Darf ich als Angestellte diese Schlussformulierung benutzen?

5 Antworten

Ich würde beides nicht als ReFa machen. Ich weiß nicht, wie es bei euch in der Kanzlei läuft, aber wir fertigen Schriftsätze nicht von ReFa zu ReFa sondern es ist immer von Kanzlei an Anwalt/Behörde o. ä. adressiert. Natürlich steht der Name eines meiner Chefs drunter aber es ist kein Schriftsatz, den ich privat erstelle. "Sehr geehrter Herr Kollege" bzw. "Mit freundlichen kollegialen Grüßen" ist nach meinem Verständnis für studierte bestimmt, die eine Zulassung erhalten haben. "Hochachtungsvoll" ist eine Grußformel für einen eher negativ behafteten Schriftsatz (Kündigung, Rüge).

Wenn ich an ReFa-Kolleginnen aus anderen Büros maile, die ich persönlich kenne, benutze ich "Liebe Grüße", das ist aus meiner Sicht i.O.

Hoffe, das hilft!

Mein Empfinden: Es klingt albern in der Position - wobei ich dich nicht herabwürdigen möchte. Ich arbeite selber im Büro und find's toll.

Diese Formulierung kenne kenne ich nur von Akademikern (z. B. auch Ärzten).

Ich z. B. bemühe mich um einen sehr freundlichen Umgang mit den Personen, mit denen ich zu tun habe, und schreibe auch gern "Herzliche Grüße".

Ein Anwaltskollege bist du ja noch nicht. „Hochachtungsvoll“ ist inzwischen etwas angestaubt und vlt. Noch in hochoffiziellen Schreiben im Gebrauch. Du kannst im „normalen“ Geschäftsverkehr auch nutzen

Freundliche / Herzliche Grüße aus xxxxx

oder

Freundliche / Herzliche nach xxxx

Die Anwälte werden wohl eine Standardsignatur im Mailprogramm aktiviert haben. Du solltest dich nach den Gepflogenheiten der anderen Mitarbeiter richten um nicht negativ aufzufallen.

Dürfen ist relativ ...... sie passt hinsichtlich Deiner Position in der Sozietät / Deines Berufsbildes nicht .....

https://karrierebibel.de/grussformeln/