3 Antworten

Ja

Klar, 2/3 Strafe ist der Standard-Fall bei guter Prognose. Das erhält jeder, wenn eben die Prognose passt.

Der wurde im August 2019 wegen gemeinschaftlichen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu neuneinhalb Jahren Gefängnisstrafe verurteilt.
...
Laut Strafgesetzbuch setzt das Gericht die Vollstreckung der Reststrafe nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haftzeit aus, wenn die Freilassung unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortbar ist. Die Richter müssen bei der Entscheidung die Persönlichkeit des Täters, sein Vorleben, die Tatumstände, sein Verhalten im Gefängnis und dessen Lebensverhältnisse berücksichtigen.

Es macht auch in den meisten Fällen null Sinn Leute noch länger wegzusperren. Desto länger die Haft, um so schwieriger wird die Resozialisierung.


horribiledictu  31.01.2025, 22:05

der war ja hier noch gar nicht sozialisiert - wie kommst du dann auf RE-Sozialisierung?!

eine "Resozialisierung" sollte ausschließlich im Herkunftsland erfolgen!

Legored 
Beitragsersteller
 31.01.2025, 21:55

Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortbar ist 😂 was darf Satire

DreiGegengifts  31.01.2025, 21:58
@Legored

Genau, das ist die Voraussetzung. Wenn es Anhaltspunkte gibt, dass keine Veränderung eingetreten ist, gibt es keine Möglichkeit auf 2/3.

Es stimmt doch so gar nicht was du schreibst, bzw. das Blatt:

Bundesamt könnte Entscheidung wieder kippen
Ist damit eine Abschiebung auch künftig unmöglich? Nicht ganz!
Würde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) das Abschiebungsverbot nach § 73 Abs. 6 AsylG widerrufen, würde die Durchsetzung einer Ausreiseverpflichtung geprüft werden. „Solange besteht trotz der vorliegenden Straftaten mindestens ein Anspruch auf Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG“, sagt die Sprecherin der Landesdirektion.

https://www.bild.de/regional/chemnitz/nach-haftentlassung-chemnitz-killer-wird-nicht-nach-abgeschoben-679a0c0542827b72a1348a9f

Und im übrigen hat er seine Haft doch abgesessen. Man mag ja über die Höhe des Strafmaßes rum streiten, aber das hat auch nichts mit der Nationalität zu tun. Und vorzeitige Haftentlassungen haben auch nichts mit der Nationalität zu tun.

Zumal das Urteil bzw. die Urteilsbegründung mir zumindest nicht bekannt ist. Aber wenn da Jemand Infos zu hat...

Wollen wir jetzt alle Urteile rauskramen, die vergleichbar wären oder nur die von Ausländern?

Aber es würde mich mal interessieren, warum Manche nun ernsthaft denken deswegen die AfD wählen zu wollen. Die ändern also das Strafgesetzbuch dann eigenmächtig? Oder geht es "nur" um die mögliche Abschiebung?

Und diese Wortwahl... "Killer"...

Weil er eine junge Frau in Niebüll (Schleswig-Holstein) im schuldunfähigen Zustand vergewaltigt und getötet hat, muss ein 36-Jähriger dauerhaft in eine psychiatrische Klinik. Der Deutsche leide unter paranoider Schizophrenie und habe zum Tatzeitpunkt nicht erkennen können, was Unrecht ist und was nicht, sagte die Vorsitzende Richterin am Landgericht Flensburg zur Urteilsbegründung. Es sei ausgeschlossen, dass er die junge Frau in einem klaren Moment vergewaltigt und getötet habe. 

https://www.sat1regional.de/joggerin-in-niebull-vergewaltigt-und-getotet-36-jahriger-dauerhaft-in-psychiatrie-eingewiesen/

Hier kann man sachlich berichten, aber bei einem Ausländer wird natürlich so ein Vokabular genommen um die üblichen Hetzer in Stimmung zu bringen.

Alleine, dass hier u.a. gefordert wird unterschiedliche Strafmaße zu verhängen. Ich könnte kotzen!

Über eine Ausweisung bei einem Kapitalverbrechen kann man reden, aber das geht eindeutig zu weit!

Nein

Schwer straffällige Asylbewerber sollten mMn immer abgeschoben werden dürfen und wenn das nicht umzusetzen ist, sollten sie so lange von der Zivilbevölkerung separiert werden, bis man sie doch noch loswird oder sie freiwillig gehen. In jedem Fall sollten sie aber ihre Haftstrafe absitzen müssen

Ganz ehrlich kein Wunder dass die AfD stärker wird...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Aufrechter patriotischer Demokrat 🇩🇪🦅✊️

horribiledictu  31.01.2025, 22:02

ich würd mit ihrem Herkunftsland einen Vertrag schließen, dass er dort sitzt - die kriegen für jeden Monat dort im Gefängnis, den er dort nachweislich sitzt und lebt, einen bestimmten Betrag... kommt sicher billiger als das Einsperren bei uns!

NinJoyo  31.01.2025, 22:03
@horribiledictu

Wäre auch ne Option, aber da müssten die Länder halt auch mitmachen und wenn sie das schon bei den Abschiebungen nicht tun...

horribiledictu  31.01.2025, 22:06
@NinJoyo
  1. sie würden bezahlt dafür.
  2. wie man widerspenstige Herkunftsländer gefügig macht, zeigt Trump grad aufs Beste vor!
NinJoyo  31.01.2025, 22:08
@horribiledictu

Das müsste dann von unseren lieben Politikern aber auch so umgesetzt werden. An sich ist der Gedanke ziemlich gut :3

DreiGegengifts  31.01.2025, 22:00

Das Recht gilt für alle gleich. "Bio-Deutsche" bekommen keine Extrawurst. Über das Strafmaß entscheidet nicht die Herkunft.

NinJoyo  31.01.2025, 22:02
@DreiGegengifts

Sehe ich als falsch an. Wer hier ist, weil er Hilfe braucht und sich nicht benimmt, sollte auch anders bestraft werden als ein Deutscher (und dabei ist es egal ob dieser nen Migrationshintergrund hat oder nicht)

- Von nem Deutschen mit Migrationshintergrund

DreiGegengifts  31.01.2025, 22:12
@NinJoyo
Sehe ich als falsch an

Dann stehst du nicht auf dem Boden der Verfassung und unseres Rechtsstaates.