Privater EBAY-Verkäufer behauptet, den verkauften Artikel nicht mehr zu haben.

15 Antworten

*Da wirst Du keine Chancen haben,Der Gürtel ist weg,das Geld bekommst Du zurück.Ein Rechtsanwalt ist verdammt teuer und Du wirst keinen finden,der sich wegen solcher "Lapalie! *Arbeit machen wird.Der Verkäufer hat doch nett geschrieben,Du weisst ja nicht,was passiert ist mit dem Gürtel.Mag sein,das dem Verkäufer die gebotene Summe zu niedrig war,wie willst Du das beweisen?Gib auf,das ist eben Ebay,immer für Überraschungen gut.

PfeifferFalls 
Fragesteller
 31.05.2011, 23:06

150 € sind für mich keine Lapalie.

Wenn ein einziger Artikel zum Verkauf angeboten wird und wenige Tage nach der Auktion behauptet wird, der Artikel sei nicht mehr da, dann klingt das für mich nach Betrug und nicht nach einem netten Schreiben.

Glaubst du noch an den Weihnachtsmann?

Du kannst den Käufer entweder außergerichtlich unter Fristsetzung letztmalig zur Leistung auffordern (am besten per Einschreiben mit Rückschein) und falls sich daraufhin immer noch nichts tun sollte, Klage auf Erfüllung beim zuständigen Amtsgericht erheben.

Unkomplizierter wäre es aber, sofern ermittelbar, den (über dem Auktionspreis liegenden) objektiven Wert der Kaufsache als Geldleistung zu verlangen (Schadensersatz statt der Leistung, §§ 281, 280 I BGB). Diese könnte man zunächst auch im Rahmen des (einfacheren) gerichtlichen Mahnverfahrens einfordern, falls der Schuldner außergerichtlich die Zahlung verweigert.

Wenn es nichts zu kaufen gibt und du kein Geld überwiesen hast, der Verkäufer dich rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt hat, dass es den Artikel leider nicht mehr gibt, verstehe ich persönlich dein Problem nicht. Dass es Ärgerlich ist, verstehe ich schon, aber was willst du jetzt erreichen?

Setz dich mit eBay in Kontakt, aber ich kann mich nicht vorstellen, dass die dir helfen können.

Und vergiss es die UVP einzuklagen. Wir leben nicht in Amerika.

Ich an deiner Stelle würde es gut sein lassen. Sei froh, dass man dir bescheid gegeben hat.

Felixie1  31.05.2011, 22:50

Genau!

PfeifferFalls 
Fragesteller
 31.05.2011, 23:00

"...verstehe ich persönlich dein Problem nicht."

Das wundert mich nicht, denn du kannst ja nicht einmal richtig lesen.

Erstens habe ich geschrieben, dass ich den Artikel per PayPal bezahlt habe und zweitens ist mir ein solches Verhalten auf EBAY jetzt schon mehrfach untergekommen und jetzt reicht es mal. Ich habe nicht vor, jedes Mal den kürzeren zu ziehen. Schliesslich verhalte ich mich auch korrekt und es kostet auch viel Zeit, um mal ein Schnäppchen machen zu können.

Und zu deiner Information: EBAY ist eine Plattform, auf der man Auktionen anbieten kann. Man bekommt dort aber weder eine Rechtsauskunft noch sonst irgendeine Hilfe.

Träum schön weiter...

eXodus86  31.05.2011, 23:04
@PfeifferFalls

PayPal ist ein Treuhandservice.

In deinem Fall würde ich mich bei einer bereits getätigten Zahlung sofort mit PayPal und eBay (beide gleichzeitig anschreiben) in Verbindung setzen und die Nachricht, die du vom Verkäufer bekommen hattest gleich mit ins Schreiben kopieren.

Dein Geld wirst du dann wieder bekommen, aber das kennst du ja wohl schon, wie du schreibst.

Trotzdem finde ich: Reg dich auf, bis du platzt! Dann machts Peng und deinen Schnäppchengürtel hast du dann trotzdem nicht!

Ich würde es so belassen und das nächste mal schlauer sein.

guteantwort37  01.06.2011, 11:39
@PfeifferFalls

Leider habe ich einmal die gleiche Erfahrung machen müssen. Hilfe von EBAY gleich null. Den Laden sollte man verbieten.

Du holst Dein Geld über PAYPAL zurück und gut ist! Bei einem Gürtel lieget der Verdacht NATÜRLICH nahe, daß der Verkäufer einen höheren Preis erzielen wollte (von welcher Summe sprechen wir hier eigentlich?!), denn dass es den Gürtel nicht mehr gibt kann man ja wohl eher ausschließen!, aber alles andere wäre FÜR MICH mit Kanonen auf Spatzen zu schießen!

Hallo,zum ersten: Du bist 100 % im Recht. Der Kaufvertrag isz zustandegekommen.Zum Zweiten: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. Natürlich könnstest du einen Rechtsanwalt beauftragen, wenn du einen findest, der sich für solche Bagatellen nicht zu schade ist. Wenn du einen findest, der das übernimmt, kannst du jedoch das Pech haben, dass der Verkäufer nicht solvent ist und du auf den gesamten Rechtskosten sitzen bleibst.Ebay wird dir nicht helfen und dich mit Allgemeinfloskeln vertrösten und über PayPal erhälts du nur dein gezahltes Geld zurück.Du kannst natürlich ein bißchen "mit dem Säbel rasseln" und der Verkäuferin mit einem Rechtsstreit drohen und dann versuchen, dich privat zu einigen. Außerdem ist bei Ebay kein Verkäufer glücklich über eine schlechte Bewertung. Also kannst du auch damit noch drohen.