Die Schweiz zieht die Reißleine bei Freibädern.
Der Zutritt gilt nur noch für Schweizer Staatsbürger.
26 Stimmen
11 Antworten
Wenn ich sehe, dass du mit der Überschrift den Eindruck erweckst, dass "die Schweiz" mit allen Freibädern etwas tut und schon alleine aus dem Linktext hervorgeht, dass es sich nur um eins handelt, klicke ich gar nicht erst drauf, sondern befördere die Frage direkt auf den "Unsinn"-Haufen.
Vorsicht, hier betreibt jemand hetze.
1. Ein Freibad! Genau ein Freibad macht es.
2. Geht es nicht mal gegen Flüchtlinge oder Migranten! 🤯
Aus dem Artikel.
Der drastische Schritt wurde gesetzt, nachdem sich vor allem Franzosen nicht an die geltenden Baderegeln gehalten und sogar Badende belästigt haben sollen.
3. Dürfen da nicht nur Schweizer rein, sondern auch Migranten, Flüchtlinge etc
Aus dem Artikel
Ein Schweizer Freibad im Kanton Jura darf ab dem 4. Juli nur noch von Schweizer Staatsangehörigen und Personen mit Wohnsitz oder Arbeitsvertrag in der Schweiz besucht werden.
Flüchtlinge und Migranten haben mindestens den Wohnsitz in der Schweiz.
Also betrifft es nur Grenzgänger, die nur zum Baden in die Schweiz fahren?
Das ist wirklich explizit auf die Franzosen konstruiert worden. Krass.
Es geht um ein Freibad, im Kanton Jura, und es geht um Franzosen, die sich dort wohl häufig schlecht benehmen. Menschen so pauschal auszuschließen, ist immer diskriminierend. Das sollte man heutzutage eigentlich besser hinkriegen!
Diese Reißleine wird sich als Fehlgriff entpuppen. Weil Schwimmbäder öffentliche Einrichtungen sind, lässt sich eine pauschale Ausgrenzung von Ausländern vor keinem Gericht halten.
Auch wenn strukturelle Faktoren eine Rolle spielen - Fehlverhalten ist letztlich immer individuell zu be- und verurteilen. Dazu gibt es Strafgesetze und man kann über Schnellgerichte empfindliche Strafen verhängen - bei Jugendlichen z.B. bis zu 4 Wochen Dauerarrest. Etwa wie nach größeren Hooligan-Ausschreitungen im Rahmen von Fußballspielen. Und auch dort bekommt ja jeder einzelne Hooligan je nach Beweislage Stadiumverbot und nicht pauschal die gesamte Fan-Szene seines Herkunftsverein.
Die Schweiz zieht die Reißleine bei Freibädern.
Es geht um genau ein Freibad.
Der Zutritt gilt nur noch für Schweizer Staatsbürger.
Auch das ist falsch. Aus deinem Artikel (hast du den überhaupt gelesen?):
Ein Schweizer Freibad im Kanton Jura darf ab dem 4. Juli nur noch von Schweizer Staatsangehörigen und Personen mit Wohnsitz oder Arbeitsvertrag in der Schweiz besucht werden.
und weiter unten dann:
eine spezielle Zugangskarte für Touristen, die am Campingplatz oder in einem Hotel in der Gegend nächtigen, wird ausgegeben.
Touristen, die am Ort Urlaub machen dürfen auch rein.