Simson S50 | - S51 [ccm] - Mögliche Autobahnzulassung?
Guten Abend Euch,
in dieser Umfrage geht es darum ob Eigentümerinnen | - Eigentümer einer Simson S50 | - S51 [50ccm] rein theoretisch eine Autobahnzulassung [Straßenverkehrszulassung | - Betriebserlaubnis] erhalten könnten sodass diese auf einer Bundesautobahn [BAB] betrieben werden dürften?
In dem Beispiel geht es um eine Simson S50 | - S51 mit 50ccm Hubraum [3 Gangschaltung | - 4 Gangschaltung] und einer bauartbedinten Höchstgeschwindigkeit von 60 Km|H.
Sofern ich Euch nicht auf eine bestimmte Antwort festlegen möchtet so wählt bitte Andere | - Sonstige.
Euch vielen Dank bereits im Voraus.
10 Stimmen
7 Antworten
Das Rad hierbei muss nicht neu erfunden werden, denn Kleinkrafträder in der DDR und auch jetzt in DE, haben keine Zulassung für Autobahnen.
Nein, Simson S50 und S51 sind nicht für die Autobahn zugelassen. Sie sind als Kleinkrafträder eingestuft und dürfen laut §18 Abs. 1 Nr. 2 StVO (Straßenverkehrsordnung) nicht auf Autobahnen fahren. Die Höchstgeschwindigkeit dieser Fahrzeuge liegt bei 60 km/h, was für Autobahnen zu langsam ist.
ich möchte ja das intellektuelle Niveau desjenigen nicht durchblicken, der so unterbelichtet ist, hier sein Downvote anzubringen!
Dann müsste diese Simson getunt sein und das ist meldepflichtig. Was willst du denn der Polizei erzählen, wenn du in eine Geschwindigkeitskontrolle geräts, außerdem bist du so und so auf verbotenen Pfade, denn Mopeds auf der Autobahn sind nun einmal grundsätzlich verboten, zumal lebensgefährlich für den Fahrer ohnehin?
Die S51 ist ein Kleinkraftrad und daher zulassungsfrei. Die Frage ist daher sinnlos.
Außerdem fährt Niemand freiwillig mit so einem Teil auf einer Autobahn.
Guten Abend Dir,
Danke Dir für Deine freundliche als auch respektvolle Beantwortung meiner hier gestellten Frage.
Die Frage bezieht sich auf die potentielle Annahme eines solchem Beispiels nicht auf eine realistische Tatsache somit sei dies theoretisch gedacht.
Ich Danke Dir und wünsche Dir ein angenehmes als auch entspanntes Wochenende als auch eine gute neue Woche.
60 km/h sind leider zu wenig.
61 sind gefordert
Ich würde aber nicht zwischen den LKW auf der Autobahn...
Guten Abend Dir,
freundlichen Dank Dir für Deine rasche als auch freundliche und sachliche jedoch genauso respektvolle Beantwortung der hier durch mich gestellten Frage.
Du beziehst Dich dabei auf die Ausnahmeregelung basierend auf dem Einigungsvertrag von 1990 indem festgelegt worden ist dass die Simson S50 | - S51 mit 45ccm [50ccm] die vor dem 28.02.1992 gebaut und zugelassen worden ist mit einer Geschwindigkeit von 60 Km|H zugelassen ist und dennoch mit der Fahrerlaubnisklasse AM betrieben werden darf?
Sofern die zugelassene Geschwindigkeit 61 Km|H oder aber mehr betragen würde so dürfte ein solche Kleinkraftrad [Moped] auch auf einer Bundesautobahn [BAB] betrieben werden?
Ich Danke Dir und wünsche Dir ein angenehmes Wochenende als auch eine gute darauffolgende Woche.
Nicht als S51 und als KKR (Kleinkraftrad)
Eine S70 mit eingetragenen 75 als Höchstgeschwindigkeit und als LKR (Leichtkraftrad) darf das.
Alles was die Leistung einer S51 und damit die Endgeschwindigkeit erhöht macht aus ihr zwingend ein LKR und setzt damit mindestens den A1 Führerschein und ein großes Kennzeichen, TÜV und Versicherung voraus
Guten Abend Dir,
freundlichen Dank Dir für Deine freundliche als auch sachliche und respektvolle Beantwortung meiner hier gestellten Frage.
Eine Simson S70 mit 75 Km|H eingetragener zulässiger Höchstgeschwindigkeit als auch als Leichtkraftrad [LKR] zugelassenen dürfte somit auf einer Bundesautobahn betrieben werden?
Bei einer Simson S50 | - S51 | - SR50 wären somit zwingend die Fahrerlaubnisklasse A1 [Leichtkraftrad - LKR] als auch großes Kennzeichen, gültiger TÜV und gültige Versicherung notwendig unter der Voraussetzung dass diese 61 Km|H oder aber auch schneller in der Geschwindigkeit betrieben werden würde?
Dann jedoch dürfte sie auch auf einer Bundesautobahn betrieben werden?
Ich Danke Dir für Deine Antwort und wünsche Dir ein angenehmes als auch ein entspanntes Wochenende und einen guten Start der neuen Woche.
nein- keine Chance.
Wie willst du denn bei einem 50ccm Motor- nachträglich die Herstellerhöchstgeschwindigkeit erhöhen ? geht nicht.
Guten Abend Dir,
Dir freundlichen Dank füe Deine freundliche Beantwortung meiner hier gestellten Frage.
Müsste man eine solche Geschwindigkeit der Simson S50 | - S51 | - SR50 tatsächlich erhöhen um eine Herstellerhöchstgeschwindigkeit von 61 Km|H oder unter Umständen auch mehr bei gutem Erhaltungszustand seit dem Jahr der Zulassung und dem Baujahr zu erreichen?
