Sollte Gotteslästerung wieder ein Straftatbestand werden?

Nein 67%
Ja unbedingt 19%
Anders 14%

36 Stimmen

11 Antworten

Nein

Wenn ich die fiktive Romanfigur Harry Potter beschimpfe, ist bzw sollte das ja auch nicht strafbar sein.


BallettundJesus  09.05.2025, 19:06

im Grundgesetzbuch Art. 4 Abs. 1 steht „ die Freiheit des Glaubens, das Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich“ und du hast gerade den christlichen glauben verletzt…

Nein

Freie Meinungsäußerung, Religionsfreiheit. Natürlich darf man niemanden beleidigen, aber das gilt nur für Menschen, die es auch gibt.

Anders

Es ist in D bereits eine Straftat, siehe § 166 StGB.


Imperator91  09.05.2025, 20:42

Aber dieses Gesetz hat nichts mit Gotteslästerung zutun.

BillyShears  09.05.2025, 21:02
@Imperator91

Blasphemie ... ist das Verhöhnen oder Verfluchen bestimmter Glaubensinhalte einer Religion oder eines Glaubensbekenntnisses. Eine öffentliche, Ärgernis erregende Beschimpfung Gottes wird als Gotteslästerung (vergleiche mittellateinisch blasphemizare „Gott lästern“) bezeichnet.

https://de.wikipedia.org/wiki/Blasphemie

Imperator91  09.05.2025, 21:30
@BillyShears
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Das hat absolut nichts mit Gotteslästerung zutun.

BillyShears  10.05.2025, 21:04
@Imperator91

Wenn dir Wikipedia schon nicht helfen kann, kann ich es erst recht nicht.

Bis dann.

Imperator91  10.05.2025, 21:07
@BillyShears

Aber das ist etwas ganz anderes und erfüllt nicht den Straftat bestand der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungen.

BillyShears  10.05.2025, 21:32
@Imperator91
Aber das ist etwas ganz anderes

Nop.

Vielleicht hilft dir das: Gotteslästerung = Blasphemie = Beschimpfung von Bekenntnissen.

Denn, überleg doch mal, wenn man einen Gott beleidigt, wird einen dieser Gott bei Gericht anzeigen? Nein. Deswegen gilt es als Beschimpfung von Bekenntnissen, damit mit die Religionsgemeinschaften eine Handhabe haben.

Imperator91  10.05.2025, 21:36
@BillyShears

Das Gotteslästerung Blasphemie ist stimmt. Aber Blasphemie hat nichts mit Beschimpfung von Bekenntnissen zutun. Ich verweise dich gerne noch mal auf den Inhalt von § 166 STGB.

BillyShears  10.05.2025, 21:38
@Imperator91
Aber Blasphemie hat nichts mit Beschimpfung von Bekenntnissen zutun.

Siehe meine erste Antwort an dich.

Nein

Nein, wieso auch?
Niemand weiß, ob es den überhaupt gibt - es glauben nur viele an ihn.

Anders

Es wäre schön, wenn es für Anstand und Freundlichkeit keines Gesetzes bedarf.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebe schon sehr lange auf diesem Planeten