Meinung des Tages: Was haltet Ihr vom Genderverbot in Bayern?

Nachtrag: Hierüber habt Ihr in den letzten Tagen mitunter am meisten diskutiert: Das Genderverbot in Bayern. Weitere Einblicke, Infos und Hintergründe hat Euch Hakim deshalb in einem Artikel zusammengestellt - auch sind einige von Euren Antworten darin zitiert. Du bist neugierig? Hier geht's direkt zum Artikel!

Wir wünschen Euch frohe Ostern!

In bayerischen Schulen, Hochschulen und Behörden ist die Nutzung von Sonderzeichen wie Gendersternchen künftig verboten. Die Reaktionen hierzu fielen unterschiedlich aus...

Verbot von Gendersternchen im offiziellen Schriftverkehr

Da die bayerische Staatsregierung fortan keine "ideologiegetriebene" Sprache mehr im dienstlichen und öffentlichen Schriftverkehr möchte, wird ab 01. April die Verwendung von Sonderzeichen zur Geschlechterumschreibung verboten. Das bedeutet expizit, dass Gendersternchen (z.B. "Bürger*innen"), Binnenmajuskel ("LehrerInnen") oder Doppelpunkt ("Arbeiter:innen") künftig unzulässig sind.

Für Staatskanzleichef Florian Herrmann sei es wichtig, in offiziellen Schreiben auf Sprachmuster zurückzugreifen, die "klar und verständlich" seien. Das Verbot gilt für Verwaltung, Schulen und Hochschulen und umfasst offizielle Schreiben, Internetseiten von öffentlichen Einrichtungen, Elternbriefe oder Schulbücher und beschränkt sich auf den Schriftverkehr. Die mündliche Kommunikation ist von dieser Regelung ausgeschlossen. Ziel sei es, eine einheitliche und klare Regel für den gesamten Staatsbereich aufzustellen.

Obgleich Schülern bei der Nutzung von Gendersternchen in Schularbeiten keine Konsequenzen hinsichtlich der Bewertung drohen, sollen Lehrer diese Schreibweise als "nicht korrekt" anstreichen. Für alle Lehrer bzw. Beamten gilt die Pflicht, sich an die Geschäftsordnung sowie die festgelegten Regeln zu halten. Bei Missachtung, z.B. wenn eine Lehrkraft im schulischen Kontext ebenfalls auf Gendersternchen zurückgreift, können beamtenrechtliche Konsequenzen drohen. Allerdings möchte das Kultusministerium bei möglichen Verstößen zunächst auf Dialog und weniger auf Strafe setzen.

Angesichts der förderalen Struktur und Bildungspolitik Deutschlands gibt es in dieser Hinsicht keine einheitlichen Regeln, die das gesamte Land betreffen.

Gendersprache mit "stark exkludierender Wirkung"?

Für den CSU-Politiker und Staatskanzleichef Florian Herrmann gehe es darum, "die Diskursräume in einer liberalen offenen Gesellschaft tatsächlich offenzuhalten und nicht weiter zu verdrängen". Für ihn hätte die ideologisch aufgeladene Sprache eine "stark exkludierende Wirkung", vor allem, da Teile der Bevölkerung diese ihm zufolge mit "großem missionarischen Eifer" und großem "moralische[n] Druck" proklamieren würden.

Ferner verwies er darauf, dass das Genderverbot auch den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung entsprechen würde. Innenminister Joachim Herrman (CSU) möchte, dass Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Bayern in Zukunft so formuliert werden, "dass sie jedes Geschlecht in gleicher Weise ansprechen". Hierfür wären u.a. Paarformeln wie "Schülerinnen und Schüler" denkbar.

Erste Reaktionen auf das Verbot

Für die AfD-Landtagsfraktion würde mit dem Verbot eines ihrer zentralen Vorhaben umgesetzt. Die Fraktion bezeichnete das Gendern als eine "Linksgrüne, genderideologische Schreib- und Sprechvorgabe", die am Ende des Tages einer Bevormundung der Bürger gleichkäme. SPD-Bildungsexpertin Nicole Bäumer hingegen ist der Meinung, dass Menschen nach ihrem persönlichen Geschmack schreiben und sprechen dürfen sollten. Sie sagte, dass CSU und Freie Wähler lieber Maßnahmen gegen den Lehrermangel ergreifen sollten, anstatt "die Lehrkräfte mit populistischen Scheindebatten [...] zu gängeln".

