Hat man vor Gericht immer das Recht zu schweigen?

Nein 100%
Ja 0%

15 Stimmen

7 Antworten

Nein

Nur als Angeklagter, Elternteil, Geschwister oder Ehepartner des Angeklagten hast du das Recht zu schweigen.

Als Zeuge ohne enge Verwandtschaft zum Angeklagten mußt du Aussagen

Kommt darauf an, ob Du die Justiz auf Erden meinst, oder ob Du an der Himmelspforte später mal Rechenschaft ablegen musst ! Das wäre das jüngste Gericht.

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Woher ich das weiß:Recherche
 - (Recht, Gesetz, Anwalt)

Nur der/die Angeklagte. Ein Zeuge nicht.