10 Antworten
Meinen kannst du, was du willst.
Nur die Veröffentlichung gewisser Meinungen sind durch Gesetze eingeschränkt.
Sie ist begrenzt durch Strafvorschriften wie Beleidigung oder üble Nachrede.
Du meinst eher "Die Gedanken sind frei". Man kann niemandem hier die Stirn gucken.
Das ist schon daran zu erkennen, wie schnell es zu einer Beleidigungsklage in DE kommen kann.
Bei Strack Zimmermann sollen es über 2 Tsd. Anzeigen sein.
Ja, die Meinungsfreiheit ist nicht eingeschränkt.
Aber Meinungsfreiheit ist nicht dasselbe wie Redefreiheit.
Über der Redefreiheit steht die Würde des Menschen.
Die ist Grundlage des Verbots von öffentlichen Beleidigungen, Verbreitung von Nazi-Gedankengut und verbaler Gewalt.
Durch Gesetze zur Verleumdung, Beleidigungen und vor allem Volksverhetzung sind einige Meinungen eingeschränkt strafbar. Man darf zB den Holocaust nicht verharmlosen.
Du verwechselst Meinungsfreiheit mit Redefreiheit