Kritik gab es auch von der Arbeiterwohlfahrt (AWO), die sich bewusst für eine "vielfaltssensible Sprache" entschieden hätte, um - da Sprache Denkmuster prägt und Stereotype aufbrechen kann - ausnahmslos alle Menschen anzusprechen.

Der Deutsche Lehrerverband spricht sich klar für das Verbot aus. Verbandspräsident Stefan Düll betonte, dass es im gesamten amtlichen Sprachgebrauch stets darum gehe, deutlich zu machen, dass alle Menschen und nicht nur bestimmte Gruppen angesprochen seien. Ihm zufolge gebe es auch respektvolle und gendersensible Formulierungen, die ohne besondere Hervorhebung auskämen. Für ihn könnten Gendersternchen ebenfalls "ausgrenzend verstanden werden".

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Genderverbot in Bayern?
  • Was haltet Ihr von der Aussage, dass Gendersprache "ideologiegetrieben" sei?
  • Wie bewertet Ihr die Ernsthaftigkeit des Verbots seitens der CSU?
  • Welche sprachliche Lösung wäre Eurer Meinung nach für den öffentlichen Bereich angebracht?
  • Inwieweit sollte der Staat individuelle Sprachgewohnheiten regulieren dürfen?

Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/bayern/gendern-sternchen-verbot-sprache-bayern-1.6468805

https://www.br.de/nachrichten/bayern/bayern-beschliesst-verbot-von-gendersprache,U7T9VzC

https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-genderverbot-reaktionen-1.6471197

Bild zu Frage
Ich finde die Entscheidung gut, da... 75%
Ich kritisiere das Verbot, weil... 20%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 5%
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Wie lange hat der Unfallgeschädigter sich zu melden?

Hi. Ich habe am Sonntag Abend gegen 22 Uhr einen Spiegel leicht zerkratzt mit mit dem Auto von einem Kollegen, ein typischer Spiegel an Spiegel Situation halt. Als guter Mensch bleibt man halt stehen und gibt seine Infos weiter oder ruft die Polizei an. Hab die Polizei gerufen & sie haben den Beschädigten informiert. Ich habe von ihm/Sie noch gar nichts gehört. Gestern nach Arbeit bin ich nochmal hin & habe dort geklingelt, möchte am liebsten selbst in Bar zahlen, weil es mir ungangenhm ist, da dies nicht mein Auto ist und ich auch keins besitze. Frau hat aufgemacht & war sehr geschockt, dass ein K*na*cke vor der Tür steht & wollte mich so schnell wie möglich los werden & hat geleugnet, dass sie ein Auto fährt haha & generell sehr nervös, bin wieder weg, wollte die nicht weiterhin belästigen. 2 min Später als der Schock weg war bei ihr, hat sie mich nochmal aus dem Balkon aus gerufen & doch zugegeben, dass es ihr Auto war aber nicht Sie, sondern der Sohn es fährt. Habe ihr nochmal meine Nummer gegeben und darum gebeten, der Sohn solle sich melden, da ich den Schaden auf Wunsch begleiche. Heute kam auch nichts mehr. Ich habe nun das Gefühl, ich habe genau die Art von Mensch getroffen, die man **** ihr wisst schon was. Ich habe nun Angst, dass sie nochmal einen Anwalt, gutachter oder was weiß ich noch was dazu holen und ich am ende tausende von Euros zahlen muss.

Meine Fragen wären nun. Wie lange hat der Geschädigte Zeit, die Sache mit mir zu klären?

Kann der geschädigte auf meine Kosten den kompletten Spiegel erneuern oder muss ich nur den Kratzer bezahlen? Der Spiegel hatte schon paar Kratzer. Aber einen frischen Kratzer sieht man sofort, das hat auch die Polizei vor Ort festgestellt.

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Chefin war im Urlaub, Krankenschein dann mit Zustimmung meiner Kollegin selber unterschrieben unter ihren Namen?

Das ganze war blöd gelaufen alle wissen Bescheid hab mich krankgemeldet sag beim Arzt. Jetzt kommt der Knaller weiß selber nicht warum ich das getan habe aus purer Dummheit.

