stimmt ihr der ausage zu wäre es möglich dahin zu kommen wenn ja wie

andere meinung 100%
Ja 0%
Nein 0%

2 Stimmen

2 Antworten

Es stimmt, dass man in den 60ern teilweise das 18-fache des Bruttodurchschnittslohns verdienen musste, um den Spitzensteuersatz zahlen zu müssen. Allerdings muss man auch berücksichtigen, dass der Spitzensteuersatz damals deutlich höher war.

Wenn man das auf die 42% bezieht, war in den 1960er Jahren ca. das vierfache nötig, heute aber tatsächlich nur noch das 1,2-fache.

Dass sich dieses Verhältnis aber wieder nennenswert Richtung den Faktor 4 verschiebt, halte ich aber für weniger wahrscheinlich.

andere meinung

Will keiner.

Denn dann würde man die geringen Einkommen mehr belasten müssen oder eben vieles kürzen.

Kindergeld weg, Kinderzuschlag weg und so weiter.


Schulzefa 
Beitragsersteller
 11.05.2025, 17:04

Denn dann würde man die geringen Einkommen mehr belasten müssen oder eben vieles kürzen tut man das nicht schon bereits das seid über 40 Jahren?

StRiW  11.05.2025, 17:07
@Schulzefa

Eher nicht, noch nie gab es so viel Unterstützung, Wohngeld, Bafög Berechtigte.