Fordert euch euer Arbeitgeber auf, zur Wahl zu gehen?

Nein, dazu äußert er sich nicht. 67%
Ja, das macht er. 19%
Anderes 15%

27 Stimmen

8 Antworten

Anderes

Bedingt. Unser Arbeitgeber macht uns per Mail immer mal wieder darauf aufmerksam, dass Wahlen oder Abstimmungen anstehen und dass er es begrüsst, wenn man sich daran beteiligt. Er gibt aber keine Wertung ab. Erinnert eher so an eine Art "Denkt bitte daran, dass dieses Mitbestimmungsrecht ein Privileg ist. Nutzt es bitte!". Und ich finde, damit hat er auch recht.

Anderes

Ich arbeite nicht. Die sollen sich mal gefälligst raushalten!

LG Animelove007

Muscimol  02.02.2025, 23:10

Finde ich voll cool, dass du zu dir stehst, wie du bist. 😋

Animelove007  02.02.2025, 23:16
@Muscimol

Danke aber bitte keine negativen Bewertungen an Unwissende, ja? Falls du das warst.

ElWebCompanero  02.02.2025, 22:54

Wieso, bist du bereits in Rente 🤔

Animelove007  02.02.2025, 23:16
@ElWebCompanero

Warum auch immer jemand was gegen dich hat.. Ja das wäre wirklich cool, aber dann würde ich sagen ich bin Fachmann für Energie- und Gebäudetechnik und nicht ich bin arbeitslos mit geht's scheiße und sonst was.

Nein, dazu äußert er sich nicht.

Mein jetziger Arbeitgeber schweigt dazu, was ich auch für angemessen halte.

Ich hatte aber auch schon mal einen Arbeitgeber, der sehr deutlich gemacht hat, wo seine politischen Überzeugungen lagen. In jedem Wahljahr hat er eine große Veranstaltung für die CDU organisiert und der Partei ein paar schicke Fotos spendiert, mit ihm selbst als Repräsentant des "deutschen Mittelstandes" im Kreise lokal bekannter Politiker. Hat sich natürlich ganz hübsch in der Tageszeitung gemacht und sicherlich den einen oder anderen Rollatorfahrer motiviert, am Sonntag zum Wahllokal zu spazieren.

Anderes

Solche Arbeitgeber sind mir unseriös. Bei so einer Firma sollte man nicht arbeiten.

Wahlen sind Privatsache, da hat sich kein Arbeitgeber ein zu mischen.

Anderes

Ich arbeite bei der Stadt.

Natürlich gibt es da Aufforderungen, sich als Wahlhelfer zu melden und unser demokratisches Grundrecht wählen zu gehen, wahrzunehmen.

Allerdings nicht in den letzten Wochen vor der Wahl. Da gilt für städtische Angestellte im Dienst Neutralitätspflicht.