Hatte die ganze Woche lang vergessen es unterschreiben zu lassen. habe dannmeine Arbeitskollegin ein Tag vor der Schule angerufen und meinte: darf ich unterschreiben mit deinem Namen das du es zur Kenntnis genommen hast .

sie meinte lieberweise ja.
danach Kamm eine hinterhältige Schülerin die damals in meinem Betrieb gearbeitet hat sah mein Zettel an und meinte „ so sieht die Unterschrift garnicht aus „ lief darauf nachdem ich es abgab. 2 Stunden später ins Seketeriat und verpetze mich.

habe im Betrieb meiner Chefin alles gebeichtet. Mit der Unterschrift.

nun hat sie mir verziehen. Schrieb also im Auftrag meiner Lehrerin eine neue Entschuldigung die meine Chefin nicht unterschreiben möchte, obwohl ich ihr an dem Tag wo ich krank war mich bei ihr abgemeldet habe.

aber ich schätze mal wegen dem blöden Vorfall komme mir total kriminell vor bin ich dann wahrscheinlich auchh.. weiß nichht was in mich gefahren war.

ist es trotzdem gerechtfertigt das die Chefin nicht mehr unterschreibt ?? Was haltet ihr davon…. Das ist Urkundenfälschung und ich habe Angst schlimmere Konsequenzen zu bekommen

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Bewerbung Anwaltskanzlei (Schülerpraktikum)?

Hallo zusammen, ich wollte fragen ob diese Bewerbung für ein Schülerpraktikum in Ordnung ist:

*Bewerbung um einen Schülerpraktikumsplatz in der Anwaltskanzlei* 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

da ich mich sehr für den Beruf des Rechtsanwalts interessiere, bewerbe ich mich im Zeitraum vom „31. Januar - 18. Februar 2022“ hiermit bei Ihnen als Schüler Praktikant in ihrer Kanzlei.

Ich besuche derzeit die 9. Klasse in der xy Gesamtschule, welche ich voraussichtlich 2026 mit dem Abitur verlassen werde.

Mit einem Praktikum in ihrer Kanzlei möchte ich einen ausführlichen Einblick in den Beruf des Rechtsanwalts gewinnen, welche ich auch nach meinem Abitur anstrebe. Gute Grundlagen für diesen Beruf sind meine Vorliebe zu Deutsch und Fremdsprachen, wie zum Beispiel Englisch und Spanisch. Ihre Homepage zeigte mir, dass sie sich sowohl in dem Bereich Familienrecht als auch in Strafrecht und vielen mehr betätigen, dieses breite Aufgabenfeld rundet meinen bereits guten Eindruck von Ihnen ab.

Durch meine Recherchen habe ich erfahren, dass Sie ein kompetenter und leistungsstarke Rechtsanwalt sind. Deshalb ist es für mich wichtig, dieses Praktikum bei Ihnen zu absolvieren.

Mit freundlichen Grüßen 

Max Musterman

(Könntet ihr mir bitte sagen was ich auch für ein Schluss Satz nehmen kann und was ich schreiben könnte wieso mir der beruf so sehr gefällt?)

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Keine Rückerstattung durch Autovermietung - Anzeige auch ohne Anwalt möglich?

Hallo zusammen,

ich hatte vor 3 Monaten einen Vorfall mit einer Autovermietung am Flughafen. Eingangs gebucht über Check24/AurumCars -> Avis-Schalter.

Kreditkartenlesegerät von Avis für die Kautionshinterlegung funktionierte nicht (Gerät defekt - Nachweis vorhanden). Die Station war machtlos und ich durfte dann zu einer anderen Autovermietung im selben Terminal gehen um dort ein Ersatzfahrzeug zu bekommen. Ich bin bei Europcar gelandet, da dies die Einzige Station war, die wegen Corona neben Avis noch offen hatte zu dieser Zeit.

Bei Check24 hatte ich einen Kleinwagen gebucht mit Rundum-Versicherung, Zufriedenheitsgarantie - niedrigste Fahrzeugkategorie. Selbstverständlich stand mir dann bei Europcar auch nur die selbe Kategorie zu. Problematisch war, dass Europcar zu dieser Uhrzeit kein Fahrzeug in der Kleinwagen-Kategorie mehr zur Verfügung hatte - die nächsthöhere Kategorie in der noch ein Fahrzeug fei war, war ein Audi A4. Diesen nahm ich, Check24 sicherte mir die Übernahme der Mehrkosten für das Ersatzfahrzeug zu (ich bin also bei Europcar in Vorleistung getreten).

