Vermieter will AfD loswerden, geht das rechtlich?
11 Antworten
Als Vermieter darf man sich seine Mieter aussuchen. Wenn man jemanden - oder eine Partei/Organisation etc. - nicht (mehr) als Mieter haben möchte, darf man das Mietverhältnis kündigen oder gar nicht erst einen Mietvertrag beginnen.
Ich hoffe, der Vermieter kann die schnell loswerden. Wenn jeder Vermieter so viel Ärger mit den Mietern hätte, würde niemand mehr seine Räumlichkeiten anbieten.
Wobei der Vermieter hier wohl auch etwas naiv war. Es ist schließlich bekannt, dass bei der AfD nicht die seriösesten Leute zu finden sind.
Mieterschutz gibts nur für privaten Wohnraum.
Bei anderen Mietverträgen gilt was im Vertrag steht betreffend Kündigungsfristen.
Naja, in diesem Fall geht es ja um eine unangekündigte Wahlparty. Und das kann natürlich ein Kündigungsgrund sein.
Wird letzten Endes durch das Gericht oder die Gerichte geklärt werden.
das kommt auf den vertrag an.
Ob die angeführten Gründe aber für eine Kündigung reichen muss das Gericht entscheiden