Beschäftigt das Innenministerium keine Faktenchecker?
80 Angriffe auf Asylunterkünfte verzeichnet das Bundesinnenministerium für das erste Halbjahr 2023. Nur: Bei einem Großteil der Taten spielten die Flüchtlingsheime selbst überhaupt keine Rolle. Die Zahl der tatsächlichen Angriffe ist gering. Einen Beweis für einen als rechts verorteten Täter bei einem Angriff auf ein bewohntes Asylheim gibt es nur in einem einzigen Fall.
https://www.nius.de/Politik/die-faeser-faelschung-haelfte-der-angriffe-auf-fluechtlingsheime-hatte-gar-nichts-mit-fluechtlingsheimen-zu-tun/59038a5e-34fb-4544-8a4e-6abd171e0f82
Zunächst ist auffällig: In fast der Hälfte der Geschichten spielt ein Flüchtlingsheim überhaupt keine Rolle. 38 der insgesamt 80 Delikte fanden nicht an oder in einer Asylunterkunft statt. Die Liste der Absurditäten ist lang: Mal landen Streitigkeiten aus einer Kneipe in der Statistik. An anderer Stelle wird der Diebstahl einer Regenbogenflagge vor einer „Internationalen Begegnungsstätte“ als Angriff auf ein Flüchtlingsheim bewertet. In anderen Fällen spielt eine Asylunterkunft zwar eine Rolle, allerdings befindet sich dieses gerade erst in Planung oder im Aufbau, Asylbewerber sind dort noch gar nicht eingezogen.
Hier ein paar Beispiele für Vorfälle, die nichts mit einem Angriff auf eine Asylunterkunft zu tun haben, aber dennoch so gewertet werden:
Mainz (Rheinland-Pfalz), 16. Februar, Volksverhetzung, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
In der Mainzer Innenstadt kommt es auf einem öffentlichen Platz zu einer Streitigkeit und einem Handgemenge zwischen zwei Personen mit Migrationshintergrund. Ein 22-jähriger Deutscher trennt die beiden Männer. Im Zuge dieser Trennung fallen Beschimpfungen und Drohungen, die als ausländerfeindlich eingestuft werden.
Sondershausen (Thüringen), 16. Februar, Verhetzende Beleidigung, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Am Landratsamt, das knapp einen Kilometer von der Gemeinschaftsunterkunft in der Güntherstraße entfernt ist, wird ein Sticker angebracht. Auf diesem steht: „Asylbetrüger – Heimreise statt Einreise – Nicht willkommen“. Ein Sicherheitsmitarbeiter stellt den Sticker fest und meldet das dem Amt. Das Amt wiederum benachrichtigt die Polizei. Der Sticker wird als verhetzende Beleidigung eingestuft. Ein Tatverdächtiger kann nicht ermittelt werden.
Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen), 14. April, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
In Düsseldorf geht bei der Polizei eine anonyme Anzeige ein. Der unbekannte Hinweisgeber behauptet, im Internet auf einem englischsprachigen Imageboard gelesen zu haben, dass jemand einen Anschlag auf Flüchtlingsunterkünfte und eine Politikerin plane. Bis heute ist nicht klar, wer die Person ist.
Bremen (Bremen), 19. April, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, ein Tatverdächtiger, Zuordung: rechts
Ein deutscher Staatsangehöriger steht im Verdacht, einen Anschlag auf ein Flüchtlingsheim ausüben zu wollen. Die Staatsanwaltschaft Bremen lässt seine Wohnung durchsuchen, stellt jedoch später fest: „Die Durchführung eines entsprechenden Anschlags war nie geplant.“ Einen Vorfall vor einer Flüchtlingsunterkunft hat es nie gegeben. Dennoch scheinen die Beamten bei der Durchsuchung fündig geworden zu sein. Der Mann erhält einen Strafbefehl für das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“.
Nauen (Brandenburg), 30. April, Volksverhetzung, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Eine alkoholisierte Person pöbelt in einer Kneipe laut Polizei „mit volksverhetzendem Inhalt“, der sich „gegen Asylheime im Allgemeinen“ gerichtet haben soll. Die Worte fallen nicht mal in der Nähe eines Flüchtlingsheims. Auch bei der beschimpften Person handelt es sich nicht um einen Asylbewerber.
Schleusingen (Thüringen), 10. Mai, Beleidigung, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
In Schleusingen gibt es kein Flüchtlingsheim. Weder eine Unterkunft noch ein Asylbewerber kommen zu Schaden. Während einer Demonstration beleidigt ein 59-Jähriger einen Polizeibeamten.
Schleusingen (Thüringen), 10. Mai, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Auf derselben Demonstration wird bei einem 21-jährigen Teilnehmer ein Cuttermesser in der Hosentasche gefunden.
Garmisch-Partenkirchen (Bayern), 15. Mai, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Ein Betrunkener ruft beim Notruf der Polizei an und droht mit Straftaten. Beamte der Polizei schauen beim Wohnsitz des Deutschen vorbei und werden vor Ort direkt beleidigt. Das Verfahren gegen den Mann wird jedoch eingestellt, „da nicht auszuschließen war, dass der Beschuldigte im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte“, wie die Staatsanwaltschaft München schreibt.
Wie kann also das Innenministerium unter Nancy Faeser auf eine offensichtlich falsche und manipulierte Statistik reinfallen?