Gibt es einen unterscheid zwischen Kanzlei, Anwaltskanzlei und Amtsgericht?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja klar, komplett unterschiedliche Dinge.

Eine Anwaltskanzlei ist die Kanzlei eines Anwalt, das Amtsgericht ist ein Gericht.

JulianMox2 
Fragesteller
 07.10.2021, 19:12

Danke aber eine Kanzlei ist das gleiche wie eine Anwaltskanzlei oder?

1
lackmann  10.10.2021, 19:25
@JulianMox2

Wobei der Begriff Kanzlei auch eine Steuerkanzlei bedeuten kann wenn sie nicht explizit als Anwaltskanzlei angegeben wird!

2

Ein Amtsgericht ist die unterste Gerichtsebene der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Ein Kanzlei ist nichts anderes als die Geschäftsräume eines Freiberuflers.

Eine Anwaltskanzlei sind also die Geschäftsräume eines Anwalts.

Eine Kanzlei bezeichnet das Büro eines Anwalts, Notars, Steuerberater, usw.

Der Name Anwaltskanzlei definiert den Begriff Kanzlei genauer. Hier handelt es sich um das Büro eines Anwalts.

Das Amtsgericht ist eine Behörde.