Sollte Gotteslästerung wieder ein Straftatbestand werden?

Nein 74%
Ja unbedingt 20%
Anders 7%

87 Stimmen

23 Antworten

Nein

Wenn ich die fiktive Romanfigur Harry Potter beschimpfe, ist bzw sollte das ja auch nicht strafbar sein.


BallettundJesus  09.05.2025, 19:06

im Grundgesetzbuch Art. 4 Abs. 1 steht „ die Freiheit des Glaubens, das Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich“ und du hast gerade den christlichen glauben verletzt…

Type0Negative 
Beitragsersteller
 09.05.2025, 18:44

Jetzt wirds albern

Desparativum  14.05.2025, 12:50
@Type0Negative

Also ist Atheismus albern; Das sagt alles über die Intention hinter der Frage aus.

Es soll nicht (nur) konkret Gotteslästerung unter Strafe gestellt werden, sondern sukzessive jede Kritik an einer Religion mit Verweis auf den (vermeintlich) beleidigenden Charakter.

Dass mit dieser - nach außen hin mimosenhaften, in der Natur aber inquisitorischen - Forderung etwa Atheisten in ihrer Meinungsäußerung beschnitten werden - die auch das Äußerung von religiösen Positionen inkludiert - scheint bereitwillig in Kauf genommen zu werden.

So wird eine religiöse Auffassung über eine atheistische Auffassung gestellt, womit die wahre Gestalt der Religion einmal mehr belegt ist: Es geht um Zwang und das Bekämpfen jedes Andersdenkenden.

(Hierbei ist erschreckend zu sehen, wie wenig so mancher aus den Berichten über Zeit der Kreuzzüge für sich gelernt hat.)

Nein

Freie Meinungsäußerung, Religionsfreiheit. Natürlich darf man niemanden beleidigen, aber das gilt nur für Menschen, die es auch gibt.

Anders

Es ist in D bereits eine Straftat, siehe § 166 StGB.


HooverTPau  14.05.2025, 12:28

Da geht es um Glaubensgemeinschaften, das können auch atheistische Gruppen wie z.B. Buddhisten sein.

BillyShears  14.05.2025, 12:36
@HooverTPau

Dann schau dir mal an wie streng genommene Atheisten zu den Ideen von Karma oder Wiedergeburt stehen.

🤭

Imperator91  09.05.2025, 20:42

Aber dieses Gesetz hat nichts mit Gotteslästerung zutun.

BillyShears  09.05.2025, 21:02
@Imperator91

Blasphemie ... ist das Verhöhnen oder Verfluchen bestimmter Glaubensinhalte einer Religion oder eines Glaubensbekenntnisses. Eine öffentliche, Ärgernis erregende Beschimpfung Gottes wird als Gotteslästerung (vergleiche mittellateinisch blasphemizare „Gott lästern“) bezeichnet.

https://de.wikipedia.org/wiki/Blasphemie

Imperator91  09.05.2025, 21:30
@BillyShears
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Das hat absolut nichts mit Gotteslästerung zutun.

BillyShears  10.05.2025, 21:04
@Imperator91

Wenn dir Wikipedia schon nicht helfen kann, kann ich es erst recht nicht.

Bis dann.

Imperator91  10.05.2025, 21:07
@BillyShears

Aber das ist etwas ganz anderes und erfüllt nicht den Straftat bestand der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungen.

BillyShears  10.05.2025, 21:32
@Imperator91
Aber das ist etwas ganz anderes

Nop.

Vielleicht hilft dir das: Gotteslästerung = Blasphemie = Beschimpfung von Bekenntnissen.

Denn, überleg doch mal, wenn man einen Gott beleidigt, wird einen dieser Gott bei Gericht anzeigen? Nein. Deswegen gilt es als Beschimpfung von Bekenntnissen, damit mit die Religionsgemeinschaften eine Handhabe haben.

Imperator91  10.05.2025, 21:36
@BillyShears

Das Gotteslästerung Blasphemie ist stimmt. Aber Blasphemie hat nichts mit Beschimpfung von Bekenntnissen zutun. Ich verweise dich gerne noch mal auf den Inhalt von § 166 STGB.

BillyShears  10.05.2025, 21:38
@Imperator91
Aber Blasphemie hat nichts mit Beschimpfung von Bekenntnissen zutun.

Siehe meine erste Antwort an dich.

ruhrgur  14.05.2025, 12:26
@Imperator91

§ 166 StGB wird umgangssprachlich durchaus als Blasphemie-Paragraph bezeichnet und ist in der rechtswissenschaftlichen Literatur umstritten. Zur Kritik, siehe bspw. sehr umfassend LK-StGB/Radtke Vorb. § 166 Rn. 18, 19; § 166 Rn. 9.

Imperator91  14.05.2025, 17:02
@ruhrgur

Mag zwar sein. Aber es ändert trotzdem nichts an der Tatsache, das dieses Gesetz nichts mit Blasphemie zutun hat.

Nein

Nein, wieso auch?
Niemand weiß, ob es den überhaupt gibt - es glauben nur viele an ihn.

Anders

Es wäre schön, wenn es für Anstand und Freundlichkeit keines Gesetzes bedarf.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebe schon sehr lange auf diesem Planeten