Fakt ist: ewiger Kontakt seit Wochen per Telefon und E-Mail - Check24 hat noch immer keine Rückerstattung geleistet (insgesamt mit Kaution Kosten in Höhe von 949 Euro) Begründet damit, dass es noch keine "finale" Rückmeldung des Vermieterpartners (Europcar) gibt.

So langsam habe ich die "Schnüss" voll und würde die Sache gerne einem Rechtsanwalt übergeben. Jedoch will der ja auch Geld für seine Leistung haben.

Kann ich einen Anwalt auch umgehen und selbst eine Anzeige erstatten? Wenn ja, wo bzw. über welchen Weg geht das genau?

Verteidigen könnte ich mich gerichtlich jedenfalls selbst sehr gut, da ich genug schriftliche, eindeutige Beweise vorlegen kann.

Vielen Dank für hilfreiche Antworten :-)

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Einzelunternehmen Haftungsrecht?

Sachverhalt:

Schon seit einem längeren Zeitraum restauriere ich gerne hobbymäßig alte Möbel. Da ich in letzter Zeit aber nicht nur mehr die Möbel restauriere, sondern auch aktiv die Möbel kaufe und nach dem Restaurieren wiederverkaufe, möchte ich lieber den Handel anmelden.

Die Möbel kaufe ich bei privaten Personen ein, d.h. ich suche auf der Plattform „Ebay-Kleinanzeigen“ nach alten Möbeln und kaufe diese dann.

Nach dem Kauf lagere ich diese Möbel bei mir und restauriere diese auch gegebenenfalls.

Nach der Restauration verkaufe ich diese Möbel wieder über Anzeigen auf der gleichen Plattform.

Zukünftig möchte ich jedoch eine eigene Website gründen, auf welcher ich die Möbelstücke zum Verkauf anbieten kann.

Neben den restaurierten Möbeln möchte ich dort auch Möbel/Dekoration verkaufen, welche ich vorher bei anderen Unternehmen oder Verkäufern eingekauft habe.

Haftungsrecht.

Da ich als Einzelunternehmer mit meinem privaten Vermögen für mein Unternehmen hafte, möchte ich mich möglichst von allen Haftungen ausschließen.

D. h. nimmt man an, dass das gekaufte Produkt einen Defekt hat, dann würde ich ungern dafür haften, sondern wenn nur aus Kulanz handeln.

(So wie bei dem Privatverkauf)

Ebenso möchte ich nicht dafür haften falls das Produkt Kosten beim Kunden verursacht. Bsp.: Ein Kerzenständer hält die Kerze nicht korrekt und die Kerze fällt herunter und dadurch ist der Teppichboden zerstört. Oder das Produkt hat eine Oberfläche, die eine Verletzung hervorruft, wie eine Rötung der Haut oder einen Holz-Splitter. In beiden Fällen würde ich ungern dafür haftbar gemacht werden können. 

1.     Kann man sich überhaupt von solchen Haftungen ausschließen?

2.     Wenn ja, kann ich dies einfach in den AGB’s meiner Website hinterlegen?

3.     Müsste ich dies auch noch auf der Rechnung vermerken?

4.     Lohnt es sich eventuell eine Rechtschutzversicherung abzuschließen?

Vielen Dank im Voraus für jegliche Antworten. :)

Mit freundlichen Grüßen Tobias

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Keine Chance auf Einbürgerung? (Wer prüft die Unterlagen)?

