Wenn eine Gruppe gefährlicher Einbrecher euer Haus betreten würde, darf man dann aus Notwehr auf diese schießen, auch wenn sie dabei ums Leben kommen würden?

Ja 67%
Nein 33%

15 Stimmen

5 Antworten

Ja

Ja, du darfst aus Notwehr sogar mit Schusswaffen schießen die du eigentlich gar nicht besitzen darfst.

Du bekommst ggf. Probleme wegen des Waffenbesitzes aber Notwehr ist klar geregelt im Gesetz.

Allerdings muss nachweislich eine Bedrohung für dich bestehen.

Ja

Wäre mir völlig egal, Strafe muss sein.

Woher ich das weiß:Recherche
Nein

Die sind eingebrochen und haben dein Leben nicht bedroht. Also kannst du nicht einfach so jemanden ab ballern. Zudem stellt sich die Frage ob du legal eine Waffe besitzen darfst.


ThisIsJustMeDE  31.10.2024, 18:50

Bereits der Einbruch stellt einen rechtswidrigen Angriff da der in Notwehr abgewehrt werden darf.

Dies darf auch mit einer Schusswaffe passieren wenn es erforderlich ist. Erforderlich heißt vereinfacht dass es kein milderes erfolgsversprechendes Mittel geben darf.

Ob die Schusswaffe legal besessen wurde ist für die Notwehr vollkommen irrelevant. Das wird getrennt als illegaler Besitz bestraft ändert aber nichts an der Rechtmäßigkeit einer Notwehrhandlung.

chanfan  31.10.2024, 18:58
@ThisIsJustMeDE

Sehe ich nicht so. Aber du übernimmst gerbe die Verantwortung dazu, wenn der heute Nacht ein paar Leute abballert. :)

ThisIsJustMeDE  31.10.2024, 19:01
@chanfan

Ob du das so siehst ist irrelevant. Ich habe die Fakten genannt und Argumentiere bezüglich dieser und nicht bezüglich deiner Gefühle.

PS: ich hasse GF mittlerweile echt. Unfassbar dieser Berg an Erbärmlichkeit. Warum antworten so viele Leute die keine Ahnung haben?

ThisIsJustMeDE  31.10.2024, 19:04
@chanfan

Und ich natürlich nicht für Handlungen des TE Verantwortlich.

PS: meiner Trauer über tote Einbrecher würde sich aber in Grenzen halten.

Da wir in den USA leben, kann ich deine Frage mit einem klaren JA beantworten. Die Warnung, dass bei Einbruch scharf geschossen wird, haengt gut sichtbar an der Hauswand. Gottseidank darf man hier sein Hab und Gut verteidigen. Ich fuehle mich bei unbefugtem Eindringen in mein Haus auch ohne koerperlichen Angriff bedroht.

Nein

Du musst das Mittel zur Abwehr einer direkten körperlichen Gefahr für dich immer angemessen wählen. Wenn dich die Einbrecher also nicht direkt bedrohen, dann ist der Einsatz einer Schusswaffe nicht verhältnismässig und damit verboten.


ThisIsJustMeDE  31.10.2024, 18:51

Bereits der Einbruch stellt einen rechtswidrigen Angriff da der in Notwehr abgewehrt werden darf.

Dies darf auch mit einer Schusswaffe passieren wenn es erforderlich ist. Erforderlich heißt vereinfacht dass es kein milderes erfolgsversprechendes Mittel geben darf.

Es gibt in der Notwehr KEINE Prüfung der Verhältnismäßigkeit!