Was haltet ihr von der Schweiz zum Straftäter?
Ein 23 jähriger Kosovo Albaner, der in der Schweiz geboren ist, und dort seit der Geburt lebt, soll einen Serben, brutal angegriffen haben. Er habe den Serben zu Boden geschlagen, und habe ihm dann 3x mit voller Wucht gegen den Kopf getreten, dabei verursachte er dem Serben schwerwiegende und ernstzunehmende Verletzungen.
Die Schweiz fällte ein Urteil... und damit hätte ich jetzt ABSOLUT NICHT GERECHNET! Das Urteil war ihn in den Kosovo abzuschieben! Und das haben sie im Jahr 2020 auch so gemacht! Sie haben ihn Einreiseverbot erteilt, und er war davor noch in Schubhaft und dann winkte sein Flugzeug ihm schon zu. Nun ist er weg.
Meint ihr Schweiz hat toll reagiert?
21 Stimmen
Er ist Kosovo-Albaner lebt aber in der Schweiz und wurde dort geboren?
Ja das ist richtig
Was hat er dann mit Kosovo-Albaner zu tun? Ist er nicht eher Schweizer?
Nein ist er nicht er hat die kosovoarische Staatsbürgerschaft. Sonst hätte ihn die Schweiz gar nicht abschieben können. Wie denn? Er wurde nur wo anders geboren.
4 Antworten
Wenn sichergestellt wurde, dass das Verfahren in seiner Heimat ordentlich fortgeführt wird, damit er dort verurteilt wird, finde ich es ok.
Wenn nicht, hätten sie ihn mindestens den wesentlichen Teil seiner Strafe dort absitzen lassen sollen und danach abschieben.
ich kenne mich in der Schweizer Gesetzgebung nicht so gut aus, aber ein Albaner ist, egal wo er geboren wird, zunächst einmal ein Albaner, und wenn die Schweizer Gesetze es nicht "automatisch" so vorsehen, das jeder Mensch, egal welcher ursprünglichen Abstammung er ist, nicht durch seine Geburt in der Schweiz automatisch die Schweizer Staatsbürgerschaft erlangt und diese auch niemals beantragt hat und bewilligt wurde, dann hat die Schweizer Justiz gar keine andere Möglichkeit als diesen Mann abzuschieben
Wer es in 23 Jahren nicht für notwendig befindet, sich die Staatsbürgerschaft eines Landes anzueignen, in dem er geboren wurde und aufgewachsen ist, der hatte eben auch nie vor voll integriert dort zu leben.
Hätte er die Staatsbürgerschaft, könnte man ihn nicht abschieben.
Und wer nicht vor hat, in einer Gesellschaft integriert zu leben, den muss man eben auch nicht behalten.
Natürlich hätte er sich schon längstens einbürgern lassen können.
Und in 23 Lebensjahren schaffen es die meisten ganz normalen Leute schon mindestens 3 Jahre irgendwo angestellt zu sein. Auch in der Schweiz. Aber das ist sowieso keine fixe Voraussetzung.
Er muss nur nachweislich deutsch können, den Antrag stellen und den Einbürgerungstest bestehen.
Nein das ist so nicht, niemand gibt dir die Staatsbürgerschaft wenn du gutes Deutsch kannst. Das mag vl. in Deutschland so sein (was ich auch nicht glaube) aber in AT und CH bestimmt nicht. Da wird zum Eignungstest zusätzlich noch Gehaltszettel verlangt, ob du je vom Staat gelebt hast etc.... bzw ob du die letzten 3 Jahre vom Staat abhängig warst und ob dein Einkommen reicht... mot "reicht" sind aber keine Existensminimums gefragt... sondern ein Gehalt womit ich mindestens 1000 Euro bzw 1200 Euro zum Überleben (nur für mich) habe ohne Mietkosten etc... ja das wird auch Überprüft. Er hätte sie eventuell holen können als er noch in der Schule war... (Pflichtschule) aber ich denke die waren uninformiert.
Das hat mit der Schweiz denke ich generell wenig zu tun, es ist eher gewünscht von mächtigen Leuten das solche Leute Europa und der Westen nicht braucht, mit solchen Leuten meine ich die Hautfarbe und herkunft ganz unabhängig von der tat den sie begangen am liebsten würde man sie schon los haben wollen weil sie irgendwo als Kunde in einer schlange anstehen.
In der Schweiz genauso in Österreich ist es dir als Ausländer, UNMÖGLICH die Staatsbürgerschaft zu holen! Das funktioniert nur, wenn ein Elternteil zumindest Schweizer/Österreicher ist. Das waren seine offensichtlich nicht. Somit bekam er nichts. In Österreich it es auch so! Und WENN dann musst du mindestens 3-5 Jahre gearbeitet haben bzw., Arbeiten, und musst ein Gehalt verdienen, was für die meisten nicht machbar ist.