6 Antworten

Nein

Sie kann auch nicht verboten werden.

Verbot ist möglich, wenn:

  • Volksverhetzung (§ 130 StGB): Eine Flagge, die zum Hass gegen bestimmte Gruppen aufstachelt (z. B. mit rassistischen, antisemitischen, homophoben Symbolen), kann strafbar sein.
  • Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen (§ 86a StGB): Flaggen mit Symbolen verfassungswidriger Organisationen (z. B. Hakenkreuz, IS-Flagge) sind verboten.
  • Beleidigung (§ 185 StGB): Wenn durch die Flagge andere gezielt beleidigt werden (z. B. mit sexistischen oder diffamierenden Aussagen), kann das ebenfalls strafbar sein.

Keiner dieser Straftatbestände wird hier erfüllt. Unbeliebtheit oder politische Ablehnung reicht hier nicht.

Nein

Klar! Am besten gleich alle Farben abschaffen – dann haben wir endlich wieder ein schönes, einfarbiges Meinungsbild wie 1933. *ironisch*


Nein

Nein, die darf gezeigt werden, weil die nichts illegales oder schlimmes ist!

Nein

Ich verstehe das Problem mit der Flagge nicht. Haben wir nicht ernstere Probleme als eine bunte Fahne?

Nein

Nur mal so am Rande: Ursprünglich ist der Regenbogen ein christliches Symbol - für Gottes Zuspruch und Hoffnung.