Würdet ihr die Grenzen der Notwehr überschreiten und eine Strafe in Kauf nehmen, wenn ihr in Gefahr sein würdet?
Angenommen jemand greift euch körperlich an. Ihr habt eine Pfefferpistole oder Schreckschusspistole dabei. Würdet ihr auf sein Gesicht zielen und schießen und seinen Tod in Kauf nehmen? Oder eher nicht?
5 Antworten
Selbstverständlich!
Denn in einer Notwehr-Situation wird JEDER jedes Mittel nutzen, welches ihm gerade zur Verfügung steht, um sich seiner Haut und seines Lebens zu erwehren. Das kann niemand anbstreiten, dann niemand hat in solch einer Situation Zeit und Gelegenheit zu überlegen, ob das Mittel, welches man zur Verteidigung einsetzt nun gerechtfertigt ist, oder nicht.
Ja - die Gerichte stellen dies immer wieder anders dar. Aber diese berücksichtigen einfach nicht, dass man im Falle eines gewalttätigen Angriffs weder psychisch noch physisch ind er Lage ist, dem Gesetz nach zu agieren und vielleicht erst mal zu prüfen, ob das zur Abwehr verwendete Messer vielleicht zu lange ist.
Richter haben leicht und gut reden - Rechtsanwälte auch.- Aber jeder, der schon einmal in einer entsprechenden Notlage war, wird alles nutzen, was verfügbar ist und was er dann auch zu nutzen in der Lage ist.
Ausnahmen gibt es nur bei jenen Menschen,. welche Kampf und Abwehr trainiert haben. Diese haben nämlich auch gelernt, eine solche SItuation trotz Adreanlin und Stress zu beurteilen. Ein Kampfsportler hat eben gelernt, die SItuaion erst zu beweretn udn dann anzugreifen.
Dies hat jeder "Nicht-Soldat" und jeder "Nicht-Kampfsportler" aber nich tgetan - und wird daher ohne zu zögern auch eine Schusswaffe nutzen, wenn diese verfügbar ist, um sein eigenes Leben zu verteidigen.
Ich würde alles tun was notwendig ist um eine Gefahr von mir oder einem anderen abzuwenden.
Damit bewege ich mich innerhalb des Gesetzes.
Ja immer sobald mich jemand angreift und er versucht mich ernsthaft zu verletzten kann er damit rechnen zu sterben.
Wenn ich Angst habe die nächsten 30 Sekunden nicht mehr zu erleben mache ich alles um sicher zu stellen dass ich überlebe.
Die entscheidende Frage wird sein ob der Angreifer diese Angst in mir auslöst. Mich zum Beispiel mit einem Messer zu bedrohen wenn ich ihm mein Geld nicht gebe würde mir nicht reichen.
Nein, ich würde das Gesetz nicht brechen, denn das hieße, dass ich etwas machen würde, was nicht nötig wäre um den Angriff abzuwehren. Wenn ich die Pistole dafür benötigen würde, würde ich sie verwenden (was laut Gesetz, wenn man von illegalem Waffenbesitzabsieht, erlaubt wäre), aber ich würde beispielsweise nicht, wenn der Angreifer schon am Boden liegt nochmal nachschießen.
Aber wenn man in Gefahr ist, wird man panisch und tut eventuell Dinge, die illegal sind. Es ist schwer, sich in einer solchen Situation gesetzteskonform zu verhalten.
Das stimmt zwar, aber solange ich mich in Gefahr befinde, würde ich mich im Rahmen des Gesetzes bewegen und keine strafbare Körperverletzung begehen. Die Aktion muss nicht verhältnismäßig sein sondern darf alles sein, was "erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff [...] abzuwehren." (Paragraph 227 Abs.2 BGB) Es gab sogar einmal den Fall, dass ein Rentner auf Kinder geschossen hat, die sein Obst stehlen wollten. Da er diesen Diebstahl nicht anders hätte verhindern können, wurde er nicht verurteilt.
Aus Notwehr kann schnell Körperverletzung werden.