Guten Abend, seit 1 1/2 Jahren versuche ich den Deutschen Pass zu kriegen. Ich bin 22 Jahre alt in Deutschland geboren, aber keine Deutsche Staatsangehörigkeit. Ich habe ein Aufenthaltstitel Unbefristet (Türkisch). Ich war mehrmals schon im Amt in der Stadt um die Einbürgerung zu beantragen. Die Mitarbeiterin die dafür zuständig ist, sagte immer zu mir das Unterlagen fehlten. Obwohl ich alles beigelegt habe was man dafür braucht hat man mich immer wieder zurück geschickt. Bei jeden Besuch sagte Sie mir es fehlt was ich wusste beim 7 Besuch das wieder ein Problem auftaucht, obwohl ich auf meinen Zeugnissen in Deutsch, Politik etc. die Note 2-3 habe. Wollte sie wieder ein anderes Zeugnis. Also ich merke wirklich das man mich versucht zu schikanieren, so das ich es aufgebe. Man hat das ganze Jahr (Oktober 2016 - März 2017) versucht mir immer wieder ein Problem auftauchen zu lassen. Ich habe wirklich immer geschaut ob da was fehlt an Unterlagen doch es war alles da an Unterlagen wie auf dem Zettel beschrieben den man mir gab. Letztes Jahr war ich noch in der Schule brachte Schulbescheinigung (was noch gültig war) mit, dann meinte Sie du gehst noch 3 Monate zur Schule dann läuft es ab, es geht nicht. So sollte ich dann nach Sommer 2017 einen Ausbildungsvertrag oder was auch immer mitbringen. Leider habe ich im Jahr 2017 nach den Sommer keine Ausbildung gefunden. Und war halbes Jahr Ausbildungssuchend. Jetzt habe ich vor 2 Wochen eine Vollzeitstelle gefunden und den Arbeitsvertrag unterschrieben. Ich versucht es wieder nach knapp 1 Jahr wieder und Sie meinte wieder ich sollte erst mal 2-5 Jahren arbeiten dann es nochmal versuchen. Wer prüft überhaupt die Unterlagen ist das die Frau im Büro? Jetzt weiss ich überhaupt nicht mehr was ich machen soll... ist es gerecht? Ich weiss es nicht einfach die Einbürgerung zu kriegen aber das man mich immer wieder nach Hause schickt verstehe ich nicht. Und man will mir es überhaupt nicht ermöglichen. Hat jemand einen Tipp für mich?

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Bewerbung- Rechtsanwaltsfachangestellte Ich habe meine Bewerbung geändert, weiß aber ned ob das so gut ist. Bin dankbar für jeden tipp . Danke im Voraus!?
                                              13.Dezember.2016
            

Bewerbung um eine Ausbildungsstelle zur Rechtsanwaltsfachangestellte

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großen Interesse habe ich Ihre Stellenausschreibung bei der Bundesagentur für Arbeit gelesen, das Sie für das kommende Jahr eine Ausbildungsstelle zur Rechtsanwaltsfachangestellte anbieten. Da mich dieser Beruf wegen seiner umfangreichen Tätigkeitsbereiche sehr anspricht und ich in Ihrer Kanzlei die besten Chancen für meine berufliche Zukunft sehe, schicke ich Ihnen meine Bewerbungsunterlagen zu.

Die einzigartige Mischung aus Kontakt zu den Mandanten und klassischer, organisatorischer Büroarbeit, macht für mich den Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten zu einem sehr anspruchsvollen, gleichzeitig aber auch interessanten Ausbildungsberuf. Die Arbeit der Rechtsanwaltsfachangestellten fasziniert mich schon immer, da ich sehr gerne mit Menschen im Kontakt bin, gerne die Termine koordiniere sowie auch die Dokumentierung der Gespräche des Mandanten durchführen möchte. Ich habe mich für den Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten entschieden, weil ich es als große Chance ansehe, mein ausgeprägtes Interesse an modernen Bürokommunikationsmitteln mit meinen Sozialkompetenzen zu verbinden.

Ich arbeite gerne im Team, aber auch gerne selbstständig. Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit sind für mich selbstverständlich. Ebenso stelle ich stets meine Lernbereitschaft unter Beweis. Zu meinen Stärken zähle ich auch meine Kenntnisse im Bereich der EDV, welche unter anderem Erfahrungen mit Word, Excel und PowerPoint umfassen.

Ich bin davon überzeugt, dass ich für die Stelle geeignet bin und würde mich auf ein Vorstellungsgespräch freuen. Auch zu einer Probearbeit/Praktikum bin ich gerne bereit, damit Sie meine Leistungsbereitschaft besser beurteilen können. Gerne bin ich bei Fragen jederzeit per Email aber auch telefonisch erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen
Bewerbung, Rechtsanwalt, Kanzlei

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