Mildernde Umstände, wenn man stark alkoholisiert fremdgegangen ist?
42 Stimmen
8 Antworten
Schlimmere eher.
Wenn man sich nicht beherrschen kann unter Alkohol, soll man nichts trinken.
Betrunken zu sein ist kein mildernee Umstand für irgendwas. Wer trinkt entscheidet sich bewusst dafür.
Die allgemeine Rechtsprechung hat sich auf 3 Promille für eine anzunehmende Schuldunfähigkeit geeignet.
Die muss man erst mal schaffen, erreichen eigentlich nur Alkis. Wenn ich jetzt anfang zu saufen hab ich die ja heute Abend noch nicht. Selbst wenn, fremd gehen geht dann technisch nicht mehr.
...erstmal keine mildernde Umstände. Diese "Entschuldigung" ist mir ein bisschen zu platt. Allerdings würde ich dennoch die ganze Geschichte hören wollen, bevor ich entscheide.
Finde das zusammen mit dem Betrunken sein ein no-go. Da könnte sie ja faktisch mit dem letzten Dackel ungeschützt Sex gehabt haben.
Ohne Alkohol fremd gehen würde ich eher verzeihen, weil es dann wirklich ein krasser Typ gewesen sein müsste und man sowas halt nie ganz vorher sehen kann, was da alles mitspielt.
Durchaus möglich. Im speziellen Fall wird man das nie wirklich wissen. Finde es in jeglicher Form nicht gut, wenn jemand etwas im alkoholisiertem Zustand entscheidet oder gefährliche Sachen macht.
Ist natürlich leicht gesagt, so lange es nicht tatsächlich wahr.
Alkohol enthemmt, was gute und schlechte Seiten haben kann.
Definitiv. Kommt auch auf die Menge an, kann aber auch mal als geplanter Vorwand/Entschuldigung genommen werden.
Es gibt wahrscheinlich Mischformen.