Wie findet ihr es wenn Verkäufer in Taschen/Rucksäcke schauen wollen?
Also mich nervt es.. Wozu gibt es denn bitteschön Kameras? Außerdem ziemlich unangenehm wenn vor mir noch die Schlange so lang ist
15 Stimmen
6 Antworten
Weder noch. Das ist mir zwar noch nicht passiert, aber ich würde mich dem fügen.
Kameras können nicht alles zeigen, und diese hat man meines Wissens auch nicht ständig im Auge. Sie sind eher für im Nachhinein gedacht.
In der Frage steht nicht, dass der Fragesteller in der Schweiz lebt. Offenbar ist es dort, wo der Fragesteller lebt, erlaubt.
Dass ich in der Schweiz lebe, ist hier nicht relevant. Aber vielleicht ist das der Grund, warum mir das noch nie passiert ist - wobei ich auch noch nie in Deutschland kontrolliert wurde.
Wurde ich auch nicht. Übrigens ist es in Deutschland zwar nicht verboten, in die Tasche gucken zu wollen, aber: zwingen kann man dich da auch nicht. Man müsste schon die Polizei rufen und bei der auch erst eine Anzeige erstatten.
Wenn die sich aber nach polizeilicher Taschenkontrolle dann als unberechtigt heraus stellt, kannst du mit einer Anzeige wegen falscher Beschuldigung zurück schlagen.
Ein Ladendetektiv oder Verkäufer, der das weiss, überlegt sich einfach, ob er solche Kontrollen fordert. Ungefährlich ist es ja nur, wenn er dich beim Diebstahl beobachtet hat.
Im Supermarkt, wo ich damals gearbeitet habe, durften wir Mitarbeiter nicht mehr in die Taschen schauen, weil es laut Gesetz verboten sei dies einzufordern. (Ein Kunde hatte sich beschwert und eine Klage angedroht).
Seitdem nur noch freiwillig.
Ich finde es richtig. Wenn ich mit einem Rucksack an die Kasse komme, öffne ich ihn unaufgefordert. Das sollte die Regel sein. Die Supermarkt-Angestellten tun damit nur ihre Pflicht. Warum sollte man deswegen die Polizei einschalten? Das ist doch unsinnig. Die hat wichtigeres zu tun.
Sie dürf/ten mein Dabei-Haben filzen. Von mir aus auch ohne polizeiliches Personal. Lieber gehe ich mit ins Büro und packe meine Taschen aus, als ich Zutritts-verbot in dieser Filiale (und aller anderen auf Lebenszeit) erhalten.
Ich lasse mir auch die Kassenbons geben. Immer.
Schön für sie. Dürfen sie aber nicht. Im Zweifel muss die Polizei kommen. Und natürlich habe ich etwas zu verbergen. Und das ist mein gutes Recht.
Sie können ja "Spinde" im Eingangsbereich aufstellen, in denen man seine Sachen vorher wegschließt. Die Frage der Haftung dafür ist aber auch nicht wirklich geklärt.
In der Schweiz ist das gesetzlich verboten. Das darf nur die Polizei. Wenn ein Laden bzw deren Mitarbeitenden das trotzdem fordern, kann man sie Anzeigen