Ist Bärenabwehrspray legal in Notwehr und Nothilfe gegen Menschen?
Darf man das überall mitführen an öffentlichen Orten?
9 Stimmen
5 Antworten
Eindeutig ja, siehe § 32 StGB.
Eine Umfrage ist hier völlig sinnlos, da es bei Rechtsthemen nicht darum geht, welcher Meinung die Mehrheit ist. Darum weigere ich mich, hier "Ja" oder "Nein" auszuwählen.
Wird ein Polizist bei einer Kontrolle mir das abnehmen?
Zur Gefahrenabwehr darf dir die Polizei grundsätzlich allea abnehmen, sogar eine Packung Kaugummi.
Was mache dann nun? Wird das negativen Einfluss auf meine Polizei Ausbildung haben? Ich habe das Auswahlverfahren Erfolgreich bestanden
Okay aber wenn ich erkläre dass ich das zu Notwehr dabei habe gegen mehrere Angreifer. Ist das Grund genug dass ich das behalten darf? Was soll ich sagen, m?
Du musst dich überhaupt nicht rechtfertigen.
Für jemand, der angeblich Polizist werden will, kennst du dich erschreckend wenig aus.
Okay aber was soll's ich sagen? Ich will nicht dass mir das abgenommen wird
Was verstehst du nicht daran, dass dir alles abgenommen werden kann, um eine Gefahr zu verhindern?
Du solltest dir eventuell einen anderen Beruf aussuchen.
Hier ist eine Abstimmung unmöglich, da es festgelegte Rechtsnormen diesbezüglich gibt.
Nach § 32 StGB ist zur Notwehr alles einsetzbar, was erfolgversprechend und erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff abzuwenden. Das kann auch eine illegal mitgeführte Schusswaffe sein, wenn die Situation den Einsatz erfordert.
Ja, nein und nein.
Ja, im Notfall darf man es als letztes Mittel der Wahl einsetzen, um sich und/oder andere zu verteidigen.
Wobei selbst das schon zumindest ein grauer rechtlicher Bereich ist, weil trotzdem noch entschieden werden muss, ob es wirklich die einzige Möglichkeit gewesen wäre.
Wenn's dumm läuft, hat man eine Körperverletzung begangen.
Und Nein man darf es nicht überall mit hinnehmen.
In den meisten öffentlichen Orten und Veranstaltungen ist es nämlich gerade nicht erlaubt, so etwas mit sich zu führen.
Und nochmal nein, wenn dich jemand fragt, warum du es dabei hast, dann natürlich nicht zur Selbstverteidigung! Da steht "TIERABWEHR SPRAY"! Genau deswegen. Alles andere wäre Vorsatz, im Ernstfall.
Und p.s.
Werde bloß kein Polizist. Bei deiner Unkenntnis bekomme ich ja das kalte Grausen.
Kannst du das alles mit Gesetzes Texte begründen? Sonst nehme ich deine Antwort nicht ernst
Tierabwehrsprays ist laut Gesetz keine Waffen i.S.d. § 1 Abs. 2 Nr. 2 lit. a WaffG und auch nicht als gekorene Waffen i.S.d. § 1 Abs. 2 Nr. 2 lit. b WaffG gelten.
Das mitführen ist nicht illegal solange Du es bei einer vermeintlichen Kontrolle, als das mit führst was es ist!
Ich sage nur: "die Polizei kann leider nicht immer rechtzeitig da sein, deswegen legaler Selbstschutz in der heutigen Zeit, sie wissen ja was ich meine. Es steht auf dem Spray "Tierabwehrslray, somit legal, es gibt einen Grund mir das Spray abzunehmen"
Was sage ich am besten? Ich
Notwehr ist in §32 StGB geregelt.
Mitführen darfst du ein jedes Pfefferspray, was eindeutig als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist.
Außer natürlich an den Orten, wo es nicht erlaubt ist.
Der Fragesteller ist Hauptkommissar 😂😂😂