Kann ein Straftäter nach einem Urteil wirklich auch in Berufung gehen weil ihm die festgelegte Strafe zu gering ist?!
5 Stimmen
2 Antworten
Nein
Nein, da diese Revision niemals Erfolg hätte, denn nach § 358 II StPO darf das Urteil bei der Revision durch den Angeklagten nicht schlechter ausfallen als das erstinstanzliche Urteil.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)
VaryNia
21.07.2025, 11:00
@FKKKUNO678
Hmm, ich könnte schwören, dass gestern im Titel noch Revision stand, deshalb spricht herja ja auch von Revision.
Allerdings gilt das Gesagt auch für die Berufung, nur steht das da in § 331 StPO.
Theoretisch kann er das, allerdings wäre damit ja komplett bescheuert und die Staatsanwaltschadft wird ihm je nach Vergehen, diesen Weg der Berufung sowieso abnehmen.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Du verwechselst Berufung mit Revision.