Was würdest du tun wenn du der Chef wärst
Eine Mitarbeiterin ist seit über 10 Jahren bei uns beschäftigt und war bisher immer zuverlässig. Nun gibt es aber den Verdacht auf Diebstahl.
Wie sollte man als Arbeitgeber in so einem Fall am besten vorgehen?
Sollte man zuerst ein sehr ernstes Gespräch führen, eine Abmahnung in Betracht ziehen oder gleich härter reagieren (z. B. Detektiv einschalten)?
Welche Schritte sind hier rechtlich und praktisch sinnvoll?
9 Stimmen
5 Antworten
gibt es aber den Verdacht auf Diebstahl.
Detektiv, ich finde das aber nicht radikal. Ist ein Verdacht, kann sich ja auch herausstellen, dass der falsch ist.
Radikal ist eine Abmahnung bei einem bloßen Verdacht.
Ist arbeitsrechtlich auch nicht zulässig. Ein Verdacht reicht sicher nicht für eine Abmahnung.
Ein Detektiv hinzuziehen hingegen ist eine neutrale Aktion.
Von ungerechtfertigte Vorwürfen und Verdächtigungen bleibt immer etwas zurück.
Ich bin immer noch für das menschliche- REDEN REDEN REDEN! Warum weshalb wieso? Abmahnung sollte es nochmals vorkommen dann kann sie gehen! Aber man sollte den Menschen schon auf die richtige Spur bringen
Ja aber du musst vorher doch wissen ob da was drann ist, welche Grundeinstellung willst du sonst da mit reinbringen?
Diebstahlen finde ich einfach nur asozial sowas. Das kann schon ne Abmahnung reichen. Bis hin zu einer fristlosen Kündigung. Aber du musst es erstmals beweisen können. Ich hab schon uber 20 Jahre Berufserfahrungen gesammelt. Und man soll mit freundlichen Gesprächen führen. Weil man soll offen und ehrlich sein.
Der Detektiv ist nicht die radikale Lösung, da er dann erst untersucht, er die Diebstähle begeht. Denn oft ist es eine Mobbing-Attacke anderer Kollegen, die damit Erfolg haben wollen. Radikal wäre es, das Gespräch mit dem Chef zu suchen. Ein Misstrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist ein Kündigungsgrund, auch wenn nichts vorliegt. Der Detektiv hat die Aufgabe den Grund zu finden und den wahren Täter dann zu stellen und zu melden.
Mit der Meldung beim Chef bist du verpflichtet, wenn du deine Kollegin direkt erwischt hast. Nicht als Verdacht, sondern in der Tat.
Zunächst einmal alle nötigen Parteien betriebsintern zum Vorwurf gesondert anhören. Leider schriebst Du in diesem Bezug nicht, um welche Art von Betrieb es sich handelt, und in welchem Teil des Betriebswesens welche Art von Diebstahl an welcher "Sache" stattgefunden haben soll.
Solange nur der Verdacht besteht
und ihr nichts nachzuweisen ist,hat sie ein Recht auf Anhörung.
Ein Detektiv ist extrem radikal