Ist es strafbar die mülltonne von jemand anderes zu durchwühlen weil dieser sein müll nicht hetrennt hat

Ja 83%
Nein 8%
Anderes 8%

12 Stimmen

7 Antworten

Das Durchsuchen fremder Mülltonnen kann als Besitzstörung angesehen werden, da es ohne Erlaubnis in das Eigentum und die Privatsphäre anderer eingreift. 

Ja

Ja, ist es. Ncht einmal der Eigentümer selbst darf das gegenüber seinen Mietern, auch wenn der selbst haftet, wenn die Mieter nicht korrekt trennen.

Der Müllmann bzw. jemand von der Stadt/Gemeinde der dafür beauftragt wurde genau das zu tun darf das. Ein Nachbar oder anderer Hausbewohner wohl eher nicht.

Anderes

Guten Tag!

Aus strafrechtlicher Sicht erfüllt das durchwühlen von fremden Mülltonnen keinen Straftatbestand. Im StGB ist der Unbefugte Gebrauch von Fahrzeugen strafrechtlich gemäß § 248b StGB kodifiziert. Dieser erfasst aber, wie auch die Überschrift schon vorgibt, den Gebrauch von Fahrzeugen, nicht von anderen Sachen. Strafbar machen Sie sich dann, wenn Sie aus fremden Mülltonnen Sachen mitnehmen oder kaputt machen. Dies wäre ein Diebstahl nach § 242 StGB beziehungsweise eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB. Allerdings handelt es sich um geringwertige Sachen im Sinne des § 248a StGB, also Sachen, bei denen der Sachwert 25€ nicht übersteigt. In dem Fall bedarf es einen Strafantrag. Als letzter Notnagel käme noch die Unterschlagung nach § 246 StGB in Betracht.

Zivilrechtlich begehen Sie mit dem Durchwühlen durchaus eine verbotene Eigenmacht in Form einer Besitzstörung nach § 858 BGB. Der Besitzer könnte Sie auf Unterlassen nach § 862 BGB verklagen.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dipl.-Jur. mit Schwerpunkt in Kriminalwissenschaften

So wie ich es sehe, gibst Du ja Dein Eigentum am Müll nicht auf, sondern bietest den Müll in der Tonne dem zuständigen Entsorger zur Eigentumsübertragung an. Wenn er dann die Tonne ausleert, ist der Eigentumsübergang vollzogen.

Vorher ist es Dein Eigentum. Das Rumwühlen könnte als Besitzstörung gesehen werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – (keine Rechtsberatung)