Ich Danke Dir und wünsche Dir ein angenehmes als auch entspanntes Wochenende und eine gute startende neue Woche.
Guten Abend Dir nochmals,
Danke Dir für Deine rasche als auch freundliche Beantwortung meiner Nachfrage.
Genau auf diese Definition beziehungsweise Auslegung belief sich meine Frage.
Sofern es beispielsweise oder aber möglicherweise eine solche Änderung diesbezüglich geben würde wie würdest Du persönlich diese finden?
also ich habe schon seit 40 Jahren mit Motorrädern zu tun- und da ich aus der DDR komme- kenne ich auch die Simsons.
Man wird keine änderung finden.
Warum- das die simson 60 fahren dürfen- ist nur wegen einer ausnahme regelung- da sie in der DDR so zugelassen war. eigentlich sollten nach EU recht- ALLE 50 kubik Leichtkrafträder maximal 45 fahren dürfen.
Jegliche veränderung an motor oder Herstellerangaben- führen dazu, das eine NEUABNAHME erforderlich ist- bei einer Neuabnahme, müssen auch die aktuellen Regelungen beachtet werden= fazit=maximal 45km/h für 50ccm leichtkrafträder und vieles neue dazu.
Du kannst also nirgends irgendwas finden- die simson bleibt bei ihren 60km/h- Autobahnud Co ist TABU
Guten Abend Dir,
Danke Dir für Deine freundliche als auch sachliche und respektvolle Beantwortung meiner hier durch mich gestellten Nachfrage zu Deiner Antwort.
Du beschäftigst Dich schon 40 Jahre mit Motorrädern?
Insbesondere mit welchen Modellen und Motorengrößen sofern ich Dich dies fragen darf?
Im Zusammenhang mit den 50ccm Hubraum sind mir bekannt die 25 Km|H [Fahrerlaubnisklasse Mofa], 45 Km|H [Fahrerlaubnisklasse AM Kleinkraftrad | - Moped] und 60 Km|H [Hersteller Simson mit Erstzulassung bis 1992 und bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit basierend auf dem Einigungsvertrag von 1990 in Höhe von 60 Km|H und 50ccm] jedoch dies nicht so auf Bundesautobahnen [BAB].
Sofern eine höhere Geschwindigkeit einer leistungsgesteigerten [getunten] Simson erreicht werden sollte bedürfte dies einer Neuabnahme und somit der jeweils höheren FahrerlaubnisklasseA1 anstelle der AM?
Dies entspricht der Richtigkeit?
Ich Danke Dir und wünsche Dir ein angenehmes als auch entspanntes Wochenende und einen guten Start der darauffolgenden Woche.
Du hast es immer noch nicht verstanden.
- für jede Bauartbedingte veränderung gutachten mit bestätigung vom Hersteller - da der Hersteller nicht mehr Existiert- keine Bestätigung
- was willst du immer mit basierend auf einigungsvertrag und autobahn. das ist doch unabhängig- die STVO ( Strassenverkehrsordnung)- schreibt Autobahn bei über 60 vor. Das die Simson genau 60 drin stehen hatte- war zufall. die STVO ist doch nicht nach der Simson geschrieben worden. Der einigungsvertrag für die Simson wurde deswegen gemacht- weil in der BRD die Leichtkrafträder/kleinkrafträder nur maximal 50 fahren durften in der DDR 60 - man konnte aber mit der wiedervereinigung nicht auf einmal alle Mopeds der DDR auf einmal verbieten- also wurde dieser Hersteller mit rein genommen, das bei den Simsons die originalen 60 weiter bestehen dürfen in der 50 kubik klasse. das alles hat nix mit der Autobahn oder so zu tun.
- du wirst für dieses Fahrzeug keine Neuabnahme bekommen- wie willst du denn die Festigkeit vom Rahmen beweisen vom Hersteller, wie willst du beweisen vom Hersteller das die Bremsen für eine höhere Geschwindigkeit aus reichen, wie willst du den Motor durch die Aktuelle und neue Regelung mit den Abgaswerten durch bekommen? Achja, bei neuen Fahrzeugen über 45km/h ( weil das wäre es ja dann) , ist übrigends auch die neue Euro abgasvorshrifft zuständig, ein ABS system, eine OBD- schnittstelle, ein KAT und das alles mit Herstellerfreigabe ( der ja nicht mehr Existiert)
vergiss es einfach- sorry
Guten Abend Dir,
freundlichen Dank Dir für Deine freundliche als auch respektvolle und sachliche Antwort auf die hier durch mich gestellte Frage.
Gemäß §18 Absatz 1 [Abs. 1] Nummer 2 [Nr. 2] der Straßenverkehrsordnung [StVO] darf eine Simson S50 | - S51 | - SR50 mit einer bauartbedinten Geschwindigkeit als auch dem Baujahr und einer Erstzulassung bis zum Februar 1992 somit mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 Km|H betrieben werden dies nicht jedoch auf Bundesautobahnen?
Dies aufgrund dessen dass auf einer solchen eine zulässige Mindestgeschwindigkeit von 61 Km|H benötigt wird?
Gefahren werden darf ein solches Kleinkraftrad [Moped] jedoch dennoch auch mit 60 Km|H zulässiger Höchstgeschwindigkeit mit der Fahrerlaubnisklasse AM?
Wie sieht das mit einer Toleranz bezüglich der Höchstgeschwindigkeit aus gemeint ist damit was zum Beispiel wäre sofern ein solches Fahrzeug so gut erhalten ist dass es 70 Km|H statt 60 Km|H fahren kann?
Ich Danke Dir für Deine Antwort und wünsche Dir ein angenehmes als auch entspanntes Wochenende und eine gute startende neue Woche.