Kann ich den Autoverkäufer auf Schadenersatz klagen?

12 Antworten

Guten Morgen maniich,

es ist doch vollkommen richtig, was er eingetragen hat. Er war der zweite Besitzer, also ein Vorbesitzer.

Dir geht es anscheinend um ganz was anderes. Anscheinend ist Dir jetzt eingefallen, dass es doch nicht der richtige Wagen für Dich ist oder Du hast einen anderen gesehen, den Du lieber hättest.

Deshalb aber eine Grund am Vorbesitzer zu suchen, ist ganz schön mies- sorry, wenn ichs so klar ausdrücke.

Dein Geld bekommst Du also deshalb sicherlich nicht zurück.

Und Deine Rechtsschutzversicherung wird Dich sicherlich auch nicht unterstützen, schon deshalb nicht, weil es keinen Fall gibt.

Nächstes Mal länger drüber nachdenken, ob Du ein Auto kaufen willst oder nicht.

Jemand anderen dafür verklagen wollen, weil Du nicht wusstest, was Du willst, ist echt total daneben.

Gruß

Leute wie Du kämen mir gerade recht! Dich würde ich mit einem ordentlichen Tritt vom Hof jagen! Warum? ganz einfach. Der Verkäufer hat nicht falsch gemacht!

Er hat verkauft und vor ihm war es 1 Vorbesitzer....

Keiner weiß hier, was das für eine Möhre ist, welcher Zustand... und ob der Verkäufer nicht schon am Verkaufspreis nachgelassen hat. Aber für nix und wieder nix auf Schadenersatz verklagen.... Junge Junge... Du solltest Dir genau überlegen, was Du tust!

Denn da anscheinend keine versteckten Mängel oder dergleichen vorliegen, wird Dir wohl jeder Anwalt sagen, daß das keine Aussicht auf Erfolg hat. Wahrscheinlich wirst Du eher müde belächelt!

Hallo maniiCH,

wenn alles mit dem Auto passt, dann ist es so gesehen irrelevant, ob es einen oder zehn Vorbesitzer waren. Und wenn er der zweite Besitzer ist, gab es logischerweise einen Vorbesitzer. Also passt es doch.

Ginge es um versteckte Schäden und um Betrug bzw. Mangel, dann wäre die Sachlage anders.

Nun, Du müsstest das erst einmal beweisen und anwaltlich bzw. gerichtlich durchbekommen. Vielleicht war es ein Versehen oder ein Schreibfehler? Man muss das erst einmal beweisen.

Ich denke nicht, dass diese Sache Erfolg haben wird. Solange das Fahrzeug in Ordnung ist und alles andere passt, ist es unerheblich, ob es einen oder zwei Vorbesitzer gab.

Allenfalls wäre das arglistige Täuschung gewesen, wenn es absichtlich war. Hättest Du das gewusst und das Fahrzeug dann nicht gekauft, wäre das schon heftig gewesen. DU könntest nun vom Kaufvertrag zurücktreten.

Auch wenn das Recht so ist, verstehe ich nicht ganz, was dies an der tatsächlichen Qualität des Autos ändert? Du hast das AUto ja gesehen und wenn Du es nicht gemerkt hast, dann passt das Auto doch offensichtlich. Anders wäre es, wenn es heruntergekommen ist und zehn Vorbesitzer verschwiegen worden sind.

Nun gut, DU könntest den Kaufvertrag anfechten (lassen). Was es bringt, wenn das Auto TOP ist, musst Du wissen. Ich finde das auch nicht ok, aber wenn das Auto passt, passt es ja.

Viel Erfolg!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
maniiCH 
Fragesteller
 12.10.2020, 06:45

Ich will einfach nur etwas Geld zurück!

Minischweinchen  12.10.2020, 06:58
@maniiCH

Hä? Und wofür oder warum?

Lexl81  12.10.2020, 07:23
@maniiCH

Du kannst es probieren aber du als Käufer bist inder. Beweis Pflicht das er dich betrogen hat. Er kann immer sagen das er sich verschrieben hat.

War er der Halter von dem Fahrzeug? Dann passt es wie er das geschrieben hat. Erst wenn du das Auto kaufst hat es 2 vorbesitzer.

