur ein Richter auf Grund sachverständigem Rat durch einen als Gutachter zugelassenen Psychiater veranlassen. Dazu kann so jemand allerdings durch Polizei oder Notarzt einem solchen Gutachter zugeführt werden.
Ergänzung: Trotzdem super Frage, und vorallem, dass du sie gefragt hast :)