5 Antworten

Tatsächlich nicht. Ich habe ChatGPT eben befragt. Es ist in Deutschland so, dass unser Grundgesetz die Scharia so ziemlich in fast allen Punkten verbietet. Das Grundgesetz kann zwar mit einer 2/3 Mehrheit im Bundestag und Bundesrat geändert werden, allerdings gibt es auch sog. Ewigkeitsklauseln. Diese beinhalten unsere Grund- und Menschenrechte und können niemals geändert werden, solange es die BRD gibt. Hier eine kleine Übersicht, was davon z.B. betroffen ist.

Die Menschenwürde (Art. 1 GG)
Die Grundrechte (in Art. 1–20 GG) in ihrem Kernbestand
Das Demokratieprinzip
Der Rechtsstaat
Der Sozialstaat
Der Bundesstaat
Die Gewaltenteilung
Das Mehrparteiensystem
Das Verbot religiöser oder weltanschaulicher Vorherrschaft

Selbst wenn Deutschland 2/3 der Menschen in Deutschland Muslime wären und man die entsprechenden Mehrheiten bekäme, könnte die Scharia nicht in unser Grundgesetz und damit nicht in unser Rechtssystem integriert werden. Es gibt zu viele Punkte, die das unmöglich machen.

Das betrifft aber nur den offiziellen Teil. Was anderes ist, wenn bestimmte Bevölkerungsgruppen das trotzdem umsetzen, wie in Berlin-Kreuzberg oder Neuköln. Da trauen sich Polizisten z.T. schon gar nicht mehr rein. Das ist zwar nicht räprentativ für Muslime im Allgemeinen, aber dennoch stellen diese Menschen, die für das verantwortlich sind, ein erhebliches Problem dar. Und je mehr das werden, umso mehr sich diesen Menschen anschließen, umso größer wird das Problem.

Nein

Die Muslime bilden nie die Mehrheit.

Wäre man nur in Ansätzen auf dem Weg dazu, dann wäre das ein Wasserfall auf die Mühlen der AfD und rechter Politiker.

Im Moment ist so oder so die Zeit der Ausländer- und Islamfeindlichen Parteien in Europa. Wenn die rechten Parteien weiterhin an Stärke gewinnen, dann wird es dazu führen, dass die religiöse Freiheit der Muslime immer stärker eingeschränkt wird. So stark, dass es zu mehr Auswanderungen als Zuwanderung kommen wird.

Nein

Dazu müssten einige Paragraphen des Grundgesetzes geändert werden.

ua.

Artikel 101
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
(2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.
 
Artikel 102
Die Todesstrafe ist abgeschafft.

Die Scharia kann als Gesetz gar nicht anerkannt werden, weil sie gegen wesentliche Teile des GG verstößt

Nein

In der BRD wäre das nicht möglich. Wenn, dann müsste erst die BRD abgeschafft werden. Aber dazu wird es nicht kommen. Die Muslime werden in absehbarer Zeit nie die Mehrheit stellen.

Nein

Nein sowas wäre gegen die Verfassung und würde verboten werden.