Sollte Gotteslästerung wieder ein Straftatbestand werden?
36 Stimmen
11 Antworten
Wenn ich die fiktive Romanfigur Harry Potter beschimpfe, ist bzw sollte das ja auch nicht strafbar sein.
Freie Meinungsäußerung, Religionsfreiheit. Natürlich darf man niemanden beleidigen, aber das gilt nur für Menschen, die es auch gibt.
Es ist in D bereits eine Straftat, siehe § 166 StGB.
Blasphemie ... ist das Verhöhnen oder Verfluchen bestimmter Glaubensinhalte einer Religion oder eines Glaubensbekenntnisses. Eine öffentliche, Ärgernis erregende Beschimpfung Gottes wird als Gotteslästerung (vergleiche mittellateinisch blasphemizare „Gott lästern“) bezeichnet.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Das hat absolut nichts mit Gotteslästerung zutun.
Aber das ist etwas ganz anderes und erfüllt nicht den Straftat bestand der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungen.
Aber das ist etwas ganz anderes
Nop.
Vielleicht hilft dir das: Gotteslästerung = Blasphemie = Beschimpfung von Bekenntnissen.
Denn, überleg doch mal, wenn man einen Gott beleidigt, wird einen dieser Gott bei Gericht anzeigen? Nein. Deswegen gilt es als Beschimpfung von Bekenntnissen, damit mit die Religionsgemeinschaften eine Handhabe haben.
Das Gotteslästerung Blasphemie ist stimmt. Aber Blasphemie hat nichts mit Beschimpfung von Bekenntnissen zutun. Ich verweise dich gerne noch mal auf den Inhalt von § 166 STGB.
Aber Blasphemie hat nichts mit Beschimpfung von Bekenntnissen zutun.
Siehe meine erste Antwort an dich.
Und somit hat dein erster Kommentar nichts mit § 166 STGB zutun.
Nein, wieso auch?
Niemand weiß, ob es den überhaupt gibt - es glauben nur viele an ihn.
Es wäre schön, wenn es für Anstand und Freundlichkeit keines Gesetzes bedarf.
im Grundgesetzbuch Art. 4 Abs. 1 steht „ die Freiheit des Glaubens, das Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich“ und du hast gerade den christlichen glauben verletzt…