Deswegen lasse ich mit vor Kauf die Papiere zeigen. Ob das deine Rechtsschutzversicherung ist können wir dir nicht sagen weil wir wissen ja nicht was alles inklusive ist in deiner Versicherung

verreisterNutzer  12.10.2020, 08:49
@maniiCH

Ja auf Teufel komm raus 🙄

Aber hier hast du schlechte Karten, ob dir das passt oder nicht. Vielleicht findest du ja noch was anderes, z B. einen um 20 km abweichenden km-Stand oder ein bisschen Dreck unter der Fussmatte ...

verreisterNutzer  13.10.2020, 09:46
@maniiCH

Viel Glück

DerBayer80  13.10.2020, 13:55
@maniiCH

Nicht einen Cent wirst du bekommen. Der Verkäufer hat nichts falsch gemacht.

DerBayer80  12.10.2020, 06:46

Hier liegt keine Täuschung oder Arglist vor. Der Verkäufer hat völlig korrekt die Anzahl der vorherigen Halter genannt. Da er der 2. Halter war, war es zu diesem Zeitpunkt eben erst 1 Vorbesitzer + den aktuellen Halter.

Ontario  12.10.2020, 06:53

Ich sehe das etwas anders. Der Verkäufer hat 1 Vorbesitzer eingetragen. Wie der User schreibt, war der Verkäufer der zweite Besitzer, wenn er al solcher im KFZ Brief eingetragen wurde, was wir nicht wissen.

Wäre der Verkäufer der zweite Besitzer, dann würde der Eintrag mit 1 Vorbesitzer nicht stimmen. Dan wäre der User als Käufer der dritte Besitzer.

Es spielt beim Kauf eines Fahrzeugs schon eine Rolle, wieviele Vorbesitzer es gab. Das wirkt sich auch im Preis aus.

Der User müsste nur in den Fahrzeugbrief schauen und da kann er feststellen, wieviele Vorbesitzer eingetragen sind.

Ontario  12.10.2020, 07:32

Das stimmt so nicht. Wenn der Verkäufer im KFZ Brief eingetragen ist, dann gäb es vor ihm schon einen Besitzer, wenn ich den Fragesteller richtig verstehe.

Dann wären im KFZ Brief zwei Vorbesitzer eingetragen und der Käufer wäre der dritte Besitzer des Fahrzeugs.

Den Verkäufer als Besitzer zu unterschlagen, so er im KFZ Brief eingetragen ist, geht wohl in die falsche Richtung.

Es spielt auch eine Rolle, was den Verkaufsreis angeht, wieviele Vorbesitzer es gab. Wenn ich ein gebrauchtes Fahrzeug kaufe, welches schon 4 oder 5 Vorbesitzer hatte, so würde ich schon berücksichtigen, welchen Preis ich für das Fahrzeug bereit bin , zu zahlen. Egal ob das Fahrzeug nun in einem Topzustand ist oder nicht.

Für mich stellt sich da eher die Frage, ob der Verkäufer, der ja den KFZ Brief und die Eintragungen kennt, bewusst falsche Angaben bezüglich der Vorbesitzer gemacht hat, um einen besseren Preis zu erzielen.

Hat der Käufer schon vor Abschluss des Kaufvertrages den KFZ Brief gesehen, oder erst danach ? Wurde im Verkaufsgespräch nur von einem Vorbesitzer gesprochen ?

Würde es zu einem gerichtlichen Streit wegen eines Preisnachlasses kommen, so würde der Verkäufer sicher gefragt, warum er nur einen Vorbesitzer genannt hat, obwohl im KFZ Brief zwei Vorbesitzer eingetragen sind. Glaube, dass der Verkäufer da in Erklärungsnöte gerät.

Genau kann man die Frage des Users nicht beantworten, weil er keine Aussage darüber macht, ob der Verkäufer als zweiter Vorbesitzer im KFZ Brief eingetragen ist.

Wenn du einen Schaden deswegen nachweisen kannst, dann kannst du auch Schadenersatz fordern. Das dürfte alledings kostspielig und aufwendig werden, einen Schaden hieb- und stichfest nachzuweisen. Aber grundsätzlch geht das. Viel Glück!

Ich weiß nicht, wie es in der Schweiz ist, aber in D kann man gegen alles klagen.
Die Frage ist, was dabei raus kommt - soll heißen, in wieweit ein zu beziffernder Schaden entstanden ist.

Zudem sollte es doch aus den Fahrzeugpieren vor dem Kauf ersichtlich gewesen sein und wenn er der Zweite war, dann passt es doch.